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Lustenberger Ruedi · Nationalrat · 2011-09-13

Lustenberger Ruedi · Nationalrat · Luzern · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-09-13

Wortprotokoll

Eine Minderheit bittet Sie, dem Bundesrat zu folgen und die völkerrechtlichen Vereinbarungen in diesem Bereich in der Kompetenz des Bundesrates zu belassen. Es ist durchaus kongruent mit der bisherigen Praxis betreffend völkerrechtliche Vereinbarungen, dass bei Verträgen dieser Dimension der Bundesrat diese Kompetenz bei sich behält. Der Vorteil ist, dass man relativ rasch einen Vertrag abschliessen kann, beispielsweise beim Emissionshandel. Wenn das Ganze durch beide Kammern des Parlamentes muss, gibt es eine zeitliche Verzögerung, und deshalb ist eine Minderheit der Meinung, man solle diese Kompetenz beim Bundesrat belassen.

Gestatten Sie, Herr Präsident, dass ich noch eine Frage an Frau Bundesrätin Leuthard stelle, wenn ich schon am Rednerpult bin, und zwar im Zusammenhang mit der Überschneidung von zwei CO2-Gesetzesrevisionen, wie wir sie jetzt hier haben. Ich meine das Referendum, das am Laufen ist betreffend die CO2-Gesetzesrevision, die wir vor einem halben Jahr verabschiedet haben.

Es war am 18. März 2011, als die eidgenössischen Räte beschlossen haben, bis 2015 den durchschnittlichen Flottenverbrauch bei den Personenwagen auf diese ominösen 130 Gramm CO2 pro Kilometer zu limitieren. Gegen diese Minirevision wurde nun ein Referendum gestartet. Ob es zustande kommt, ist nicht sicher; die Frist läuft am 13. Oktober ab. Weil diese Bestimmungen auch in der vorliegenden Revision enthalten sind, stellt sich jetzt die Frage: Kommt das Referendum gegen die Teilrevision zustande, müsste es dann noch ein zweites Mal gegen die Totalrevision ergriffen werden? Hier frage ich Sie, Frau Bundesrätin Leuthard: Haben Sie oder hat der Bundesrat hier Überlegungen angestellt, wie man aus dieser etwas schwierigen verfahrensrechtlichen Situation die richtigen Konsequenzen ziehen kann?