Germann Hannes · Ständerat · 2011-05-30
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-05-30
Wortprotokoll
Dieses Geschäft hat eine nicht allzu lange, aber doch heftige Vorgeschichte. Anlass zu den Initiativen, die noch zu beraten sind, gab die Revision des Ausweisgesetzes, die in der Volksabstimmung vom 17. Mai 2009 mit einem Jastimmenanteil von 50,1 Prozent knapp angenommen worden und am 1. März 2010 in Kraft getreten ist.
Sie wissen, worum es geht. Es wurde damals die Rechtsgrundlage für die Einführung eines neuen Passes geschaffen, des sogenannten E-Passes. Dieser ist mit einem Chip ausgestattet, auf dem das digitalisierte Gesichtsfeld sowie das elektronische Bild zweier Fingerabdrücke des Inhabers gespeichert sind. All diese Daten werden im zentralen Informationssystem Ausweisschriften (ISA) gespeichert. Im Wesentlichen ging es darum, ob für die Identitätskarten das gleiche Regime gelten solle. Zu diskutieren gab auch die Frage: "Biometrische Daten, ja oder nein?" Dazu kamen, eher aus dem Ständerat, die Bedenken, dass die Identitätskarte, ein doch einfaches Dokument, nicht mehr bei der Gemeinde bestellt werden könnte.
Kurz und gut - ich will Sie nicht allzu lange mit der Vorgeschichte aufhalten -, es gab immerhin sechs parlamentarische Initiativen, eine Standesinitiative und diverse weitere Vorstösse. Die SPK beider Räte waren natürlich gefordert, und schliesslich verblieben drei Initiativen zur Änderung des Ausweisgesetzes: die parlamentarische Initiative Meyer-Kaelin 09.439 im Nationalrat, die parlamentarische Initiative 09.516 des Sprechenden und die etwa gleichlautende Standesinitiative 10.308, nachgereicht vom Kanton Thurgau. Die Standesinitiative Thurgau und meine parlamentarische Initiative waren praktisch identisch, sodass ich von der Möglichkeit Gebrauch machte, meine Initiative zurückzuziehen. Wir haben uns dann darauf geeinigt, dass die Staatspolitische Kommission des Nationalrates die federführende Kommission sein solle. Das hat auch bestens funktioniert.
Nun zum Inhalt der Vorlage: Das Bundesgesetz über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige soll in Artikel 2 Absatz 2ter dahingehend ergänzt werden, dass sichergestellt wird, dass auch in Zukunft immer ein Anrecht auf eine nichtbiometrische Identitätskarte bestehen soll, also auf eine ID ohne Chip. Nach heutiger Gesetzgebung hat der Bundesrat die Kompetenz zu entscheiden, ob in Zukunft die ID biometrisch oder nichtbiometrisch sein soll. Diese Kompetenz wird nun eingeschränkt. Mit der Annahme der Gesetzesrevision ist klar, dass es auch in Zukunft eine herkömmliche, nichtbiometrische ID geben soll, was einem breiten Bedürfnis der Bevölkerung entspricht, zumal es auch Leute gibt, die eben die ID nicht primär als Reisedokument und schon gar nicht als solches für die USA oder andere Staaten brauchen, die eben biometrische Daten verlangen, sondern zusätzlich zum einfachen Grenzverkehr in erster Linie als Ausweisschrift im Inland.
Dann greift die Vorlage das Anliegen der Standesinitiative Thurgau oder auch meines Vorstosses auf, den ich dann zurückgezogen habe. Demnach sollen die Kantone selber entscheiden, ob die ID ohne Chip weiterhin bei den Wohnsitzgemeinden bezogen werden kann. In Artikel 4 des Ausweisgesetzes wird diese Wahlfreiheit der Kantone verankert. Sie werden festlegen müssen, ob die ID künftig bei der Wohnsitzgemeinde, bei der zentralen Stelle des Kantons oder allenfalls an beiden Orten bezogen werden kann.
Schliesslich wird in Artikel 5 Absatz 2 Buchstaben b und d der Bundesrat neu verpflichtet, das Antrags- und Ausstellungsverfahren auch bezüglich der nichtbiometrischen Daten zu regeln. In Artikel 6 Absätze 1 und 1bis wird geregelt, dass die Wohnsitzgemeinden die Anträge für die Identitätskarten entgegennehmen, die Identität des Antragstellers prüfen und die Anträge an die kantonale Stelle weiterleiten. So war das eigentlich jetzt auch in der Vergangenheit bei den herkömmlichen ID bereits die Regel.
Die Vorlage ist auch in die Vernehmlassung gegangen, und dort haben sich 17 Kantone für die herkömmliche, nichtbiometrische Identitätskarte ohne elektronisch lesbaren Chip ausgesprochen. Dazu kamen zehn Verbände und Organisationen sowie sämtliche sechs an der Vernehmlassung teilnehmenden Parteien. Es waren dies die CSP, die CVP, die FDP, die Grünen, die SP und die SVP. Gegen die Beibehaltung, also für den Systemwechsel, haben sich acht Kantone ausgesprochen. Auch die zweite zentrale Bestimmung der Vorlage, wonach der Entscheid, ob Identitätskarten weiterhin bei den Wohnsitzgemeinden beantragt und bezogen werden können, den Kantonen überlassen werden soll, stiess in einem ähnlichen Verhältnis auf Zuspruch.
Mit diesen klaren Voten aus der Vernehmlassung hat sich der Nationalrat einstimmig für Eintreten und für die Umsetzung der Vorlage gemäss dem Entwurf entschieden. Der Bundesrat hat keinen Antrag auf Anpassung der Gesetzesvorlage gestellt. Er hat allerdings auf die Unsicherheit verwiesen, die möglicherweise im Zusammenhang mit Reisen in bestimmte Länder entstehen könnte. Das haben wir auch in der Kommission ausführlich diskutiert.
Letztlich hat aber auch die Kommission einstimmig Eintreten beschlossen und die Vorlage unverändert angenommen. Ich [PAGE 355] empfehle Ihnen, das Gleiche zu tun, also einzutreten und der Vorlage zuzustimmen.
Weil ich schon auf die Detailbestimmungen verwiesen habe, verzichte ich nachher auf weitere Ausführungen.