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preparatory:AB 120248

Wasserfallen Christian · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-09-13

Wortprotokoll

Auch die FDP-Liberale Fraktion bittet Sie, hier der Mehrheit zu folgen und diesen Absatz 2bis von Artikel 16 zu streichen. Hier wird eine Ausnahme für die sogenannten hocheffizienten Wärme-Kraft-Kopplungsanlagen gemacht, die mit Nutzwärme arbeiten. Für diese soll - dies im Gegensatz zu den grossen Gaskombikraftwerken oder anderen Gaskraftwerken - ein kostenloser Zugang zu neuen Emissionsrechten gewährt werden. Diese Ungleichbehandlung im CO2-Gesetz ist allerdings mehr als nur störend. Interessanterweise hat das auch der Vorredner der Grünen schön erkannt.

In diesem Gesetz haben wir jetzt schon einige Male verschieden lange Spiesse beschlossen. Wenn das so weitergeht, wird das wirklich ein Gesetz, in dem mit ungleichen Ellen gemessen wird - das kann nicht sein, gerade mit Blick auf Projekte, die kurz vor der Realisierung stehen. Es ist in der Kommission richtig ausgeführt worden, auch von der Verwaltung, dass die Abgrenzung von sogenannt normalen fossil-thermischen Kraftwerken und hocheffizienten WKK-Anlagen äusserst problematisch sein könne. Kurz gesagt ist es dann wahrscheinlich so, dass das einerseits Studien- und andererseits Juristenfutter bieten wird, was welcher Kategorie zugeordnet werden kann.

Ich bringe ein Beispiel: Im Westen von Bern, beim Forsthaus, wird eine Zentrale gebaut, die einerseits fossil-thermisch mit Gas und Dampf arbeitet, andererseits werden dort Holz und Abfall verbrannt, und alles zusammen wird dem Fernwärmeverbund angeschlossen. Das ist eine komplette Anlage mit elektrischer und thermischer Energie, bei der man sich dann streiten kann: Ist das jetzt eine hocheffiziente Anlage als Holzheizkraftwerk mit Abfallverbrennung, als Gaskombikraftwerk inklusive Nutzung der Fernwärme? Ich würde sagen, es ist wahrscheinlich irgendwie beides. Die Leistungsreserve bei dieser Anlage ist wesentlich höher als beim Heimgebrauch. Aber unter dem Strich wäre sie wahrscheinlich effizienter als manche Anlage, die man zuhause installiert.

Die Abgrenzungsschwierigkeiten sind vorprogrammiert; eine klare Definition ist nicht möglich. Von dem her gesehen ist das Juristenfutter und das Futter für Studien in diesem Gesetz, das ohnehin schon sehr asymmetrisch herausgekommen ist, zu gross. Man muss sich wirklich fragen, ob man hier für die WKK-Anlagen einen Freipass bei den Emissionen beschliessen will.

Ich bin schon etwas erstaunt: Die links-grüne Seite, in diesem Fall jetzt nur die linke, will bei den WKK-Anlagen eine Ausnahme machen und sämtliche Emissionsrechte eigentlich gratis zur Verfügung stellen. Was bedeutet das konkret? Konkret bedeutet das, dass sämtliche WKK-Anlagen, vielleicht Tausende in Zukunft, einfach gratis CO2 in die Luft pusten können, wohingegen z. B. der Autofahrer, die Autofahrerin für jedes Gramm CO2-Emission teuer bezahlt. Das ist im Prinzip die Logik dieses Antrages. Ich überlasse es Ihnen, zu entscheiden, was klimafreundlich und was klimaschädlich ist. [PAGE 1339]

Es ist ganz klar: Es muss der Mehrheit gefolgt werden, alles andere ist unredlich - auch vis-à-vis den anderen Emittenten, die im CO2-Gesetz erfasst sind. Die Grünen haben es begriffen, die SP nicht.