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Bieri Peter · Ständerat · 2011-06-09

Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2011-06-09

Wortprotokoll

Die Rechnung für das EVD weist Aufwendungen von 6,5 Milliarden Franken und Erträge von 0,5 Milliarden Franken aus. Bei den Ausgaben macht die Landwirtschaft respektive machen die über das Bundesamt für Landwirtschaft finanzierten Aufgaben 59 Prozent des EVD-Budgets aus, gefolgt vom Bundesamt für Berufsbildung und Technologie mit 20 Prozent und vom Seco mit 15 Prozent. Die übrigen Aufgaben wie jene des Bundesamtes für Veterinärwesen, des Bundesamtes für Wohnungswesen und des Bundesamtes für wirtschaftliche Landesversorgung machen bloss einen geringen Anteil aus, nämlich 6 Prozent. Gemäss den Aussagen der neuernannten Generalsekretärin des EVD, die in der Subkommission anwesend war, konnten die dem Departement übertragenen Aufgaben erfüllt werden, wenngleich es zuweilen unumgänglich gewesen sei, gewisse qualitative Abstriche zu machen.

Im Vergleich zum Vorjahr ergibt sich beim EVD eine Zunahme des Aufwandes um 1,9 Prozent. Der Grossteil der Zunahme ist in den Wertberichtigungen begründet und als nichtwirksamer Aufwand in der Erfolgsrechnung ausgewiesen. Gegenüber dem Budget schliesst die Rechnung mit Minderausgaben von 420 Millionen Franken oder 6,1 Prozent besser ab als budgetiert.

Das Generalsekretariat EVD schliesst praktisch identisch wie im Vorjahr ab. Dabei ist zu betonen, dass über die Hälfte des Aufwandes auf das Konto des Eidgenössischen Hochschulinstitutes für Berufsbildung geht. Hier ist das Generalsekretariat nur Transferstelle. Wir haben in der Subkommission vertieft nach der Stellung dieses Hochschulinstitutes gefragt. Das Institut ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt. Das Generalsekretariat selbst hat jedoch keinen Zugriff auf die Gelder, und auch die Steuerung geschieht nicht durch das Generalsekretariat, sondern via einen Leistungsauftrag, der vom Bundesrat erteilt wird. Das Institut besitzt einen Verwaltungsrat und muss einen Teil der Mittel selbst generieren. Die Subkommission hat das Generalsekretariat des Departementes gebeten, die Stellung respektive die departementale Einordnung dieses Institutes sowie die internen Kontrollabläufe zu überprüfen.

Zum Seco: Die Rechnung des Seco ist durch die konjunkturelle Situation im vergangenen Jahr gekennzeichnet. Das Budget ist durch die Stabilisierungsmassnahmen massiv aufgestockt. In der Abrechnung kann festgestellt werden, dass von den gesprochenen zusätzlichen Massnahmen zur Arbeitsmarktstabilisierung in der Höhe von 232 Millionen Franken lediglich 9 Millionen gebraucht wurden.

Darin liegt die Haupterklärung dafür, dass das Seco um rund 300 Millionen Franken besser abschliesst als budgetiert und dies bei einem Budgetvolumen von rund 1 Milliarde Franken.

55 Millionen Franken tiefer fallen die Beitragsleistungen an die EU-Osterweiterung aus. Dies ist mit der Verzögerung von Projekten begründet, deren Abwicklung in Rumänien und Bulgarien offensichtlich nicht ganz einfach ist.

In der Subkommission wurden die Engagements in der Regionalpolitik, in der internationalen Entwicklungszusammenarbeit und ein allfälliger nächster Beitrag an die EU-Osterweiterung diskutiert.

Wir haben in der Subkommission auch festgestellt, dass die Kredite für die Bekämpfung der Schwarzarbeit und für die Arbeitskontrollen für die in die Schweiz gekommenen Arbeitnehmer trotz eines Nachtragskredits von 2 Millionen Franken nicht voll ausgeschöpft wurden, und haben im Seco nach den Gründen gefragt. Man hat uns geantwortet, dass diese Aufsichts- und Steuerungsarbeit in den letzten Jahren erst noch zusammen mit den Kantonen und den Arbeitsorganisationen aufgebaut werden musste. Die Zahl der Kontrollen konnte entsprechend erhöht werden. Bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit gelte es, die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Bundesstellen einerseits und den kantonalen Stellen andererseits zu optimieren.

Zum Bundesamt für Berufsbildung und Technologie: Das BBT weist einen Saldo von 1,29 Milliarden Franken aus. Der Betrag liegt 28 Millionen Franken unter dem budgetierten Betrag. Auch hier sind 21,5 Millionen Franken in Form von Mitteln für Stabilisierungsmassnahmen im Bereich Technologie- und Innovationsförderung nicht voll zum Einsatz gekommen. Auch bei den Beiträgen an die Berufsbildung fiel der Betrag um 10,8 Millionen Franken geringer aus als budgetiert. Das Berufsbildungsgesetz ist voll in der Umsetzung. Entsprechend sind bereits weit über die Hälfte der erneuerten Verordnungen in Kraft. Das Gleiche gilt für die Rahmenlehrpläne der Fachhochschulen. Dort ist das BBT nach wie vor mit der Umsetzung des Fachhochschulgesetzes respektive der Revision 2005 beschäftigt. Es geht hier also um die Integration des Bologna-Systems einerseits und die Integration der Berufe der Bereiche Gesundheit, Soziales und Kunst andererseits.

Zum Bundesamt für Landwirtschaft (BLW): Gegenüber dem Budget und korrigiert um die Nachtragskredite, Abtretungen und Kreditsperren, liegen die Ausgaben mit 3,5 Milliarden Franken um 35 Millionen Franken unter dem Budget. Die Ausgaben für das BLW liegen ziemlich genau auf der veranschlagten Höhe. Erfreulicherweise gab es bei den Mehreinnahmen aus der Versteigerung der Fleischimportkontingente von rund 30 Millionen Franken zusätzlich eine Rückzahlung eines Darlehens von 8 Millionen Franken, welches unter der Rubrik "Entgelte" verbucht, jedoch für die Milchverwertung gemäss unserem Beschluss wiederum eingesetzt worden ist. Im Bereich "Produktion und Absatz" liegt man auf der Höhe des Budgets, wenngleich im Verlaufe des Jahres über [PAGE 528] Nachträge zusätzliche Mittel in diesen Bereich - wenn auch budgetneutral - verschoben worden sind. Die Direktzahlungen liegen 21 Millionen Franken unter dem Budget. Es bleibt anzumerken, dass zum Budget für die Milchverwertung 22,9 Millionen Franken von den Direktzahlungen umgelagert worden sind. Bei den Grundlagenverbesserungen wurden rund 5 Millionen Franken nicht benötigt.

Zu Agroscope und zum Nationalgestüt: Hier kann ich es kurz machen. Die Rechnung liegt im Rahmen des Budgets. Agroscope ist ein Flag-Amt. Erstmals ist das Gestüt in die Agroscope-Rechnung integriert, sodass es nicht mehr als selbstständige Rechnungsstelle erscheint. Mit der Integration konnten vor allem Administrationskosten gespart werden. Vonseiten von Agroscope konnte berichtet werden, dass die Integration des Gestüts erfolgreich vorgenommen werden konnte.

Zum Bundesamt für Veterinärwesen: Vergleicht man Voranschlag mit Rechnung 2010, so ergibt sich ein Minderverbrauch von 7,8 Millionen Franken. Dies rührt daher, dass die Einnahmen speziell bei den Gebühren höher ausgefallen sind, während vorgesehene Ausgaben, insbesondere bei der Bekämpfung von Tierseuchen, nicht vorgenommen worden sind. Wie der Direktor des Bundesamtes meinte, war 2010 für die Tierwelt ein glückliches Jahr. So sei man doch von Tierseuchen verschont geblieben; Wachsamkeit sei jedoch auch weiterhin sehr notwendig. Gleiches kann in jeder Hinsicht auch in Bezug auf das Institut für Viruskrankheiten und Immunprophylaxe gesagt werden.

Zum Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung habe ich keine Bemerkungen.

Zum Bundesamt für Wohnungswesen: Das Bundesamt für Wohnungswesen hat im vergangenen Jahr einen kleinen Nettoüberschuss von 7,5 Millionen Franken erwirtschaftet. Aus dem Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz aus den Siebziger- und Achtzigerjahren bestehen immer noch Verpflichtungen, die zu Geldflüssen führen. Zudem erhält der Bund auch Vorschüsse zurück, die vor bis zu zwanzig Jahren ausbezahlt worden sind. Seit 2003 ist das Wohnraumförderungsgesetz in Kraft, wonach nur noch Darlehen vergeben und Garantieverpflichtungen gewährt werden. Die Beiträge für die Zusatzverbilligung von Mietzinsen sind jedes Jahr um zirka 10 Prozent rückläufig. Auffällig sind die hohen Wertberichtigungen im Umfang von 44 Millionen Franken, die jedoch nicht finanzierungswirksam sind und im Zusammenhang mit der Vorgabe der Finanzkontrolle vorgenommen werden mussten. Der Verkauf der Liegenschaften der Sapomp Wohnbau AG erfolgte per 1. Januar 2011; er wird die Bundesrechnung 2011 um rund 260 Millionen Franken verbessern. Der Ertrag wird jedoch bei der Eidgenössischen Finanzverwaltung verbucht werden.

Zum Zivildienst: Die Vollzugsstelle für den Zivildienst ist ein Flag-Amt, dessen Leistungsauftrag dieses Jahr zu Ende geht und neu gefasst werden muss. Die diesjährige Rechnung muss im Licht des neuen Zulassungsverfahrens, das ohne Gewissensprüfung erfolgt, gesehen werden. Nach einem ersten massiven Anstieg der Gesuche und des mit dem Vollzug verbundenen Aufwandes hat sich die Situation wieder etwas beruhigt. So mussten die über den Nachtrag anbegehrten zusätzlichen Mittel nicht eingesetzt werden. Erfreulich sind auch die Einnahmen: Aufgrund der Arbeitsmarktlage ging man beim Budget davon aus, dass bei einer Arbeitslosenquote von über 5 Prozent die Einsatzbetriebe von der Abgabe befreit würden. Da dies nicht eintraf und gleichzeitig viel mehr Einsatztage geleistet wurden, ergaben sich Einnahmen von 9,5 Millionen Franken. Aufgrund der nachgelieferten Statistik der noch zu leistenden Diensttage dürften die Einnahmen bei guter Wirtschaftslage auch in einem künftigen Jahr einen Teil des Aufwandes der Vollzugsstelle für den Zivildienst finanzieren.

Zu den Nachtragskrediten: Beim EVD gibt es vier Nachtragskredite zu genehmigen. Ihre Finanzkommission empfiehlt Ihnen, den Anträgen zuzustimmen.

Es geht um einen Kredit von 12 Millionen Franken zugunsten von Schweiz Tourismus, der mit dem starken Franken begründet wird. Da die Ausgabe für die Tourismusförderung innerhalb eines vierjährigen Verpflichtungskredits bewilligt wird, muss auch dieser entsprechend erhöht werden. Es handelt sich hier um eine Zusatzausgabe ohne Kompensation.

Beim Bundesamt für Landwirtschaft gibt es zwei Nachtragskredite. Es geht um die Beschaffung von Informatiksoftware zur Administration des Agrarsektors, unter anderem zur Verbindung der Bundesinformatik mit den Informatikdiensten in den Kantonen, die für den Agrarvollzug zuständig sind. Es hat sich offenbar gezeigt, dass der letzte vorzunehmende Schritt mehr Aufwand und Kosten verursacht, als dies einst vorgesehen war. Der Mehrbedarf wird intern, im Landwirtschaftsbudget bei den Krediten der allgemeinen Direktzahlungen, kompensiert. Da es sich bei diesen Softwareinstallationen um Investitionen handelt, müssen diese im Verlaufe des Jahres abgeschrieben werden; deshalb erfolgt hier eine Abschreibung um eine halbe Million Franken. Dieser Vorgang ist jedoch nicht finanzwirksam.

Der letzte Nachtrag betrifft die KTI. Es geht um einen Betrag von 10 Millionen Franken zum teilweisen Erlass von Forschungs- und Innovationsfördermitteln an exportorientierte Firmen, damit diese trotz der Frankenstärke ihre angewandte Forschung im Inland tätigen. Es handelt sich hier um einen finanzwirksamen Kredit ohne interne Kompensation.

So weit meine Ausführungen zum Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement. Ich bitte Sie, die Rechnung zu genehmigen und den Nachtragskrediten zuzustimmen.

[VS]