Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · 2011-06-15
Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-06-15
Wortprotokoll
Der Bundesrat beantragt Ihnen Ablehnung; ich schliesse mich dieser Empfehlung an. Er sagt in seiner Begründung, dass das ein Thema sei, das immer wieder aufgenommen worden ist. Dem ist so. Ich melde mich aber, weil ich noch einen zusätzlichen Grund anfügen möchte.
Ich bestehe immer wieder darauf, dass das BVG ein Rahmengesetz ist; wir legen nur die Spielregeln fest. In der Praxis können die Kassen die Altersgutschriftensätze anpassen. Eine Kasse kann ohne Weiteres überall denselben Satz festlegen. Es gibt auch Kassen, die das machen; er liegt dann bei ungefähr 13 Prozent. Aber weshalb nehmen viele Kassen diese Möglichkeit nicht wahr? Wenn man die höchsten Sätze nimmt, wie Kollege Recordon gesagt hat - das betrifft jene zwischen 55 und 65 Jahren -, sind das 18 Prozent. Das belastet zwar die älteren Arbeitnehmenden, aber das passiert in einem Alter, in dem die grössten Familienverpflichtungen bereits vorbei sind; man hat keine Kinder mehr in Ausbildung. Deshalb wird davon ausgegangen, dass das auch von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern her am ehesten geleistet werden kann. Wenn man jetzt diesen Prozentsatz verteilt und sagt, die Jungen - bei ihnen sind es nur 7 Prozent - könnten mehr beitragen, dann kann man nicht einfach denselben Teiler für alle machen, weil die Löhne bei den Jungen erheblich tiefer als die Löhne bei den Älteren sind; da dann die Mitte zu finden, ohne dass besondere Gruppen übermässig belastet werden, ist schwierig. Wir haben das im Rahmen der 1. BVG-Revision gründlich geprüft, weil immer wieder genau dieselben Einwände kommen. Aber es ist schwierig, denn man kann den Bären nicht waschen, ohne dass das Fell nass wird. Wenn wir zum Ziel haben, dass AHV-Rente und BVG-Rente zusammen 60 Prozent des letzten erhaltenen Lohnes ausmachen, müssen wir von irgendwoher in einer Altersgruppe bestimmte Altersgutschriften einziehen, sonst ist die Höhe der Rente nicht gewährleistet; deshalb haben wir immer wieder auf eine Neuregelung verzichtet. [PAGE 622]
Die Kassen hätten also die Möglichkeit, das zu tun, sie machen es aber nicht, weil diese Verschiebung auf die einzelnen Altersgruppen eben erhebliche Nachteile hätte. Deshalb werde ich dieses Postulat ablehnen.