Lang Josef · Nationalrat · 2011-06-06
Lang Josef · Nationalrat · Zug · Grüne Fraktion · 2011-06-06
Wortprotokoll
Es geht hier um die Veröffentlichung des Cornu-Berichtes, ausgeschrieben als "Administrativuntersuchung zur Abklärung der Natur von allfälligen Beziehungen zwischen der Organisation P-26 und analogen Organisationen im Ausland". Vor vier Jahren hat der Bundesrat die Veröffentlichung des Cornu-Berichtes mit den beiden folgenden Argumenten abgelehnt:
1. "Zudem gilt es festzuhalten, dass zahlreiche, zum grössten Teil noch lebende Personen gegenüber Untersuchungsrichter Cornu unter dem Aspekt der Vertraulichkeit Auskunft erteilt haben. Diese Personen haben darum weiterhin Anspruch auf den Persönlichkeitsschutz und den Schutz ihrer Aussagen ..."
2. "Auch würden die Beziehungen der Schweiz zu mehreren befreundeten ausländischen Staaten durch eine vorzeitige Publikation des Berichtes belastet. Mit einer Veröffentlichung des Berichtes würden durch unser Land relevante geografische und organisatorische Einzelheiten befreundeter [PAGE 916] Staaten öffentlich, die diese ausdrücklich geheim zu halten wünschen ..."
Diese beiden Argumente haben sich in der Zwischenzeit aufgelöst. Beispielsweise haben Italien, Deutschland und Grossbritannien sehr viele brisante Fakten - wenn nicht alle brisanten Fakten - veröffentlicht. Ich meine, dieser Bericht sei in der Zwischenzeit etwa zwanzig Jahre alt. Die Begebenheiten, um die es geht, sind damit bereits vor langer Zeit vorgefallen. Aber auch das andere Argument des Personenschutzes hat sich aufgelöst: Der Bundesrat hat die ehemaligen Mitglieder der Geheimarmee P-26 von der Geheimhaltungspflicht entbunden. Das Problem bezüglich der Leute, die nicht öffentlich dazu stehen wollen, kann man lösen, indem man bei der Veröffentlichung des Berichtes einfach die Namen dieser Personen abdeckt.
Aber aufgrund dieses Beschlusses des Bundesrates haben wir nun ein Problem: Die Leute, die dabei waren, können sich öffentlich äussern, können öffentlich interpretieren; das heisst, sie haben, solange dieser Bericht nicht veröffentlicht ist, das Deutungsmonopol - und das ist demokratiepolitisch höchst fragwürdig. Es ist wichtig, dass dieser Bericht, über dessen Inhalt ich nichts weiss - vielleicht ist er, wie gewisse Leute sagen, harmlos, vielleicht auch nicht -, endlich veröffentlicht wird; dies nachdem andere Länder, die viel stärker involviert waren, die, so nehme ich an, im Unterschied zur Schweiz auch in Terroranschläge wie jenen von Bologna am 2. August 1980 involviert waren, sehr viel publiziert haben. Wir sollten ihnen folgen und auch publizieren, was die P-26 in der Schweiz gemacht hat.