preparatory:AB 120026
Gutzwiller Felix · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-06-15
Wortprotokoll
Ich möchte vorerst die Antwort des Bundesrates verdanken. Sie, Kolleginnen und Kollegen, wissen ja, worum es geht. Es geht um ein Urteil des Bundesgerichtes in Sachen einer einzelnen Krankheit und eines davon betroffenen Patienten. Das Bundesgericht hat in diesem Urteil dekretiert, dass in diesem Fall ein Schwellenwert von 100 000 Franken für die Vergütung des entsprechenden Medikamentes durch den Krankenversicherer adäquat sei. Dieses Urteil hat natürlich eine ganze Reihe von Fragen aufgeworfen, die ich auch in meiner Interpellation gestellt habe, die der Bundesrat sehr weitgehend beantwortet hat und auf die ich aus Zeitgründen auch nicht eintreten will, weil Sie ja sowohl die Fragen als auch die Antworten vor sich haben. Ich möchte zusätzlich aber noch Folgendes deutlich sagen:
Das eine ist, dass das Bundesgericht ja klar festgehalten hat, es handle sich um einen Entscheid in einem Einzelfall und jeder Einzelfall müsse geprüft werden. Man stellt aber leider fest, dass Santésuisse seit dem Bundesgerichtsurteil eben doch davon ausgeht, dass dieses Urteil grundsätzlich für Ähnliches Bestand hat und deshalb sozusagen als eine neue Leitlinie für die Zusprache von Medikamenten und die entsprechende Finanzierung gilt. Ich glaube, dem muss man entgegentreten. Das Bundesgericht - ich sage es noch einmal - hat klar "in diesem Einzelfall" gesagt, und es kann nicht angehen, dass man aufgrund dieses Urteils nun sämtliche entsprechenden Therapien bei seltenen Krankheiten unbesehen unter das gleiche Regime stellt. Das wirft aber auch die Frage auf, wie man mit diesem Problem in der Zukunft umgehen soll. Der Umstand, dass diese Arzneimittel teilweise eben nicht in der Spezialitätenliste sind, weil sie so selten sind, ruft nach einer Einzelfallbeurteilung. Ich denke, dass es ein grundsätzliches Problem ist, das man überdenken muss. Möglicherweise sollten diese Medikamente, so sie den Kriterien Wirksamkeit, Zweckmässigkeit, Wirtschaftlichkeit entsprechen, eben in die Spezialitätenliste aufgenommen werden, aber mit sehr klar definierten Indikationen und Limitationen. Man wäre dann weniger arbiträr in Einzelfällen, würde weniger Gefahr laufen, arbiträr zu entscheiden.
Das zweite Problem, das sich damit stellt, betrifft natürlich generell die Thematik der seltenen Krankheiten und ihrer Behandlung in der Schweiz. Sie haben auch verschiedene Zuschriften von entsprechenden Gruppierungen erhalten, die sich für Personen mit seltenen Krankheiten einsetzen oder die von Betroffenen organisiert sind. Ich denke, wenn wir in diesem Land je zu einer Rationierungsentscheidung kämen, dann müsste diese auf einer ganz anderen Basis gefällt werden. Es kann nicht angehen, dass juristische Instanzen bis hin zum Bundesgericht oder Ärzte im Einzelnen oder am Einzelfall oder aber die Politik allein über diese Limiten entscheiden. Die Frage, wie viel im Gesundheitswesen noch erträglich ist, ist eine Frage, die eine ganz grundsätzliche Dimension hat und deshalb einer demokratischen Ausmarchung bedarf. Ich persönlich bin auch davon überzeugt, dass wir in unserem wohlhabenden Land mit einem teuren, aber guten Gesundheitswesen durchaus viel Sparpotenzial haben, das ausgeschöpft werden könnte, bevor wir rationieren müssen.
Insgesamt also, glaube ich, hat das Bundesgericht eine wichtige Diskussion angestossen. Wir müssen aber erstens dafür sorgen, dass aus Einzelfällen nicht einfach eine Norm abgeleitet wird und generell unterstellt wird. Zweitens müssen wir dafür sorgen, dass die Orphan Drugs, die Substanzen bei seltenen Krankheiten, zusammen mit den entsprechenden Verfahren eine geregelte Behandlung erfahren, beispielsweise über Limitationen und Essaylisten. Drittens ist für mich die Konsequenz vor allem, dass wir, wenn schon, eine breite Diskussion über solche Schwellenwerte führen müssen, denn es kann nur eine demokratisch ausgemehrte Haltung sein, die hier zum Schluss zu Entscheiden führt. Es geht nicht an, dass wir im Gesundheitswesen zu rationieren beginnen, ohne dass dazu eine breite Diskussion stattgefunden hat.
Das sind die Anliegen, die ich hier über jene in der Antwort des Bundesrates hinaus kurz zuhanden des Amtlichen Bulletins äussern wollte.