Fässler-Osterwalder Hildegard · Nationalrat · 2011-06-15
Fässler-Osterwalder Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-06-15
Wortprotokoll
Am 23. Januar 2009 reichte der Schweizerische Hauseigentümerverband die Initiative "Sicheres Wohnen im Alter" mit rund 112 000 Unterschriften ein. Die Initiative will einen neuen Verfassungsartikel 108b mit dem Titel "Steuerpolitische Massnahmen zur Wohneigentumsförderung".
Für selbstgenutztes Wohneigentum sollen die direkten Steuern neu gestaltet werden. So soll erstens ein einmaliges Wahlrecht für Eigentümerinnen und Eigentümer geschaffen werden, wonach diese sich bei Erreichen des AHV-Alters von der Eigenmietwertbesteuerung befreien können. Dieses Wahlrecht ist einmalig und definitiv. Zweitens dürfen bei Ausübung des Wahlrechts Schuldzinsen aus dem Wohneigentum nicht mehr steuerlich abgezogen werden, wobei Unterhaltskosten bis zu einem jährlichen Betrag von 4000 Franken weiterhin abgezogen werden können; dieser Betrag ist der Teuerung periodisch anzupassen. Drittens sollen Kosten für Massnahmen im Bereich Energiesparen, Umweltschutz und Denkmalpflege vollumfänglich vom steuerlichen Einkommen abgezogen werden können.
Der Bundesrat hat am 23. Juni 2010 eine Botschaft zu dieser Initiative vorgelegt, in welcher er erstens die Initiative zur Ablehnung empfiehlt und zweitens einen indirekten Gegenvorschlag formuliert. In diesem Gegenvorschlag hat der Bundesrat die Aufträge der angenommenen Motionen 05.3864, "Schuldenfreiheit im Alter", und 09.3014, "Mehr Effektivität und Effizienz bei den Steuerabzügen für energetische Gebäudesanierungen", eingebaut.
Der Ständerat hat die beiden Teile der Vorlage am 14. März 2011 beraten und dabei erstens die Initiative zur Ablehnung empfohlen und zweitens den Gegenvorschlag beraten und ihn in wesentlichen Teilen abgeändert.
Die WAK-NR hat das Geschäft am 19. April 2011 beraten. Sie hat dazu ein Hearing durchgeführt und folgende Dame und folgende Herren angehört: Christian Wanner, Präsident der Finanzdirektorenkonferenz; Martin Schmid, Regierungspräsident des Kantons Graubünden und ebenfalls Vertreter der FDK; Ulrich Cavelti, Rechtsberater der FDK; Jan-Egbert Sturm, Direktor KOF; Michael Töngi, Mieterverband, Zentralsekretariat Deutschschweiz; Monika Sommer, stellvertretende Direktorin HEV Schweiz und Mitinitiantin; Martin Loosli, Leiter Produktmanagement Finanzierungen bei der Zürcher Kantonalbank und Vertreter Verband Schweizerischer Kantonalbanken; Andreas Zingg, Leiter der Fachstelle Grosskunden und Partner von Swiss Life Schweiz; und Martin Fehle, Vizedirektor, Leiter Politik und Kommunikation, Schweizerischer Baumeisterverband.
Im Anschluss an die Anhörungen und nach intensiver Diskussion fasste die WAK-NR folgende Beschlüsse: Erstens beschloss sie mit 13 zu 12 Stimmen die Entkoppelung von Volksinitiative und Gegenvorschlag, sodass die beiden Teile einzeln beraten werden können. Zweitens beschloss sie mit 14 zu 12 Stimmen ein Nein zur Volksinitiative. Drittens beschloss sie mit 14 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen Nichteintreten auf den indirekten Gegenvorschlag. Aufgrund des Nichteintretensentscheids wurde keine Detailberatung des Gegenentwurfes durchgeführt; eine solche könnten wir deshalb heute auch nicht machen.
Zur Volksinitiative: Was sind die Argumente der Mehrheit? Es ist zu sagen, dass es verschiedene Gründe gibt, die zur Bildung der vorliegenden Mehrheit geführt haben und die sich eigentlich widersprechen. Zum einen wurde berücksichtigt, dass die Finanzdirektorenkonferenz ein ganz klares Nein zur Initiative ausgesprochen hat: 20 Kantone waren gegen Volksinitiative und Gegenvorschlag; 6 Kantone konnten sich, wenn auch nur mit Mühe, vorstellen, dass man da allenfalls etwas ändert; 24 Kantone sind auch nach der Abänderung des Gegenvorschlages durch den Ständerat für den Status quo.
Weiter wurden die Steuerausfälle berücksichtigt. Es gibt da verschiedene Zahlen. Wenn der Gegenvorschlag in der Fassung des Ständerates durchkäme, könnten es mehrere Hundert Millionen Franken sein.
Ein weiteres Thema, das zur Ablehnung der Vorlagen führte, ist das Problem der Zweitwohnungen. Mit diesem Argument sind die Tourismuskantone angetreten, natürlich auch mit der Unterstützung von Herrn Regierungsrat Schmid aus dem Kanton Graubünden.
Weitere Argumente der Mehrheit waren die folgenden: Es solle keine Bevorzugung einer einzelnen Bevölkerungsgruppe geben. Die bevorzugte Bevölkerungsgruppe wäre hier die der Wohneigentumsbesitzenden im Rentenalter. Eine solche Bevorzugung ergebe eine Ungleichbehandlung, die unter verfassungsmässigem Gesichtspunkt nicht tolerabel sei. Es gab Stimmen, die sich prinzipiell gegen einen Systemwechsel - weg von der Eigenmietwertbesteuerung mit den entsprechenden Abzügen, hin zu einer Steuerbefreiung möglichst ohne Abzüge - aussprachen. Es gab Stimmen, die einen blossen Systemwechsel vorziehen; einen solchen brächten weder Volksinitiative noch Gegenvorschlag. Es gab Stimmen, auch von Arbeitgeberseite, die im Hearing hörbar wurden und die argumentierten, dass es gar keinen Handlungsbedarf gebe. Bei älteren Leuten, die eine solche [PAGE 1161] Unterstützung gar nicht nötig haben, gäbe es sicher auch einen Mitnahmeeffekt. Schliesslich gab es Stimmen, die sagten, Umweltschutz und denkmalpflegerische Massnahmen solle man direkt fördern, nicht durch Steuerabzüge.
Die Argumente der, das ist zu sagen, sehr grossen Minderheit waren: Der Eigenmietwert ist eine Art Unikat, seine Ermittlung ist umstritten und die Besteuerung des Eigenmietwertes eine schlechte Massnahme. Es sei eine staatliche Aufforderung zum Schuldenmachen. Vor allem seien hier ja Rentnerinnen betroffen, die im Alter häufig gerne schuldenfrei lebten, und deshalb sei für sie diese Lösung vorteilhaft. Es sei auch ein Kompromiss im Vergleich zum Steuerpaket 2001, das abgelehnt wurde. Es sei ja weiterhin so, dass Schuldzinsen abzugsfähig seien, wenn sie keine Hypothekarzinsen seien. Und zur Frage der Unterhaltsabzüge hiess es: Wenn man wählen könne, könne man das für sich persönlich bessere System wählen, auch wenn die Unterhaltskostenabzüge begrenzt seien.
Zum indirekten Gegenvorschlag: Der Sprecher französischer Sprache hat Ihnen den Inhalt dieses Gegenvorschlages geschildert. Es geht hier um einen Systemwechsel, aber leider nicht um einen reinen. Alle möglichen Abzüge sollen auch weiterhin noch zugelassen werden. Was sind die Gründe der Mehrheit, die Ihnen Nichteintreten empfiehlt? Es ist wieder der Fall, dass einige gar keinen Systemwechsel wollen, andere nur einen reinen Systemwechsel. Mit dieser Vorlage gibt es eine Verschärfung der Ungerechtigkeiten zwischen Mietern auf der einen Seite und Wohneigentümern auf der anderen. Das Problem Zweitwohnungen wurde wieder angesprochen und auch, dass die Kantone dagegen seien.
Die Minderheit, die Ihnen Eintreten empfiehlt, sieht im geplanten Systemwechsel folgende Vorteile: Ersterwerber könnten gefördert werden. Über die Abzüge bei den Unterhaltskosten könne bei der Detailberatung noch diskutiert werden. Das Problem der Rentnerinnen mit wenig oder ohne Schulden werde gelöst. Der Anreiz zum Schuldenmachen falle weg und man könne - das ist wirklich dann im Widerspruch zur Mehrheit - die Unterschiede und Ungerechtigkeiten zwischen Mietenden und Besitzenden verringern.
Wir empfehlen Ihnen mit der Mehrheit der WAK, die Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen und auf den Gegenvorschlag nicht einzutreten. Weil wir beschlossen haben, die beiden Geschäfte zu trennen, wird es so sein: Wenn Sie der Mehrheit bei beiden Entscheiden folgen, kann die Volksinitiative zur Schlussabstimmung kommen, und der Gegenvorschlag geht zurück in den Ständerat. Treten Sie auf den Gegenvorschlag ein, so geht dieser für die Detailberatung zurück in die WAK.