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preparatory:AB 118566

Germanier Jean-René · Nationalrat · Wallis · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-06-01

Wortprotokoll

Ordnungsantrag Stamm

Die Behandlungsfrist für die Volksinitiative sei um ein weiteres Jahr zu verlängern und das Geschäft 08.080 von der Traktandenliste abzusetzen.

Schriftliche Begründung

Da mit den beiden parlamentarischen Initiativen des Ständerates, insbesondere der parlamentarischen Initiative der RK-SR 10.443, dem indirekten Gegenentwurf zur Volksinitiative, im Sinne von Artikel 105 Absatz 1bis des Parlamentsgesetzes "ein mit der Volksinitiative eng zusammenhängender Erlassentwurf in Form eines Bundesgesetzes noch in der Differenzbereinigung steht", kann die Frist zur Behandlung der Volksinitiative um höchstens ein weiteres Jahr verlängert werden. Eine Verlängerung drängt sich auf, damit die zahlreichen in der Luft hängenden Differenzen des indirekten Gegenvorschlages sinnvoll bereinigt werden können. Dass ein Gegenvorschlag eher in ein Bundesgesetz als in einen direkten Gegenvorschlag auf Verfassungsstufe gehört, dürfte in Anbetracht der Komplexität der Regelungen auf der Hand liegen.

Zum formellen Vorgehen: Das Büro hat beschlossen, das Geschäft 10.443, "Indirekter Gegenentwurf zur Volksinitiative 'gegen die Abzockerei'", zeitlich gesehen vor der [PAGE 874] Volksinitiative "gegen die Abzockerei" (08.080, inklusive direkter Gegenvorschlag) zu behandeln. Es drängt sich auf, den vorliegenden Ordnungsantrag zwischen diesen beiden Geschäften zu behandeln und zur Abstimmung zu bringen.

Wird der Antrag auf Fristverlängerung angenommen, ist das Geschäft 08.080 sinnvollerweise von der Tagesordnung zu streichen und zu einem späteren Zeitpunkt zu behandeln.

[VS]

Motion d'ordre Stamm

Le délai du traitement de l'initiative est prolongé d'un an et l'objet 08.080 est biffé de l'ordre du jour.

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