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Leuthard Doris · Bundesrat · 2011-06-16

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2011-06-16

Wortprotokoll

Ich glaube, es macht grundsätzlich Sinn, dass Ihre Kommission hier diese Raser-Massnahmen eingebaut hat, denn sie entsprechen, wie schon Herr Bürgi dargelegt hat, den parlamentarischen Vorstössen, auch der parlamentarischen Initiative Aeschbacher 09.449 und der jetzt neu eingereichten Volksinitiative.

Es ist aber richtig: Man muss sich hier schon auf die krasse Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten beschränken, denn die Folgen sind, wie Sie gesagt haben, massiv. Die massiven Folgen sind, denke ich, in der Bevölkerung gewünscht, aber man muss sie sehr stark eingrenzen können.

Gewisse Tatbestände, die in Absatz 2bis aufgezählt werden, sind ja dann in Absatz 2ter konkretisiert. Es gibt etwa zum Begriff des waghalsigen Überholmanövers einen Bundesgerichtsentscheid (130 IV 58), im berühmten Fall Gelfingen im Kanton Luzern, wo sich das Bundesgericht mit diesem unbestimmten Rechtsbegriff befasst hat. Man muss im Rahmen der nationalrätlichen Behandlung und auch im Rahmen der Strafbestimmungen im Zusammenhang mit den Raser-Vorstössen, wo es vor allem um die fahrlässige Tötung, die Gefährdung des Lebens geht - was im StGB zu regeln ist -, eine Abstimmung mit den jetzigen Sanktionsreformen im Strassenverkehrsgesetz finden.

Wir sind gewillt, es möglichst präzise einzugrenzen und der Justiz schmackhaft zu machen, dass es um die krassen Missachtungen geht, dass es nicht um jede unerlaubte Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit geht. Wir werden das im Zusammenhang mit der Volksinitiative sowieso tun müssen.