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David Eugen · Ständerat · 2011-06-14

David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-06-14

Wortprotokoll

Ich möchte vorausschicken, dass ich das Eintreten unterstütze und es - aufgrund der Ereignisse in der Vergangenheit, die jetzt gerade geschildert wurden - auch wichtig finde, dass der Bundesgesetzgeber in dieser Frage aktiv wird und ebenfalls die Marktregeln für die Banken überprüft und verbessert, sodass in Zukunft die Risiken reduziert werden. Ich finde auch, dass die bundesrätliche Botschaft in die richtige Richtung geht, indem sie bei den Eigenmitteln ansetzt und eine Anpassung der Eigenmittelregelungen vornimmt.

Ich möchte aber alle, die es miterlebt haben, daran erinnern, wie es im Herbst 2008 war: Ich behaupte, es war damals kein Eigenmittelproblem, sondern es war ein grundsätzliches Vertrauensproblem, das eingetreten ist.

Ich erinnere mich gut, dass sich die Banken unmittelbar nach dem Zusammenbruch von Lehman Brothers auch in der Schweiz gegenseitig kein Geld mehr ausgeliehen haben, und zwar zum Teil keinen Franken mehr. Nicht etwa nur die Grossbanken, sondern sämtliche Banken haben aufgrund eines Bankenzusammenbruchs, der in Amerika passiert ist, aufgehört, einander im Interbankenverkehr Geld zu leihen. Was hat der Interbankenverkehr Schweiz damit zu tun? Da sind ja Leute, die sich jeden Tag sehen und auch Vertrauen zueinander haben sollten. Unter den Banken brach das Vertrauen aber total zusammen, und dieser Vertrauensschwund hätte sich, wenn er länger angedauert hätte, wenn also damals nicht die Eidgenossenschaft und die Nationalbank eingeschritten wären, sehr schnell auf die Bankenkundschaft ausbreiten können. Auch die ganze Bankenkundschaft in der Schweiz wäre betroffen gewesen, obwohl das eine Bank in Amerika war, die zusammengebrochen war, und die Einflüsse auf die Schweiz eigentlich insgesamt doch marginal waren.

Es hat mich selbst überrascht, dass es möglich ist, dass sich der Dominoeffekt, der bei einer Bankenkrise eintritt, in dieser Grössenordnung über den ganzen Globus verbreitet. Das ist eigentlich die wichtigste Erkenntnis, die man aus diesen Ereignissen ziehen muss: dass alles global zusammenhängt, dass die einzelnen Länder nur beschränkt Möglichkeiten haben, Dämme zu bauen, um das abzuwehren, und dass die Mechanismen, die wir haben und damals schon hatten - eben z. B. Eigenmittel-Liquiditätsregeln und Ähnliches -, in solchen Fällen nur beschränkt helfen. Ich glaube, wenn wir ehrlich sind - und das sollten wir, finde ich, auch gegenüber der Öffentlichkeit sein -, ist auch mit diesem Gesetz das Problem einer möglichen Vertrauenskrise nicht einfach definitiv gelöst.

In dem Sinne kommt eben ein weiteres Element dazu, nämlich Vertrauen schaffen. Dazu, möchte ich sagen, steht im Gesetz vielleicht wenig, aber es hat doch in der Vergangenheit eine wichtige Rolle gespielt, nämlich auch bei den Führungsorganen dieser Banken, die Verantwortung tragen. Nach meiner Überzeugung haben sie die Verantwortung nicht vollständig wahrgenommen. Ich denke, auch die Aufsichtsbehörde, wie ich sie im Vorfeld der Krise erlebt habe, hat die Verantwortung nicht vollständig wahrgenommen.

Ich möchte noch einen weiteren Punkt unterstreichen, der damals natürlich zu einer Verschärfung beigetragen hat: Sie erinnern sich alle auch noch an diese Koinzidenz der Strafverfolgung der obersten Leitung der UBS in Amerika, die natürlich die UBS auch in allen anderen Bereichen enorm anfällig machte und die dann dazu geführt hat, dass die Aufsichtsbehörde dort so eingeschritten ist, wie sie eingeschritten ist - wir wissen das. Auch das geschah eigentlich aufgrund eines Vorganges, der im Ausland stattgefunden hat, der aber in den Verantwortungsbereich der damaligen - ich unterstreiche das - Führungsorgane der UBS fällt, die eben in den Vereinigten Staaten das Vermögensverwaltungsgeschäft in einer Art und Weise betrieben haben, die nicht korrekt war, und dabei grosse Risiken in Kauf genommen haben.

Selber habe ich im Vorfeld der grossen Krise bedauert, dass die Aufsichtsbehörde, mit der wir immer wieder zusammengetroffen sind und gesprochen haben, den Punkt der Verantwortung nicht aufgenommen hat. Ich finde, die künftige Situation wird in dem Sinne dieselbe sein: Die Sache der Eigenmittel ist das eine - das ist sicher wichtig -, das andere aber braucht es eben auch.

Ich möchte einige Punkte herausgreifen, die wir im Detail besprechen werden, und der Frau Bundesrätin eine Frage stellen: Wie sieht die Eigenmitteldeckung im Inland auf der Aktivseite aus? Wenn es jetzt beispielsweise 19 Prozent sind, die mit Inlandaktiven gedeckt sein müssen: Was sind denn Inlandaktiven? Sind das die Hypotheken der Hausbesitzer? Sind das die Schulden der Unternehmen bei den [PAGE 564] Grossbanken? Sind es die Schulden, die öffentliche Gremien bei den Banken haben? Das halte ich für einen wichtigen Punkt, denn die Eigenmittel sind bestimmte Aktiven. Diese Aktiven müssen so beschaffen sein, dass sie, wenn sie z. B. in einem schnellen Gang liquidiert werden müssen, nicht einen ganz starken negativen Effekt auf die schweizerische Volkswirtschaft haben. Insofern war es das letzte Mal wahrscheinlich nicht so übel, dass jemand aus Singapur bereit war, Geld in diese Bank zu stecken. Dadurch musste nicht auf die schweizerischen Aktiven zurückgegriffen werden. Ich finde, das ist wichtig, um das System zu verstehen: Was steht hinter den 19 Prozent auf der Aktivseite? Und wenn das Problem einmal eintritt: Wie werden die Aktiven liquidiert? Wie werden sie den Schuldnern der Bank zur Verfügung gestellt, wenn es Aktiven sind, die die Bank vor allem in der Schweiz hat?

Ich finde, auch ein weiterer Punkt bedarf noch der Klärung: Artikel 9, er wurde schon erwähnt, legt eigentlich viele Kompetenzen in die Hand der Finma. Ich verstehe diesen Artikel 9 aber nicht so, dass das quasi "case law" ist, dass die Finma also von Fall zu Fall per Verfügung entscheiden kann, was gelten soll. Das gilt für mich insbesondere für die Kapitalobergrenze; hier braucht es meiner Meinung nach wirklich rechtssichere Verhältnisse, die durch Rechtsnormen klar festgelegt sein müssen. Das Gleiche gilt für die Interventionsmassnahmen, die die Organisation und die Struktur der Banken betreffen; auch dort braucht es rechtssichere Regeln, auf die sich jedermann verlassen kann.

In dem Sinn gibt es mit der breiten Delegation an die Finma, die in diesem Artikel 9 vorgesehen ist, Probleme. Der Bundesrat hat aber natürlich die Möglichkeit, in der Verordnung ganz deutlich zu klären, welches die Regeln sind. Ich erhoffe mir aus der heutigen Debatte vonseiten des Bundesrates eine Klärung.

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