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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2011-06-06

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2011-06-06

Wortprotokoll

Ich werde wie abgemacht nicht zur Regierungsreform sprechen, das wird Frau Bundeskanzlerin Casanova tun.

Ich möchte mich beim Sprecher für das EJPD ganz herzlich für die gute Aufnahme unserer Arbeit bedanken und möchte kurz auf das Thema Schengen/Dublin zu sprechen kommen, weil in den letzten Wochen und Monaten im Zusammenhang mit diesem Thema zwei Fragen doch immer wieder interessiert haben. Die erste ist die Frage der Kosten: Wie viel kostet uns Schengen, wie viel hat uns der Schengen-Vertrag in den letzten Jahren gekostet? Ich glaube, es ist wichtig, dass wir uns bewusst sind, dass die Kosten für Schengen höher ausgefallen sind, als das anlässlich der Erstellung der Botschaft und der Abstimmungsunterlagen erwartet worden war. Ich glaube, man kann heute auch sagen, dass die Kosten damals konservativ geschätzt wurden, dass es aber in keiner Art und Weise Anzeichen dafür gibt, dass man damals nicht auf die Kosten zu sprechen kommen wollte. Die Mehrkosten, die im Zusammenhang mit dem Schengen-Vertrag in den letzten Jahren entstanden sind, hat der Bundesrat stets ausgewiesen; sie sind seit Längerem bekannt. [PAGE 930]

Ich möchte die Gründe für die Kostenentwicklung bei Schengen vielleicht doch nochmals in Erinnerung rufen; es sind verschiedene Faktoren: Es kamen neue Beitragsverpflichtungen hinzu; es gab Erneuerungsbedarf bei den nationalen Informatiksystemen; die Schweiz musste beim Schengen-Informationssystem eine Parallelumsetzung vornehmen, weil das neue System nicht bereit war; es gab Probleme in den EU-Informatikprojekten, das heisst, es gab Verzögerungen - das ist bei Informatikprojekten nichts Aussergewöhnliches, aber immer etwas sehr Ärgerliches. Gleichzeitig muss man aber auch sagen, dass die Zusammenarbeit innerhalb von Schengen in den letzten Jahren massiv verstärkt worden ist und dass das für die Schweiz auch mit beträchtlichen Vorteilen verbunden ist.

Ich möchte deshalb noch ein paar Sätze zur zweiten Frage sagen, nämlich zum Nutzen von Schengen, weil man im Zusammenhang mit den Kosten versucht ist, den Nutzen dieses Vertrages für unser Land etwas in den Hintergrund zu rücken.

Ein erster Aspekt: Die Kriminalität ist heute immer international. Wenn Sie heute Kriminalität bekämpfen wollen, sind Sie auf eine intensive internationale Zusammenarbeit angewiesen. Schengen ist, mit den Möglichkeiten, die es bietet, das richtige Instrument, um heute die internationale Kriminalität wirksam bekämpfen zu können.

Ein zweiter Aspekt im Hinblick auf den Nutzen von Schengen betrifft die Einsparungen, die ebenfalls immer wieder vergessen gehen. Der Schengen/Dublin-Vertrag ermöglicht es uns, sämtliche Asylsuchende, die bereits in einem anderen europäischen Land ein Asylgesuch gestellt haben, in ebendieses Land zurückzuschicken und das Asylgesuch in diesem Land abwickeln zu lassen. Das hat in den letzten Jahren massive Vorteile für die Schweiz gebracht. Stellen Sie sich vor, die Schweiz wäre nicht Mitglied von Dublin: Dann könnte jeder Asylsuchende, der in einem europäischen Land ein Asylgesuch gestellt hat und dort abgewiesen worden ist, in der Schweiz noch einmal ein Asylgesuch stellen. Sie können sich vorstellen, auf welche Anzahl von Asylgesuchen die Schweiz eintreten müsste. Mit dem Schengen/Dublin-System haben wir aber die Möglichkeit, die Abklärungen geteilt durchzuführen. Die Schweiz hat in den letzten Jahren sechsmal mehr Personen in andere Dublin-Staaten zurückschicken können, als sie selber von andern Staaten hat übernehmen müssen.

Ich möchte im Zusammenhang mit Schengen auch auf ein anderes Thema zu sprechen kommen: Man war im Zusammenhang mit den Veränderungen in Nordafrika der Meinung, dass das zu grösseren Migrationsbewegungen führen könnte und dass damit auch das Schengen/Dublin-System unter starken Druck kommen könnte. Ich möchte nicht verheimlichen, dass das ein Stück weit geschehen ist: Es sind zwar nicht viele Migranten und Asylsuchende in die Schweiz gekommen, aber in Italien und vor allem in Malta sowie zum Teil auch in Griechenland haben die Migrationsbewegungen massiv zugenommen. Die Schengen-Staaten haben hier einander einmal mehr versichert, dass man ein gemeinsames Interesse habe: nämlich die Grenzen innerhalb der Schengen-Staaten offenzuhalten. Es ist eine der grössten Errungenschaften der Europäischen Union, dass wir bereit sind, in diesen Staaten Hilfe vor Ort zu leisten, gleichzeitig aber auch die Aussengrenzen gemeinsam zu kontrollieren.

An den Ministertreffen der Schengen-Staaten, die regelmässig stattfinden und an denen ich teilnehme, wird immer bekräftigt, dass wir den Schengen-Raum gemeinsam verteidigen. Trotzdem hat sich die Europäische Kommission Gedanken darüber gemacht, unter welchen Bedingungen einzelne Staaten ihre Binnenkontrollen allenfalls wieder einführen könnten. Darüber wird nach wie vor diskutiert. Die Schweiz hat aber sehr klar zum Ausdruck gebracht, dass sie auch in Zukunft autonom entscheiden wird, wann Grenzkontrollen wiedereingeführt werden und dass das sicher keine Kompetenz ist, welche sie abzugeben bereit ist.

Ein Wort noch zu Schengen: Wenn man Befürchtungen hat, die Zahl von Personenkontrollen an unseren Grenzen habe aufgrund von Schengen abgenommen, so möchte ich daran erinnern, dass vor der Einführung von Schengen lediglich 3 Prozent der Personen, die unsere Grenzen übertreten haben, kontrolliert worden sind. Es ist also nicht so, dass seit der Einführung von Schengen die Kontrollen abgenommen hätten; vielmehr sind die Kontrollen seit der Einführung von Schengen wirksamer, weil sie nicht an bestimmten Punkten stationiert, sondern mobil sind und weil sie in enger Zusammenarbeit zwischen Kantonspolizeien und dem Grenzwachtkorps erfolgen. Das funktioniert in den allermeisten Kantonen hervorragend, in einigen Kantonen kann man es noch verbessern. Die gemeinsamen Grenzkontrollen haben für die Sicherheit unseres Landes sehr viel gebracht.

Ich möchte noch eine letzte Bemerkung machen: Der Kommissionssprecher hat den Bericht zur Verkürzung der Asylverfahren erwähnt. Die SPK-SR ist auf die Asylgesetzrevision des Bundesrates eingetreten, hat das EJPD aber beauftragt, in einem Bericht der Frage nachzugehen, wie Asylverfahren massiv verkürzt werden könnten. Das Bundesamt für Migration hat diesen Bericht in der Zwischenzeit erstellt und verschiedene Vorschläge unterbreitet. Die SPK-SR hat uns jetzt beauftragt, im Hinblick auf eine Vernehmlassungsunterlage bis Ende des nächsten Jahres zu konkretisieren, wie unser Asylverfahren massiv verkürzt und wie gleichzeitig der Rechtsschutz ausgebaut werden könnte, denn eine Verkürzung der Asylverfahren und ein Ausbau des Rechtsschutzes gehören zusammen und bedingen einander. Wir werden die Vernehmlassungsunterlage bis Ende des nächsten Jahres ausarbeiten. Gleichzeitig haben wir einen Zusatzauftrag erhalten, damit die Asylgesetzrevision zumindest in einem Teil weiterverfolgt werden kann. Die SPK-SR wird die Arbeit im Herbst dieses Jahres aufnehmen und die laufende Asylgesetzrevision fortsetzen.