Leuthard Doris · Bundesrat · 2011-06-16
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2011-06-16
Wortprotokoll
Der Kommissionssprecher hat historisch rückblickend auf die Waldvorlage des Bundesrates und deren Rückweisung hingewiesen und auch darauf, dass die Initiative eine Folgearbeit ist, weil der Handlungsbedarf ausgewiesen ist.
Der Wald ist ja sehr wichtig und multifunktional, indem er einerseits für die Biodiversität, für das Wasser, für die Holzwirtschaft, andererseits aber auch als Erholungsgebiet eine wichtige Rolle spielt. Wir sind ja gerade im Uno-Jahr des Waldes, und der Bundesrat ist sehr froh, dass Ihre Kommission dem Waldschutz und auch dem Rodungsverbot, das sich ja jetzt wirklich über Jahrzehnte bewährt hat, eine grosse Bedeutung beigemessen hat. Ich glaube, das ist auch in unserer Bevölkerung sehr verankert.
Der Wald ist aber auch unter Druck geraten. Einerseits haben wir eine Zunahme der Waldfläche, aber sie findet im Bereich der Alpen und der Alpensüdseite statt, andererseits haben wir - wie zu Recht gesagt wurde - einen Druck auf die Waldflächen im Bereich des Talgebietes, wo ein Konflikt besteht zwischen den Interessen der Landwirtschaft, die landwirtschaftliche Nutzfläche verliert, und den Siedlungsgebieten, wo in vielen Bereichen die Waldflächen unter Druck kommen. Die verschiedenen Interessenkonflikte, die wir kennen, die sich akzentuiert haben, kommen also auch in dieser Vorlage zum Ausdruck.
Den Kompromiss, den Ihre Kommission gefunden hat und der diesen verschiedenen Nutzungskonflikten und -interessen Rechnung trägt, empfindet der Bundesrat grundsätzlich als tragfähig. 63 von 67 Vernehmlassungsteilnehmern sprechen sich für die Gesetzesvorlage aus. Die Forstdirektorenkonferenz, die ja auch immer eine Scharnierfunktion zwischen Schutz und Nutzen wahrnimmt, spricht sich ausdrücklich dafür aus, und so hat auch der Bundesrat seine Zustimmung zur vorgesehenen Flexibilisierung der Waldflächenpolitik erklärt.
Weshalb? Der Grundsatz, dass für jeden Baum, der gerodet wird, als Ersatz ein Baum neu gepflanzt werden muss, wird beibehalten; in Ausnahmefällen können ja als Ersatz ökologische Aufwertungsmassnahmen getroffen werden. Wir stellen aber fest, dass diese Regelung im Mittelland, wo der Siedlungsdruck besteht, nicht immer völlig sinnvoll ist. In den Berggebieten ist die Regelung in zahlreichen Fällen nicht mehr zeitgemäss. Man kann auf die Entwicklung der Waldfläche insgesamt wenig Einfluss nehmen. Mit dem Vorschlag, den Kantonen die Möglichkeit zu geben, in Gebieten, wo sie eine Zunahme der Waldfläche verhindern wollen, eine statische Waldgrenze festzulegen, wird dieser Problematik Rechnung getragen. Das heisst, ausserhalb dieser Grenzen kann neu ein wachsender Wald ohne Rodungsbewilligung entfernt werden. Wir meinen, dass dem Grundsatz des Rodungsverbotes mit dieser Lockerung zugunsten der Kantone Rechnung getragen wird. Damit wird der tatsächlichen Entwicklung der Waldfläche mit einer Flexibilisierung begegnet.
Der Bundesrat empfiehlt Ihnen deshalb, der Kommission zu folgen; er empfiehlt gleichzeitig, die Minderheitsanträge abzulehnen.