Germann Hannes · Ständerat · 2011-06-14
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-06-14
Wortprotokoll
Hier wünschen wir mit der Minderheit eine Ergänzung in der Berichterstattung, da diese die Auswirkungen auf die dritte Föderativebene, nämlich Städte und Gemeinden, nicht direkt berücksichtigt. Anders als der Bundesrat in seiner Botschaft festhält, hat der NFA aber sehr wohl direkte Auswirkungen auf Städte und Gemeinden, und ich lege hier auch meine Interessenbindung offen: Ich bin Präsident des Gemeindeverbandes.
Die Städte und Gemeinden sind in vielen Bereichen direkt von den mit dem NFA eingeführten Änderungen betroffen. Beispiele sind die Finanzierung von Sonderschulen, der Betagtenhilfe oder auch die Verkehrsfinanzierung. Im Wirksamkeitsbericht 2008-2011 konnten die entsprechenden Daten, auch wegen der erst kurz zuvor erfolgten Einführung des NFA per 1. Januar 2008, nicht erhoben werden. Der nächste Wirksamkeitsbericht für die Jahre 2012-2015 sollte dies indes nachholen. Denn die Auswirkungen des NFA auf die kommunale Ebene sind für eine umfassende Beurteilung und gezielte Weiterführung des NFA wichtig.
Zumindest in ausgesuchten Bereichen sollten die Auswirkungen detailliert bekannt sein. Dies ist auch gerechtfertigt angesichts der Tatsache, dass bei der Behandlung der Vorlage im Nationalrat sowohl von Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf als auch von verschiedenen Ratsmitgliedern betont wurde, dass Anpassungen im System des NFA in vier Jahren nötig sein könnten. Ein auf die Kommunalebene ausgeweiteter Wirksamkeitsbericht würde Transparenz schaffen, die Faktenlage klären und so die Entscheidungsgrundlage im Interesse aller Föderativebenen und vor allem der Bürgerinnen und Bürger in diesem Land deutlich verbessern.
Die Berücksichtigung der kommunalen Ebene ist umso wichtiger, als auch in anderen Bereichen zunehmend neue Lasten auf Gemeinden und Städte übertragen werden, insbesondere im Bereich der Sozialversicherungen - Stichworte: Arbeitslosenversicherung; vor allem die Pflegefinanzierung, ein Wachstumsbereich; Invalidenversicherung usw. Hier führen Sparmassnahmen und Gesetzesrevisionen vermehrt zu Kostenverlagerungen und damit zu Mehrbelastungen auf kommunaler Ebene.
Schliesslich ist es wichtig, zusätzliche Informationen über die Wirkung des NFA auf Städte und Gemeinden zu haben, da sich die Berechnung und Zuweisung der Mittel aus dem Lastenausgleich direkt an der spezifischen Situation der Empfängerkantone und deren Städte und Gemeinden messen, also am geografisch-topografischen und am soziodemografischen Ausgleich respektive an den Faktoren, die dafür massgebend sind.
Der Zusatz lässt sich auch von Artikel 50 Absätze 2 und 3 der Bundesverfassung ableiten, wo explizit festgehalten wird, der Bund müsse bei seinem Handeln die möglichen Auswirkungen auf die Gemeinden beachten und Rücksicht auf die besondere Situation der Städte und anderer nehmen.
Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf hat in der Debatte vom 16. März 2011 im Nationalrat Folgendes signalisiert: "In den einzelnen Kantonen wird der NFA ganz unterschiedlich umgesetzt. Wie wollen Sie dann aufschlüsseln, was eine NFA-relevante Umsetzung ist - ich spreche damit von der Ebene der Kantone und Gemeinden - und was gestützt auf die kantonale Gesetzgebung in anderen Bereichen umgesetzt wird? Wie wollen Sie diese Aufschlüsselung in einer allgemeinen Form für 26 Kantone vornehmen? Das kann man nicht machen. Man kann hingegen einzelne Bereiche verfolgen. Wir könnten beispielsweise den Bildungsbereich, etwa die Primarschulstufe, verfolgen; wir könnten den Sozialbereich verfolgen. Wir können aber nicht die Auswirkungen des NFA auf die zweite Ebene insgesamt darstellen. Das ist nicht möglich, weil es verschiedene Implikationen hat." (AB 2011 N 457)
Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf, Sie haben weise gesprochen. Jetzt hoffe ich, geschätzt Kolleginnen und Kollegen, dass Sie weise entscheiden, damit man diese Zusatzerhebung vornehmen kann. Ich danke Ihnen für die Zustimmung zum Antrag der Minderheit.