Killer Hans · Nationalrat · 2011-06-15
Killer Hans · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-06-15
Wortprotokoll
Der Gebäudepark Schweiz stellt einen enormen Wert dar, und die regelmässigen Unterhalts- und Erneuerungsarbeiten dienen dem Erhalt dieses Wertes. Sie bilden die Grundlage dafür, dass der Gebäudebestand in der Schweiz nicht zerfällt. Mit der vor rund zwei Jahren in diesem Haus beschlossenen Abschaffung der sogenannten Dumont-Praxis wurde bezweckt, das steuertechnisch bedingte, unsinnige Hinausschieben von notwendigen Renovationsarbeiten an Gebäuden wegfallen zu lassen. Als Präsident von Bauen Schweiz möchte ich auf die Wichtigkeit solcher Investitionen hinweisen - ich habe damit auch meine Interessenbindung dargelegt.
Ich möchte den Fokus etwas auf den Gebäudeunterhalt legen. Werterhaltende Investitionen in Gebäude stellen einen gesamtwirtschaftlich entscheidenden Faktor dar. Erneuerungsaufwendungen sind nicht nur aus Sicht der Bauwirtschaft sehr sinnvoll, sondern sind auch im Interesse der finanzierenden Banken. Sie stellen auch einen schönen Teil der Aufträge für Handwerker dar. Auch vor dem Hintergrund der aktuellen Umwelt- und Klimapolitik soll es möglich sein, steuerwirksam Investitionen vorzunehmen, welche über die energetischen Massnahmen hinausgehen. Dazu muss es aber zwingend weiterhin möglich sein, solche Investitionen ohne Limite vom steuerbaren Einkommen abziehen zu können.
Die bisherige Gesetzgebung bildet für konstante Unterhaltstätigkeiten eine gute und ausreichende Basis. Es gibt also eigentlich aus Sicht des Werterhaltes keinen Grund, hier Änderungen vorzunehmen, weder im Rahmen der Initiative noch im Rahmen des indirekten Gegenvorschlages. Aus der hier geschilderten Optik gibt es keinen Grund, den vom Ständerat verabschiedeten indirekten Gegenvorschlag zu unterstützen. Die darin limitierte Abzugsfähigkeit von Unterhaltsaufwendungen ist unnötig und somit abzulehnen. Lehnen wir den Gegenvorschlag also ab, bzw. treten wir darauf gar nicht erst ein.
Da in der Initiative die Unterhaltsabzüge ebenfalls auf 4000 Franken beschränkt sind, was für das Baugewerbe mit seinen vielen KMU eine Verschlechterung darstellt, sehen viele Handwerker keinen Grund, diese Initiative zu unterstützen. Wir sind gegen jede Reduktion der Unterhaltsabzüge; dies, obwohl die Wahlfreiheit von im Pensionsalter stehenden Gebäudeeigentümern, Eigenmietwert und Schuldzinsabzüge im Rahmen der Einkommenssteuer zu berücksichtigen oder darauf zu verzichten, durchaus gerechtfertigt sein kann und sympathisch daherkommt.