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Bänziger Marlies · Nationalrat · 2011-06-15

Bänziger Marlies · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2011-06-15

Wortprotokoll

An dem Tag, an dem der Bundesrat sein 68-Milliarden-Franken-Rettungspaket für die UBS vorstellte, setzte er ebenfalls die neuen Anlagerichtlinien in der Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVV 2) in Kraft. Neu gemäss diesen Anlagerichtlinien ist, dass strukturierte Produkte bis zur Höhe von 15 Prozent des Anlagevolumens der Pensionskassen zulässig sind, was sie vorher nicht waren. In sich ist das logisch, denn seit dem Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat haben wir schlicht eine viel zu grosse Menge von angespartem Guthaben, das gewinnbringend - gewinnbringend: Wir denken an die Diskussionen um die Höhe des Umwandlungssatzes - angelegt werden will. Reden wir Klartext: Es geht um rund 700 Milliarden Franken. Dass diese 700 Milliarden Franken nicht auf dem realen Markt gewinnbringend angelegt werden können, liegt auf der Hand. Das führt quasi zu einem Anlagenotstand, den der Bundesrat mit der Erweiterung seiner Anlagerichtlinien etwas mildern wollte.

Eine kleine Rechnung: 15 Prozent - also die 15 Prozent, die jetzt neu liberaler angelegt werden können - von 700 Milliarden Franken, also gut 100 Milliarden Franken unserer Altersguthaben, werden in Finanzderivaten am Markt angelegt. So steht es in der neuen Anlageverordnung des Bundesrates vom Herbst 2008, so verabschiedet am Tag der 68-Milliarden-Franken-Rettung der UBS. Diese alternativen Anlagen sind Derivate und strukturierte Produkte, durchaus auch von der Sorte, wie sie im Stab-Fund als Schrottpapiere aufgekauft und entsprechend ausgelagert worden sind.

Die Aufsicht über die Pensionskassen und über die Anlagestiftungen der zweiten Säule wurde kürzlich von uns, vom Rat, revidiert; Sie erinnern sich an die Diskussion zur Strukturreform. Ausser Acht gelassen worden ist damals allerdings eben die Aufsicht über all diese Anlageprodukte in einer liberalisierten Form. Die ganzen finanzmarktspezifischen Aspekte der Aufsicht über die Pensionskassen wurden in der Strukturreform nicht berücksichtigt. Hier setzt meine parlamentarische Initiative an.

Zurzeit ist die Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge, basierend auf der Strukturreform, in der Überarbeitung beim Bundesrat. Ich zitiere sehr gerne aus der Stellungnahme der Finma zur Vernehmlassung zur Verordnung zur Strukturreform. Die Finma schreibt in ihrer Stellungnahme zur Vernehmlassung: "Die Finma unterstützt die vom Bundesrat im Rahmen der Strukturreform in der beruflichen Vorsorge angestrebte Verbesserung der Qualität der Vermögensverwaltung in der beruflichen Vorsorge. Im Rahmen dieser Strukturreform ist es unter anderem geplant, dass als Vermögensverwalter von Einrichtungen der beruflichen Vorsorge einzig von der Finma beaufsichtigte Personen und Institute tätig sein dürfen. Diese Bestimmung" - jetzt bitte ich Sie, gut hinzuhören - "kann aber aufgrund derzeit fehlender gesetzlicher Grundlagen in den Finanzmarktgesetzen in der Praxis nicht umgesetzt werden. Die Finma wies deshalb im Rahmen der Anhörung das Bundesamt für Sozialversicherungen auf diesen Sachverhalt hin." Anders gesagt: Es fehlen die gesetzlichen Grundlagen, um die Aufsicht über die Pensionskassen via Finma zu gewährleisten, obwohl sowohl der Bundesrat als auch die Finma dies für absolut sinnvoll erachten.

Hier setzt meine parlamentarische Initiative an. Das heisst, wir können darauf warten, bis der Bundesrat allenfalls diese gesetzliche Grundlage schafft, womit noch sehr viel mehr Zeit verstreicht, oder wir können im Rahmen dieser parlamentarischen Initiative selber tätig werden und uns die entsprechenden Grundlagen selber erarbeiten. Wir sind dann schneller bei einer sorgfältigen, auch finanzmarktrechtlichen Beaufsichtigung der Pensionskassen im Rahmen der liberalisierten Anlagepraxis.

Lassen Sie mich noch ganz kurz die Gründe nennen, weswegen ich keine Unterstützung in der zuständigen Kommission gefunden habe: Einerseits gab es in der Kommission eine grundsätzliche Skepsis gegenüber der Arbeit der Finma, was dazu geführt hat, dass man sagte: keine neuen Aufgaben für die Finma. Andererseits gab es die Haltung: Wir wollen keine zusätzliche Aufsicht, denn Aufsicht kostet etwas; wir wollen möglichst viel Freiheit. Dies hat dazu geführt - Sie sehen es in den Unterlagen -, dass ich mit 0 Stimmen aus der Kommission gegangen bin. Die Finma und der Bundesrat liefern mir heute aber die Grundlagen, um zu sagen: Werden Sie heute zusammen mit mir tätig, geben Sie dieser parlamentarischen Initiative Folge. Warten wir nicht zu, bis es zu einem neuen Finanzmarktdesaster kommt.