Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2011-06-01
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2011-06-01
Wortprotokoll
Der Minderheitsantrag Schwander möchte die Pflicht von grossen Unternehmen, sich im Lagebericht in Worten zu den allgemeinen Zukunftsaussichten zu äussern, ersatzlos streichen.
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass bereits unter dem heute geltenden Recht der Lagebericht die wirtschaftliche Lage des Unternehmens darstellen muss, und dabei handelt es sich absolut unbestrittenermassen auch um zukunftsorientierte Aussagen. Der Entwurf gemäss Bundesrat und Ständerat bzw. auch gemäss Ihrer Kommission für Rechtsfragen enthält also kein neuartiges inhaltliches Element, indem er zwingende Aussagen zu den Zukunftsaussichten des Unternehmens im Lagebericht verlangt.
Informationen über die Zukunftsaussichten eines Unternehmens sind für gegenwärtige und zukünftige Gesellschafter als Kapitalgeber von grosser Bedeutung, da sie unter anderem aufgrund solcher Aussagen auch beurteilen können, ob sie Beteiligungen aufbauen, behalten oder ausbauen möchten. Aber auch für die Arbeitnehmer und weitere am Unternehmen beteiligte Personen sind Aussagen zu den Zukunftsaussichten von Bedeutung.
Der Entwurf, wie er hier formuliert ist, verlangt keine Hellseherei. Es geht bei den Zukunftsaussichten um eine Wertung anderer Elemente des Lageberichtes, also um eine allgemeine Beurteilung der näheren Zukunft des Unternehmens durch das oberste Leitungs- oder Verwaltungsorgan und nicht durch andere Organe wie das Revisionsorgan, sondern eben durch die zuständigen Organe selber. Nimmt das oberste Leitungs- oder Verwaltungsorgan die Prognose mit der gebotenen Sorgfalt vor, so ist auch die Gefahr einer späteren Haftung als sehr gering einzuschätzen. Das Tatbestandselement der Zukunftsaussichten ermöglicht es dem obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgan ausserdem, gewisse Aspekte der Jahresrechnung mit Worten zu begründen oder zu relativieren, in positiver, aber natürlich auch in negativer Hinsicht, und das kann im vitalen Interesse des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans bzw. des Unternehmens sein. Ein Lagebericht ohne Angaben über die nähere Zukunft des Unternehmens wäre folglich von sehr geringem Nutzen.
Es stellt sich auch die Frage, wen Sie eigentlich schützen wollen, indem Sie diese Zukunftsaussichten nicht in den Lagebericht aufnehmen wollen. Aus Sicht des Bundesrates schützen Sie weder den Unternehmer noch mögliche Investoren oder andere Interessenten.
Ich bitte Sie deshalb, dem Beschluss des Ständerates und auch Ihrer Kommission für Rechtsfragen zu folgen und den Minderheitsantrag Schwander abzulehnen.