Leuthard Doris · Bundesrat · 2011-06-01
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2011-06-01
Wortprotokoll
Ich kann nahtlos an die Ausführungen von Herrn Schweiger anschliessen. Der Bundesrat teilt genau die von ihm vorgebrachten Argumente. Die Volksinitiative ist viel zu starr. Sie enthält eine Regelung, die schlussendlich den wirtschaftlichen und regionalpolitischen Gegebenheiten nicht Rechnung trägt. Warum? Es ist so, dass sie auf der einen Seite in Tourismuszentren faktisch zu einem Baustopp für neue Ferienwohnungen führen würde. Auf der anderen Seite würde sie, wie das Herr Brändli anschaulich dargestellt hat, im Berggebiet zu unerwünschten Verschiebungen führen. Es würde Folgendes passieren: Die Zweitwohnungen würden sich in diejenigen Gemeinden verlagern, in denen die 20-Prozent-Grenze noch nicht erreicht wäre. Was passiert dann dort? In diesen Gemeinden steigen selbstverständlich die Baulandpreise, die Mieten und auch die Liegenschaftspreise für die Ortsansässigen. Das kann ja wohl auch nicht das Ziel der Initiative sein.
Deshalb meinen wir: Mit der bereits verabschiedeten Änderung des Raumplanungsgesetzes kann man den Bau von Zweitwohnungen viel besser lenken. Man hat eine Lösung gefunden, die den regionalpolitischen Gegebenheiten Rechnung trägt. Man setzt an bei der Kompetenz von Kantonen und Gemeinden. Ich glaube, das ist der richtige Ansatz. Hier, bei der Richtplanung, können Siedlungs-, Wirtschafts- und Landschaftsentwicklungselemente aufeinander abgestimmt werden - aber mit den Gegebenheiten vor Ort.
Die Problematik der Zweitwohnungen, der kalten Betten, haben wir jetzt wirklich lange diskutiert. Ich glaube deshalb: Mit dieser Stossrichtung kann man eine bessere Auslastung erreichen; man kann die Zahl der Zweitwohnungen sinnvoll beschränken und gleichzeitig die Hotellerie und die preisgünstigen Erstwohnungen fördern.
Ich bitte Sie deshalb, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.