Kuprecht Alex · Ständerat · 2011-06-15
Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-06-15
Wortprotokoll
Der Motionär verlangt mit dem vorliegenden Vorstoss eigentlich im Grundsatz ein neues Finanzierungssystem in der Grundversicherung: einerseits die Erhöhung der Transparenz in der obligatorischen Krankenversicherung und andererseits eine künftig neue Finanzierungsaufteilung betreffend die Kosten der stationären, aber insbesondere auch der ambulanten Leistungen eines Spitals. Zusätzlich soll ein ganz neuer Ansatz, nämlich eine Aufteilung des steuerfinanzierten Anteils zwischen Bund und Kanton definiert werden, nachdem sich der Bund bis heute auf der Basis seines Anteils an der Prämienverbilligung beteiligt.
Die Kommission hat diese Motion ein erstes Mal an ihrer Sitzung vom 19. August 2010 beraten und die Behandlung aufgrund der Information, dass Herr Bundesrat Burkhalter die Problematik grundsätzlich angehen möchte, sistiert. Für die Sitzung vom 1. April dieses Jahres war die Motion dann erneut traktandiert. Dabei wurde sie in Zusammenhang mit noch anderen zu behandelnden Vorstössen in Bezug auf die Finanzierung und die entsprechende Verbesserung bezüglich Transparenz intensiv diskutiert.
Es geht heute nicht darum, eine erneute Debatte über eine monistische Finanzierung vom Zaun reissen zu wollen; diese Diskussion muss zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgenommen und geführt werden. Gerade heute ist im Gesundheitswesen jedoch sehr viel im Fluss, das zuerst umgesetzt, verbessert und auch konsolidiert werden muss. Die Transparenz jedoch wird nach Ansicht der Kommission bereits mit der Einführung der neuen Spitalfinanzierung verbessert werden, insbesondere durch die Abgrenzung von stationären und ambulanten Leistungen. Die Kommission hat dabei auch zur Kenntnis genommen, dass der Bundesrat gerade diese Problematik in Zusammenhang mit der Diskussion über den Tarmed prüfen und in Zusammenhang mit einem Vorstoss unserer SGK sowie einer parlamentarischen Initiative im Nationalrat eine Lösung suchen möchte.
Der Bundesrat sieht insbesondere aufgrund der neu einzuführenden Spitalfinanzierung keine Notwendigkeit, bereits heute wieder eine neue Finanzierungsart vorzuschlagen, bevor die neue Spitalfinanzierung richtig umgesetzt und evaluiert worden ist; er beantragt die Ablehnung der vorliegenden Motion Brändli. Die Kommission hingegen ist der vollen Überzeugung, dass in Zukunft eine noch stärker zunehmende Verlagerung von stationären hin zu ambulanten Spitalleistungen stattfinden wird. Dementsprechend wird auch eine Überwälzung der entsprechenden Kosten - weg von der Steuer- hin zur Prämienfinanzierung - die Folge sein. Eine Neuregelung in diesem Bereich der Spitalversorgung wird sich nicht ausblenden lassen und sollte wenn möglich mit der weiteren Prüfung des künftigen Tarmed gefunden werden.
Die SGK hat diese Motion mit 11 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen. Ich bitte Sie deshalb namens der Kommission, sich dem Entscheid der Kommission anzuschliessen und die Motion anzunehmen.