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Wyss Brigit · Nationalrat · 2011-06-06

Wyss Brigit · Nationalrat · Solothurn · Grüne Fraktion · 2011-06-06

Wortprotokoll

Ich möchte gerne einige Ausführungen zur laufenden Regierungsreform machen, dies im Zusammenhang mit den Arbeiten in der GPK.

Die GPK beschlossen im Rahmen ihres Jahresprogramms 2008, die strategisch-politische Steuerung des Bundesrates und die Rolle der Bundeskanzlei vertieft zu untersuchen. Sie beauftragten die Parlamentarische Verwaltungskontrolle mit einer entsprechenden Evaluation. Am 15. Oktober 2009 konnte die PVK ihren Schlussbericht vorlegen. Sie stellte im Wesentlichen fest, dass die strategisch-politische Steuerung des Bundesrates einzelfallorientiert und sektoriell ausgerichtet ist, dass die Führungsinformationen primär für die departementale Führung der Bundesverwaltung relevant sind und der Bundesrat dem strategisch-politischen Führungsprozess eher eine untergeordnete Bedeutung zumisst und damit seine verfassungsmässig vorgesehene Führungsfunktion zu wenig wahrnimmt.

Diese Ergebnisse waren für die GPK nicht wirklich überraschend, stimmen sie doch mit den Erkenntnissen überein, zu welchen sie im Rahmen ihrer Tätigkeit in den letzten Jahren regelmässig gelangt waren. Die GPK überwiesen den Bericht der PVK mit einem kurzen Schreiben, d. h. ohne Empfehlungen, an den Bundesrat, in der Überzeugung, dass die Erkenntnisse der GPK in der einen oder anderen Form in der angekündigten Regierungsreform ihren Niederschlag finden würden.

Der Bundesrat hat dann am 13. Oktober 2010 die seit Längerem angekündigte Zusatzbotschaft zur Regierungsreform verabschiedet, im Wesentlichen ohne Berücksichtigung der Erkenntnisse der GPK - leider! Der Bundesrat hat beispielsweise zwar geprüft, ob die Wahl der Bundeskanzlerin bzw. des Bundeskanzlers im Interesse einer Stärkung der Bundeskanzlei durch den Bundesrat statt durch das Parlament erfolgen soll. Er kam wenig überraschend selber zum Schluss, dass damit die Bundeskanzlei wohl eher geschwächt als gestärkt würde. In seiner jetzigen Regierungsreform sieht der Bundesrat für die Bundeskanzlei als Stabsstelle des Bundesrates wenige bis keine Veränderungen vor. Er will einzig gesetzlich verankern, was heute schon bestehende Praxis ist. Die Bundeskanzlerin bzw. der Bundeskanzler ist für die Ausfertigung der Beschlüsse des Bundesrates verantwortlich, und im Weiteren sollen die Geschäftskontrolle und die Protokollführung optimiert werden.

Die Bundeskanzlei selber war naturgemäss an der Erarbeitung dieser Zusatzbotschaft beteiligt, wie aus dem Geschäftsbericht des Bundesrates von 2010 hervorgeht. Ob und welche Vorschläge die Bundeskanzlei selber in die Diskussion eingebracht hat, steht nicht im Geschäftsbericht. Sicher ist, dass die Rolle der Bundeskanzlei weiterhin unklar und offensichtlich umstritten ist. Einen Hinweis darauf gibt die Zuteilung der Sekretariate der Dreierausschüsse: Der Bundesrat will diese Vorbereitungsorgane zwar stärken. Gleichzeitig aber müsse sichergestellt werden, dass die Ausschüsse den Gesamtbundesrat über ihre Tätigkeiten informierten, damit wichtige Geschäfte auch tatsächlich diskutiert werden könnten. Hier zieht der Bundesrat also die Lehren daraus, dass die einzelnen Mitglieder des Bundesrates in kritischen Situationen bislang nicht immer über die gleichen Informationen verfügten. Die GPK haben das wiederholt festgestellt, beispielsweise im Zusammenhang mit der Finanzkrise und der Libyen-Krise. Der Bundesrat hat deshalb folgerichtig beschlossen, dass jeder Ausschuss ein Protokoll führen und den Gesamtbundesrat regelmässig informieren muss und deswegen über ein Sekretariat verfügen soll.

Leider hat es der Bundesrat aber gleichzeitig verpasst, das unbestrittenermassen vorherrschende Departementalprinzip bei dieser Gelegenheit etwas aufzuweichen. Indem er nämlich die jeweiligen Sekretariate der Dreierausschüsse beim federführenden Departement ansiedelte, bleibt die Bundeskanzlei als Stabsstelle des Bundesrates einmal mehr aussen vor.

Auch in Bezug auf die kommende Legislaturplanung scheint sich das vorherrschende Departementalprinzip erneut [PAGE 929] durchzusetzen. Zwar hat der Bundesrat erkannt, dass es sich bei der Arbeit und bei der Legislaturplanung um einen Top-down-Prozess handelt, und hat deshalb entsprechende Änderungen vorgenommen. Offen bleibt hingegen, ob es den Bundesratsmitgliedern auch gelingen wird, den Legislaturplanungen in ihren jeweiligen Departementen die nötige Nachachtung zu verschaffen. Wenn das aber nicht gelingt, müssen sich alle Beteiligten ernsthaft fragen, ob sich der Aufwand für eine solch aufwendige Planung wirklich lohnt.

Wie bereits angetönt, sind die GPK über die nun vorliegende Regierungsreform enttäuscht. Um zu retten, was zu retten ist, haben die GPK den vorberatenden Legislativkommissionen einen Mitbericht zur Regierungsreform zukommen lassen, allerdings ohne allzu grosse Erwartungen, da es offensichtlich keinen wirklichen Reformwillen gibt oder, wie es René Rhinow treffend auf den Punkt brachte, Reformbedarf und Reformchancen eklatant auseinanderklaffen.

Die Erkenntnisse der GPK fanden also bis jetzt in der Politik keinen grossen Widerhall. Erfreulicherweise fanden sie aber mindestens Eingang in die kürzlich erschienene Studie "Wie weiter mit dem Bundesrat?" des emeritierten und bereits zitierten Staatsrechtsprofessors René Rhinow. Er listet in seiner Studie die zahlreichen bis heute gescheiterten Regierungsreformen auf. Staatsleitungs- und Regierungsreformen sind seit Jahrzehnten ein eigentlicher Dauerbrenner. Trotzdem erachtet Herr Rhinow einen weiteren Versuch als unerlässlich, da die Vergrösserung und Chaotisierung des Politikfeldes, die Internationalisierung, die Konfliktualisierung und Polarisierung sowie die Mediatisierung geradezu nach einer Staatsleitungsreform rufen. Der Autor plädiert aufgrund der gemachten Erfahrungen für einen gestuften Prozess und dafür, dass in einer ersten Phase das gesamte Verbesserungspotenzial ausgeschöpft werden soll, das das geltende Verfassungsrecht eröffnet, um dem Vorrang der strategischen Regierungspolitik Nachachtung zu verschaffen.

Das ist auch ganz im Sinne der Erkenntnisse der GPK. In ihrer Untersuchung kommen sie nämlich zum Schluss, dass der Bundesrat bereits über einen erheblichen Handlungsspielraum für die Optimierung seiner strategischen politischen Steuerung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben verfügt. Bleibt also zu hoffen, dass die Erkenntnisse der GPK und/oder die Studie von René Rhinow doch noch Eingang in die laufende Regierungsreform finden und dass damit der Regierungsreform 2010 eventuell etwas mehr Glück beschieden ist als ihren zahlreichen gescheiterten Vorgängerinnen.