Leuthard Doris · Bundesrat · 2011-09-13
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2011-09-13
Wortprotokoll
Es ist eine wichtige Diskussion, die Sie da führen, aber es ist wahrscheinlich nur der Beginn einer Diskussion.
Diese Gebühren waren ja schon seit geraumer Zeit Gegenstand von Kritik, und es ist auch wichtig, dass wir das heutige System hinterfragen und ändern. Heute muss eine Gebühr bezahlen, wer ein Empfangsgerät besitzt. Radio- und Fernsehprogramme können Sie aber mittlerweile auf dem Computer und auf dem Handy empfangen, insofern ist der Ansatzpunkt eines Empfangsgerätes effektiv passé; das ist Schnee von gestern. Die technologische Entwicklung, die es ermöglicht, auf ganz unterschiedlichen, eben auch multifunktionalen Geräten Programme zu empfangen, hat den Schwachpunkt der heutigen Gebührenerhebung offengelegt. Das nimmt die Motion auf, die Ihr Rat ja schon abgesegnet hat und die jetzt vom Ständerat verändert wurde; der Bundesrat ist mit dieser Änderung einverstanden. Wir brauchen einen anderen Anknüpfungspunkt als das Empfangsgerät.
Frau Rickli, Sie nehmen diese Kritik ja zu Recht auf, aber als moderne, technophile Frau müssten Sie eigentlich einen Schritt weiter gehen. Mit Ihrer parlamentarischen Initiative bleiben Sie nämlich beim System, nach dem das Gerät der Anknüpfungspunkt für eine Gebühr ist, und das ist von der Technologie her der falsche Anknüpfungspunkt. Sie wollen ja dann diejenigen Geräte befreien, die multifunktional sind oder deren Zweckbestimmung nicht im Empfang von Radio- und Fernsehprogrammen liegt. Wenn man aber, Frau Nationalrätin, Ihre parlamentarische Initiative zu Ende denkt, sieht man: Das Problem liegt darin, dass man bei der Umsetzung entweder einen absoluten Polizeistaat aufstellt und bei allen kontrolliert, was für ein Gerät sie jetzt haben und was sie sich darauf anschauen - ich glaube nicht, dass das auf Ihrer politischen Linie liegt und Ihrer Absicht entspricht -, oder dass man praktisch alle multifunktionalen Geräte von einer Gebührenpflicht ausnimmt. Dann bestrafen Sie aber gerade diejenigen Personen, die eben nicht Smartphone-, iPad- und Computerbesitzer sind, also einen grossen Teil unserer Bevölkerung, ältere Menschen, die eben nach wie vor Fernseh- und Radiokonsumentinnen und -konsumenten sind. Sie müssten dann noch weit höhere Gebühren bezahlen, weil so [PAGE 1363] viele andere Benutzer wegfallen. Das ist wahrscheinlich auch nicht die gerechte Lösung, die Ihnen vorschwebt. Deshalb müssten Sie, glaube ich, einen Schritt weiter gehen und sagen, dass es der falsche Anknüpfungspunkt ist, Gebühren geräteabhängig zu erheben, sodass ein Systemwechsel ins Auge zu fassen wäre.
Bundesrat wie National- und Ständerat sind sich einig, dass die Gebühr pro Empfangsgerät effektiv durch eine Radio- und Fernsehabgabe für alle Haushalte und Betriebe abzulösen ist. Wie das im Einzelnen aussieht, werden wir ja jetzt aufzeigen. Das kann zweifelsfrei gerecht und ohne Mehrbelastung konzipiert werden. Es kann als ungerecht empfunden werden, wenn Haushalte und Unternehmen auch dann eine Gebühr bezahlen müssen, wenn sie gar keine Möglichkeit haben, Radio- oder Fernsehprogramme zu konsumieren, oder wenn sie die Möglichkeit nicht nutzen. Es ist aber zu sagen, dass erstens nur ganz wenige Haushalte in dieser Situation sein werden: Bereits heute bezahlen 93 Prozent der Haushalte Radio- und 98 Prozent der Haushalte Fernsehgebühren. In diesem Licht betrachtet, ist diese Lösung gerecht, weil von einer allfälligen Ungerechtigkeit effektiv nur wenige betroffen sind. Mit der technischen Entwicklung, und weil immer mehr Menschen in diesem Land technophil sind, werden die soeben genannten Raten noch steigen.
Die Vorteile des neuen Systems überwiegen bei Weitem. Finanzielle Härtefälle und kleine Betriebe können von der Gebühr befreit werden; wir haben in der Kommission dargelegt, dass wir bereit sind, es entsprechend umzusetzen. Die Gebühren sinken für fast 3 Millionen Haushalte signifikant. Es ist also vorgesehen, dass eine grosse Zahl Haushalte entlastet würde. Es wäre völlig unverhältnismässig, wenn für ein paar wenige Haushalte oder Betriebe ein aufwendiges und unangenehmes Kontrollsystem aufrechterhalten werden müsste. Alle wollen eine schlanke, effiziente Administration. Das ist an sich auch im Interesse der erklärten Gegner dieser Motion.
Erlauben Sie mir zum Schluss noch ein paar Gedanken zum Service public. Frau Nationalrätin Rickli hat gesagt, dass das eine Mediensteuer, eine neue Abgabe sei; Herr Nationalrat von Rotz hat gesagt, es würde zudem dazu führen, dass man etwas bezahlen müsse, für das man keine Leistung erhalte.
Ja, Service public in diesem Land bedeutet, dass man im Sinne dieser Dienstleistungen, auch der Demokratie, Leistungen mitfinanziert, die man eventuell persönlich gar nicht bezieht. Ich schaue sehr selten Fernsehen, ich bezahle aber, weil das dazugehört. Ich schreibe nur noch selten Briefe, ich maile viel mehr. Aber der Briefverkehr gehört zum Service public, mit der Briefmarke, die vom hintersten Tal bis in die City Zug gleich viel kostet. Unser Staat lebt von der Kohäsion durch Service-public-Leistungen. Es geht um gesellschaftliche Leistungen, die nicht marktwirtschaftlich erbracht werden können. Es geht um Fragen der Kohäsion, der Demokratie, auch um den Zusammenhalt von ländlichem Raum und städtischem Raum. Sie können nicht alles nur noch individuell abrechnen nach dem Motto: Wenn mir etwas nützt, bin ich dafür, wo ich nichts profitiere, bin ich dagegen. So kann dieses Land nicht funktionieren.
Ich bin bereit, über den Service public im Fernseh- und Radiobereich zu sprechen. Insofern nehme ich die Offerte von Frau Nationalrätin Rickli gerne an. Wir werden das tun müssen. Mit der Technologisierung stellt sich tatsächlich die Frage: Was gilt der Staat in zehn, fünfzehn Jahre ab? Denn diese Landschaft verändert sich. Aber eine starke SRG wird es auch dannzumal geben. Sie haben selber definiert, dass es auch um die Sprachenvielfalt geht. Sie haben definiert, dass es in diesem Land um kulturelle Werte geht. Sie haben definiert, dass es um demokratiepolitische Abläufe, um Information geht, woran der Staat ein Interesse hat. Deshalb haben wir auch beim Gebührensplitting für die privaten Radios Hand geboten, dass ein Teil der Einnahmen diesen zufliesst, weil auch sie im Sinne des Service public einen Beitrag leisten. Man muss sich überlegen, wie diese Entwicklung weitergeht, dazu ist der Bundesrat bereit. Aber eine schwache SRG, die diesem Service-public-Gedanken nicht mehr gerecht wird, werden Sie nicht realisieren können; das will auch unsere Bevölkerung nicht.
Sie haben die Möglichkeit, Gebühren abzuschaffen und die Steuern zu erhöhen. Sie können sagen: Alles, was in den Bereich des Service public gehört, wird mit Steuereinnahmen finanziert, weil es um Staatsaufgaben geht. Aber das löst ja im Ansatz das Problem nicht. Mit dem Wechsel auf die Haushalte können wir gerechter, einfacher und günstiger belasten.
Über den Service public wird es eine Diskussion geben, aber nicht bei der Gebührenerhebung, sondern darüber, wer wie viel von diesem Kuchen erhält. Das muss sein. Das ist eine Diskussion, die wir mit dem Bericht über die Pressevielfalt schon angekurbelt haben. Es geht dann auch um die ganze Medienlandschaft, die sich immer mehr vereinheitlicht. In diesem Rahmen müssen wir diese Diskussion führen, aber nicht über die Art und Weise, wie wir Radio- und TV-Gebühren erheben.
Der Service public ist ein wichtiges Gut dieses Landes. Es wäre falsch, den Service public einem Ansatz zu opfern, der besagt, dass man nur dann bereit ist, sich daran zu beteiligen, wenn man profitiert, wenn man selber bestimmen kann, welche Leistungen und Programminhalte die SRG liefern muss. Das darf nicht sein! Auch ich bin nicht mit allen Programminhalten der SRG einverstanden; dementsprechend ist auch in diesem Saal wohl die Vielfalt der konsumierten Sendungen ganz unterschiedlich. Auch diese Vielfalt ist die Schweiz.
Ich bitte Sie daher, die abgeänderte Motion anzunehmen und die parlamentarische Initiative abzulehnen respektive ihr nicht Folge zu geben.