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Schweiger Rolf · Ständerat · 2011-06-09

Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-06-09

Wortprotokoll

Gestatten Sie mir, das Ganze auch aus einer etwas anderen Optik zu beleuchten, nämlich aus der Sicht von eher kleinen und mittleren Unternehmungen. Es ist eine Binsenwahrheit, dass steuerliche Regelungen immer Auswirkungen auf das Verhalten sowohl der Privatpersonen als auch der Wirtschaft haben. Es gibt eine Faustregel, die ungefähr wie folgt lautet: Je einfacher und je logischer eine Steuerregelung ist, desto weniger beeinträchtigt sie die Gestaltungsfreiheit sowohl des Individuums wie auch der Wirtschaft. Wenn nun versucht werden sollte, diese endlich gefundene einfache und logische Regelung der Kapitaleinlagen-Nichtbesteuerung zu ändern, hätte das Auswirkungen. Ich will diese nicht dramatisieren, sondern einfach aufzeigen, was dies sein könnte.

Nehmen Sie das Beispiel von Venture-Gesellschaften. Venture-Gesellschaften zeichnen sich zum Beispiel dadurch aus, dass junge Forscher eine Aktiengesellschaft mit einem bestimmten Aktienkapital und auch einem bestimmten Nennwert gründen. Die zweite Phase besteht nun darin, dass sich Kapitalgeber dafür interessieren, sich an dieser Venture-Gesellschaft zu beteiligen. Dabei ist es aus der Warte der jungen Leute, die die Erfindung gemacht haben, wünschbar, ja sogar logisch, dass die Aktien, die später herausgegeben werden, mit einem Agio versehen sind, weil ja eben bereits ein gewisser Wert mit eingestiegen ist und die Gewinnerwartungen der jungen Leute dann höher sind als diejenigen der Investoren pro investiertem Franken. Würde nun eine Regelung geschaffen, welche diese Kapitaleinlagen besteuern würde, also dieses Agio, bestünde unweigerlich die Gefahr, dass entsprechend reagiert würde. Es würde also entweder nicht mehr Aktienkapital eingegeben, sondern es würden Darlehensverhältnisse mit unterschiedlichen Zinsmodalitäten, Rückzahlungsmodalitäten usw. begründet; oder es würden zwei Arten Aktien gebildet, die eine mit Vorzugsdividende und die andere normal, nur um ein gleiches Ziel zu erreichen.

All das wirft relativ komplexe Fragen auf und erschwert den Alltag solcher Gesellschaften. Genau gleich ist es im Gewerbe: Wenn beispielsweise zwei Personen einen Betrieb führen und zwei oder drei andere möchten einsteigen, dann läuft das Ganze ungefähr gleich.

Weitere Probleme: Man kann ja steuerlich auch Gewinne herausnehmen, indem man den Nennwert reduziert. Für ein grosses Unternehmen ist es relativ einfach, Nennwertreduktionen vorzunehmen. Sie sind administrativ kompliziert, aber für grosse Unternehmen bewältigbar. Wenn ein kleineres Unternehmen zu uns ins Büro kommt und sagt, es wolle eine Nennwertreduktion machen usw., dann verursacht das bereits administrative Aufwände bis zum Gehtnichtmehr. Ein weiteres Beispiel: Wenn es so wäre, dass Kapital erst dann ausgeschüttet werden könnte, wenn keine Gewinnreserven mehr vorhanden wären, bestünde eine Unzahl von Möglichkeiten, um dem zu begegnen. Die Tendenz ist dann, dass man in einer ersten Phase möglichst alle Gewinnreserven ausschüttet, dass man im Jahr 1 und im Jahr 2 Gewinnausschüttungen vornimmt; im Jahr 3 wird dann eine Konstruktion des jeweiligen Geschäftsjahres mit Investitionen gemacht, die Einmalabschreibungen zulassen usw., damit ja im Jahre 3 kein Gewinn entsteht - dann kann man auf dieses Kapital zurückgreifen.

Alle diese Vorkehren, die durchaus legal sind, sind wirtschaftlich unter Umständen problematisch. Man sollte dem Steuergesetzgeber doch sagen: Um Gottes willen, bleib doch einfach, und verhindere damit, dass die Wirtschaft Sachen machen kann, die nur aus steuerlichen Gründen so gemacht werden und die sich wirtschaftlich immer negativ auswirken. Das ist entscheidend für das Gedeihen der Wirtschaft. Der Staat soll seine Steuern haben, aber das auf Wegen, die einfühlbar, logisch und verständlich sind.