Lexipedia

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · 2011-06-09

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2011-06-09

Wortprotokoll

Herr Nationalrat Walter Müller hat es ganz am Anfang gesagt: Es braucht auch etwas Gelassenheit. Es braucht auch etwas Augenmass. In Hektik finden wir keine guten Lösungen. Wir diskutieren über eine langfristige, solide Partnerschaft mit unserem Nachbarn, mit der EU als unserer wichtigsten Handelspartnerin. In dieser soliden, langfristigen Partnerschaft muss uns unsere Souveränität erhalten bleiben.

Die bundesrätliche Politik ist die Politik des bilateralen Weges. Auch wenn Sie es nicht glauben: Es ist die Politik des bilateralen Weges. Ich hatte die Gelegenheit, in Brüssel persönlich mit mehreren Kommissaren diskutieren zu können. Und ich habe feststellen können, dass in Brüssel unserem Willen und unserem Interesse, diesen bilateralen Weg beschreiten zu wollen, vonseiten dieser Kommissare sehr viel Verständnis entgegengebracht wird.

Die Europäische Union ist die bei Weitem wichtigste politische und wirtschaftliche Partnerin unseres Lands; ich habe es soeben gesagt. Umgekehrt ist die Schweiz nach den USA und noch vor China und Russland die wichtigste Wirtschaftspartnerin der EU. Der Blick auf die wichtigsten Wirtschaftskennzahlen zeigt die engen Verflechtungen zwischen unserem Land und der EU. Sie wissen es: Rund 80 Prozent unserer Importe stammen aus der EU, und rund 60 Prozent unserer Exporte gehen dorthin; der gesamte wirtschaftliche Austausch zwischen der Schweiz und der EU beträgt rund 1 Milliarde Franken pro Tag, und die Schweiz ist die drittwichtigste Investorin in der EU. Schweizer Unternehmen beschäftigen rund 1 Million Angestellte in der EU, rund 200 000 Grenzgänger kommen jeden Tag aus der EU in die Schweiz zur Arbeit. Pro Tag passieren rund 1,3 Millionen Personen und rund 700 000 Fahrzeuge die gemeinsamen Grenzen. Über 1 Million EU-Bürgerinnen und -Bürger wohnen in der Schweiz, und rund 400 000 Schweizerinnen und Schweizer wohnen in der EU.

Weshalb nenne ich diese Zahlen? Sie belegen die Wichtigkeit des Verhältnisses der Schweiz zur EU und die Notwendigkeit, sich intensiv mit diesem Verhältnis auseinanderzusetzen. So gesehen bin ich natürlich sehr froh und dankbar, dass wir heute diese Sonderdebatte zum Thema Europapolitik führen können.

Ich habe Ihren Voten mit grösstem Interesse zugehört. Lassen Sie mich in Ergänzung zu den Ausführungen der Frau Bundespräsidentin auf einzelne Voten und Vorstösse eingehen.

Sie wissen, ich bin ein überzeugter Verfechter des bilateralen Weges, und dazu gehört ganz zentral die Personenfreizügigkeit. Das Freizügigkeitsabkommen hat seit seinem Inkrafttreten viel zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Schweiz beigetragen. Seit der Einführung der Personenfreizügigkeit zwischen der Schweiz und der EU im Jahr 2002 wandern in erster Linie Menschen aus der Europäischen Union in die Schweiz ein. Die Zuwanderung von Personen von ausserhalb der EU hat dagegen deutlich abgenommen. Das Freizügigkeitsabkommen hat in den letzten Jahren dank der aus dem EU-Raum zugewanderten Arbeitskräfte zur positiven Wirtschafts- und Beschäftigungsentwicklung beigetragen. Die Zuwanderung hat die Inlandnachfrage und folglich das Wirtschaftswachstum während der Hochkonjunktur gestützt. Während der jüngsten Finanzkrise wirkte die Zuwanderung stabilisierend auf Konsum und Bauinvestitionen und damit auf die Konjunkturentwicklung unseres Landes. Das war ein wichtiger Grund dafür, dass die Schweiz bei Wirtschaftsleistungen und Beschäftigung einen deutlich schwächeren Einbruch verzeichnete und in der Folge die jüngste Krise besser als viele Industriestaaten überstand. [PAGE 1035]

Auch im Jahr 2009 war die Zuwanderung positiv, aber deutlich schwächer als in den vorangegangenen Jahren. Dies bestätigt die jeweils verzögerte Reaktion von Einwanderung und Beschäftigung auf die konjunkturelle Schwankung. Wir wissen auch, dass die Zuwanderung hauptsächlich Berufsgruppen betrifft, in denen auch Schweizer Arbeitnehmende Beschäftigungsgewinne realisieren konnten. Dies spricht gegen das Argument einer Verdrängung Ansässiger durch zugewanderte Arbeitskräfte. Die Personenfreizügigkeit war somit nicht ursächlich verantwortlich für einen überdurchschnittlichen Anstieg der Arbeitslosigkeit im Jahre 2009. Die Nachfrage nach meist gutqualifizierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus den EU-Staaten ist nach wie vor gross. Die Schweizer Wirtschaft ist auf die Zuwanderung aus der EU angewiesen. So bildet das Freizügigkeitsabkommen die Grundlage für die Schweiz, um im internationalen Wettbewerb bestehen zu können.

Weiter hat die Zuwanderung auch positive Effekte auf die Finanzierung der Sozialwerke der ersten Säule. Arbeitnehmende aus den EU-Staaten leisten heute aufgrund ihrer günstigeren Altersstruktur deutlich mehr Beiträge an AHV, IV, EO und EL, als sie daraus beziehen. Sie sind also Nettozahler. Dass das nicht für alle Zeiten so bleiben wird und bleiben muss, ist auch mir klar.

Das Freizügigkeitsabkommen ist aber auch kein rechtsfreier Raum. Missbräuchen muss vorgebeugt werden. Deshalb hat der Bundesrat am 24. Februar 2010 ein präventives Massnahmenpaket gegen Lohn- und Sozialdumping sowie gegen den Missbrauch von Sozialleistungen geschnürt. Im Moment sind weitere Massnahmen, namentlich im Bereich der Scheinselbstständigkeit, in Vorbereitung. Der Vollzug der flankierenden Massnahmen hat in der Vergangenheit bei einzelnen Nachbarstaaten und bei der Europäischen Kommission zu Kritik geführt. Als Reaktion auf diese Kritik hat die Schweiz verschiedene Erleichterungen für Dienstleistungserbringer eingeführt, ohne dass die flankierenden Massnahmen ausgehöhlt worden wären. In Bezug auf einzelne gesetzliche Regelungen der flankierenden Massnahmen bestehen zwischen der Schweiz und der Europäischen Kommission noch Differenzen, z. B. in Bezug auf die Pflicht zur Leistung einer Kaution im Rahmen einer Arbeitnehmerentsendung. Aus Sicht des Bundesrates steht diese Pflicht jedoch im Einklang mit dem Freizügigkeitsabkommen.

Lassen Sie mich an dieser Stelle den Bericht zur Umsetzung der flankierenden Massnahmen in Erinnerung rufen, den wir in den letzten Monaten erarbeitet und zwischenzeitlich publiziert haben. Ja, es stimmt, dass sehr viele Kontrollen durchgeführt werden. Es stimmt auch, dass bei fast 40 Prozent der Kontrollierten Missstände aufgedeckt worden sind. Was mich - ich sage das hier öffentlich - daran am meisten stört, ist, dass zwar 85 Prozent der Entsendebetriebe ganz rasch reagieren und die einmal aufgedeckten Missstände beheben, dass das aber bei den schweizerischen Betrieben doch etwas weniger spontan der Fall ist, haben doch bis zur Zweitkontrolle tatsächlich nur 50 Prozent dieser Betriebe die Missstände korrigiert.

Ich habe es gesagt: Ich will Ordnung im Stall. Ich will Ordnung im Stall, und ich will diese Massnahmen durchgesetzt wissen, weil es mir letztlich darum geht, die Personenfreizügigkeit und damit den bilateralen Weg zu sichern.

Ich betone ausdrücklich, dass der Bundesrat das Unbehagen der Schweizer Bevölkerung ernst nimmt. So ist er derzeit daran, weitere Massnahmen zu prüfen, um die Probleme betreffend die Infrastruktur und den Siedlungsdruck, die sich durch die erhöhte Zuwanderung verschärft haben, anzugehen. Sie wissen es: Ich will, dass die Personenfreizügigkeit in der Bevölkerung als Chance verstanden wird, was voraussetzt, dass den Missbräuchen - ich meine die Lohnunterbietung, die Scheinselbstständigkeit und den Sozialtourismus - energisch entgegengetreten wird. Herr Robbiani, ich habe auch Ihren Ruf aus dem Tessin verstanden.

Damit komme ich zu den Aspekten der Landwirtschaft und der Gesundheit: Verschiedene heute diskutierte Vorstösse nehmen Bezug auf die bilateralen Verhandlungen mit der EU in den Bereichen Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit, Produktesicherheit und öffentliche Gesundheit. Die Verhandlungen sind momentan stark verlangsamt; die EU macht eine Weiterführung der Verhandlungen insbesondere von einer Einigung bei den eingangs von meiner Kollegin, Frau Bundespräsidentin Calmy-Rey, dargestellten institutionellen Fragen abhängig. Bei beiden Parteien besteht weiterhin ein substanzielles Interesse daran, die Verhandlungen erfolgreich abzuschliessen.

Mit einem Abkommen würden für die Land- und Ernährungswirtschaft neue Absatzmärkte geöffnet, und die Wettbewerbsfähigkeit der gesamten Branche müsste erhöht werden. Dies würde Arbeitsplätze sichern, sowohl in der Landwirtschaft als auch in den vor- und nachgelagerten Bereichen, und es würde die Verteidigung von Marktanteilen ermöglichen. Eines dürfen wir nicht vergessen: Es besteht Druck auf den Schweizer Grenzschutz und auf die Schweizer Marktanteile, und dieser Druck bleibt bestehen, völlig unabhängig von Verhandlungen mit der EU. Der zunehmende Einkaufstourismus, der intensivere Wettbewerb, dem unsere Nahrungsmittelindustrie vor allem auf den Exportmärkten ausgesetzt ist, und die internationalen Verhandlungen über Handelsabkommen mit aussereuropäischen Ländern verdeutlichen dies.

Auch wenn die Doha-Runde der WTO momentan eine sehr unsichere Zukunft hat, bleibt die Liberalisierung auch und gerade des Agrarhandels auf der Agenda der WTO. Ein Agrarfreihandelsabkommen mit der EU stellt eine Chance für die Schweizer Landwirtschaft und Ernährungswirtschaft dar, neue Märkte zu erschliessen und sich mit qualitativ hochstehenden Produkten bei einem kaufkräftigen Publikum in den Wirtschaftszentren der EU rechtzeitig und zusätzlich zu positionieren. Mit einem Abbruch oder einer Sistierung der Verhandlungen im Landwirtschaftsbereich, wie dies mit den Motionen Joder 10.3473 und Darbellay 10.3818 verlangt wird, würde diese Chance aufs Spiel gesetzt. Der Anpassungsdruck auf die Landwirtschaft wird so oder so nicht nachlassen.

Und verstehen Sie mich richtig: Ein mögliches Freihandelsabkommen für die Landwirtschaft muss uns deutlich mehr Chancen bringen denn Risiken. Und wenn es dazu käme, würden wir mit Sicherheit grosszügige Übergangsfristen und grosszügige Begleitmassnahmen damit verbinden wollen und damit verbinden müssen. Jedenfalls würden wir ein solches Abkommen nur im Gesamtinteresse unserer Volkswirtschaft und selbstverständlich auch im Interesse unserer Landwirtschaft abschliessen.

Auch im Gesundheitsbereich ist ein Abkommen von grossem Interesse. Gesundheitsgefahren durch übertragbare Krankheiten und verdorbene oder kontaminierte Lebensmittel machen an den Grenzen nicht halt. Die EU hat in den letzten Jahren ein wirksames Instrumentarium eingerichtet, um sich gegen mögliche Gesundheitsgefahren zu wappnen und um den Gesundheitsschutz ihrer Bürger optimal zu gewährleisten. So hat zum Beispiel der jüngste Dioxin-Fall aufgezeigt, wie wichtig für die Schweiz eine Vollmitgliedschaft bei den relevanten Früh- und Schnellwarnsystemen wäre. Heute droht in Krisensituationen ein gefährlicher Zeitverlust, der sich nachteilig auf die Krisenbewältigung und den Gesundheitsschutz der Bevölkerung auswirken kann.

Nationalrat Favre verlangt in seinen Motionen 10.3195 und 11.3464, den Tabakbereich aus den Verhandlungen auszunehmen, um nachteilige Auswirkungen auf unsere Tabakindustrie zu vermeiden. Hier muss wiederholt werden, dass der Bundesrat nur ein Verhandlungsresultat akzeptieren wird, welches in seiner Gesamtheit für die Schweiz sowohl gesundheits- wie wirtschaftspolitisch attraktiv ist. Allerdings ist es nicht realistisch, im Rahmen von bilateralen Verhandlungen Teile des Verhandlungsgegenstandes einseitig von vornherein ausschliessen zu wollen. Vielmehr geht es darum, ein für beide Seiten zufriedenstellendes Gesamtresultat zu erzielen. Im Namen des Bundesrates bitte ich Sie daher, die wichtigen Verhandlungen in den vier genannten Bereichen - Landwirtschaft, Produktesicherheit, Lebensmittelsicherheit und Gesundheitswesen - nicht unnötig zu belasten und die entsprechenden Vorstösse abzulehnen. [PAGE 1036]

Im Zusammenhang mit diesen Verhandlungen ist es mir auch wichtig, auf die beiden Motionen einzugehen, welche die autonome Einführung des Cassis-de-Dijon-Prinzips wieder infrage stellen, also die Motionen Bigger 11.3261 und von Siebenthal 10.3922. Das Cassis-de-Dijon-Prinzip ermöglicht ein breiteres Produktangebot in der Schweiz, eine Intensivierung des Wettbewerbs und Kosteneinsparungen. Es gefährdet den hohen Standard der Produktesicherheit in der Schweiz in keinster Weise. Für Lebensmittel wird zum Beispiel mit dem vorgängigen Bewilligungsverfahren sichergestellt, dass keine überwiegenden öffentlichen Interessen wie Gesundheit oder Sicherheit gefährdet sind. Die Schweizer Behörden würden ein Produkt nötigenfalls jederzeit aus dem Verkehr nehmen. Der Bundesrat unterstützt die Qualitätsstrategie der Schweizer Landwirtschaft, und diese Politik wird auch nach Einführung des Cassis-de-Dijon-Prinzips weitergeführt. Dies erhöht die Produktevielfalt, beseitigt zudem unnötige Handelshemmnisse und belebt den Wettbewerb auf dem Inlandmarkt.

Uns geht es gut. Die Arbeitslosigkeit ist sehr tief. Dies ist unter anderem auf unsere Wettbewerbsfähigkeit zurückzuführen. Und weil die Gesamtwirtschaft eine Kette ist, die durch das schwächste Glied bestimmt wird, ist entscheidend, dass alle Wirtschaftsbereiche an ihrer Wettbewerbsfähigkeit arbeiten. Ich freue mich über die Fortschritte in der Industrie, ich freue mich über die Fortschritte im Tourismus, und ich freue mich ganz besonders auch über die Fortschritte in der Landwirtschaft. Die Fortschritte, die die Landwirtschaft macht, sind entscheidend, und sie tragen letztlich zum Gesamtwohl bei.

Abschliessend will ich noch auf einzelne, bisher nicht angesprochene Vorstösse ganz kurz eingehen. Sie betreffen den Emissionshandel, das Stromabkommen, das Beschaffungswesen und schliesslich eine allfällige Teilnahme der Schweiz am Europäischen Kulturprogramm.

Zuerst zu Emissionshandel und Stromabkommen: Die EU hat am 23. April 2009 ein umfangreiches Klima- und Energiepaket für die Periode 2013-2020 verabschiedet. Das Paket beinhaltet drei Hauptziele: erstens die Reduktion der Treibhausgasemissionen um mindestens 20 Prozent im Vergleich zum Niveau des Jahres 1990; zweitens die Verbesserung der Energieeffizienz um 20 Prozent gegenüber der Referenzentwicklung bis 2020; drittens eine Steigerung des Anteils der erneuerbaren Energien am Gesamtenergieverbrauch auf 20 Prozent. Der Bundesrat lehnt die Motion Rechsteiner-Basel 09.3692 betreffend die gesetzliche Verankerung dieser EU-Strategie sowie die Verknüpfung mit dem EU-Emissionshandelssystem ab. Diese Motion ist nicht zielführend. Damit die Schweiz einen nichtdiskriminierenden Zugang zum Strombinnenmarkt und zum EU-Emissionshandelssystem erhält, genügt es nicht, dass wir unsere Gesetzgebung anpassen. Vielmehr muss jeweils ein Staatsvertrag zwischen der Schweiz und der EU abgeschlossen werden.

Der Bundesrat hat bei der Ausgestaltung der von ihm vorgeschlagenen klimapolitischen Instrumente und Massnahmen auf die Kompatibilität mit den in der EU geltenden Regeln geachtet. Das von ihm vorgeschlagene Reduktionsziel von minus 20 Prozent bis 2020 entspricht demjenigen der EU. Auch der Bundesrat strebt eine Verknüpfung mit dem EU-Emissionshandelssystem an. Die im revidierten CO2-Gesetz vorgesehenen Bestimmungen zur Ausgestaltung des schweizerischen Emissionshandelssystems sind daher in hohem Masse mit den EU-Regeln kompatibel. Dem Anliegen des Motionärs ist daher in diesem Bereich Rechnung getragen. Die formellen Verhandlungen mit der EU über eine Verknüpfung der beiden Emissionshandelssysteme sind im Gang.

Auch im Strombereich ist die Schweiz bekanntlich sehr eng mit Europa verknüpft. Sowohl bei der Versorgungssicherheit als auch beim Handel ist sie auf eine starke Anbindung an das europäische Verbundsystem angewiesen. Die Schweiz besitzt heute eine Stromdrehscheibenfunktion, die ihr im Besonderen beim Einsatz der Pumpspeicherkraftwerke zugutekommt. Die laufenden Verhandlungen mit der EU über ein Energieabkommen sollten unter anderem sicherstellen, dass dieser Vorteil trotz der sich ändernden Rahmenbedingungen in Europa und ebenfalls in der Schweiz auch in Zukunft erhalten bleibt. Bei einem Nichtabschluss könnten für die Schweiz Nachteile beim Energiehandel, bei der Versorgungssicherheit und beim gegenseitigen Marktzugang entstehen. Allfällig resultierenden volkswirtschaftlich signifikanten Auswirkungen muss rechtzeitig vorgebeugt werden. Gerade auch beim zukünftigen Netzausbau ist es daher wichtig, dass die Schweiz mit einem Energieabkommen die Mitwirkung bei den entsprechenden EU-Organisationen festlegen kann.

Ein Wort zum Beschaffungswesen: Lassen Sie mich in Beantwortung der Interpellation der SVP-Fraktion 10.3852 betreffend das Beschaffungswesen betonen, dass Schweizer Firmen dank dem Beschaffungsabkommen Schweiz-EU Zugang zu einem Beschaffungsmarkt haben, dessen Volumen bedeutend grösser ist als jenes der öffentlichen Beschaffungen in der Schweiz. Unsere Firmen nutzen diesen Zugang. Wir wissen von rund 180 Unternehmen, die zwischen 2003 und 2008 einen Zuschlag im EU-Raum erhalten haben. Bei Problemen ist es aber wichtig, dass die Firmen dem Seco konkrete Missstände und Diskriminierungen umgehend melden. Sollten Schwierigkeiten mit einzelnen EU-Staaten auftreten, interveniert die Schweiz auf bilateraler Ebene und gegenüber der EU. Eine Bewilligungspflicht für den Zugang zu staatlichen Ausschreibungen in Italien beispielsweise wurde im Mai 2011 aufgrund von Interventionen des Bundesrates in Italien und bei der EU-Kommission zurückgenommen. Italien unternahm diesen Schritt nur, weil es seinen Verpflichtungen im Rahmen der WTO und der EU nachkommen musste. Der im Rahmen der Bilateralen I geschlossene Vertrag hat also seinen Nutzen unter Beweis gestellt.

Schliesslich will ich noch auf die Motion Prelicz-Huber 09.4092, "Teilnahme der Schweiz am Europäischen Kulturprogramm", zu sprechen kommen. Für die laufende Periode, 2007-2013, ist das EU-Kulturprogramm aufgrund der fehlenden Rechtsgrundlage in der EU für die Schweiz nicht zugänglich. Deshalb beantragt der Bundesrat zum jetzigen Zeitpunkt die Ablehnung der Motion. Der Bundesrat ist aber der Ansicht, dass eine Teilnahme der Schweiz am nächsten Programm, 2014-2020, geprüft werden soll. Sobald in der EU mehr Klarheit über die Konturen des nächsten Programms besteht, kann diese Prüfung im Detail vorgenommen werden.

Lassen Sie mich zusammenfassen: Die EU ist unser wichtigster Handelspartner. Unser Wohlstand und unsere soziale Sicherheit werden durch die konstruktive Partnerschaft bestimmt.

Herr Baader hat gefragt, was eigentlich die Zielsetzung unseres bilateralen Weges mit der EU ist. Für mich ist die Zielsetzung, dass wir unseren Wohlstand, unsere Sicherheit, unsere soziale Sicherheit in die Zukunft mitnehmen können, dass wir sie gestalten können, und das erst noch in grösstmöglicher Souveränität.

Unser Verhältnis zur EU wird durch die Bilateralen geregelt, vor und nach den Wahlen. Es dürfen und es können nur die Bilateralen sein. Und die Personenfreizügigkeit bietet deutlich mehr Chancen als Risiken. Ich habe es gesagt: Die Missstände, die Lohnunterbietungen, die Scheinselbstständigkeit gehören abgestellt; ich will Ordnung im Stall! Die flankierenden Massnahmen sind zweckmässig, sie müssen einfach korrekt und konsequent umgesetzt werden.

Und noch etwas: Ihre Aussenpolitische Kommission, die Kantone, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer werden laufend informiert und konsultiert. Und letztlich wird jedes erwirkte Verhandlungsergebnis im Parlament debattiert und in der Regel - hoffentlich - auch gutgeheissen. Dann hätte nämlich der Bundesrat auch seine Arbeit gemacht, wenn er Ihnen Vorlagen bringt, die Sie gutheissen können.

Aber - und das ist der Punkt, den ich abschliessend machen will - Sie sind dran, Sie haben dann die Entscheidung, und Sie bleiben auch dran.