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Leuthard Doris · Bundesrat · 2011-09-13

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2011-09-13

Wortprotokoll

Es geht hier bei diesem Artikel 23 um die Kompensationen bei Treibstoffen. Das Parlament hat beschlossen, dass die Importeure von fossilen Treibstoffen einen Teil der verursachten Emissionen kompensieren müssen. Mit der Kompensationspflicht erhält der Klimarappen, der seit 2005 als freiwillige Massnahme der Wirtschaft eingeführt ist, eine gesetzliche Basis. Ab 2013 sind die Importeure von fossilen Treibstoffen verpflichtet, einen Teil der verursachten Emissionen zu kompensieren. Ein Teil davon kann durch die Umsetzung von Massnahmen im Inland erbracht werden. Wie sich die Treibstoffimporteure organisieren, lässt der Gesetzgeber offen; das bleibt somit ihnen überlassen. Ob sie das heutige Klimarappensystem weiterführen oder lieber einzeln kompensieren, ist offen; auch das ist Sache der Branche.

Der zur Erfüllung der Kompensationsleistung notwendige Preisaufschlag hängt natürlich massgeblich von den CO2-Vermeidungskosten der Kompensationsprojekte ab. Die Vermeidungskosten bei Inlandprojekten sind im Schnitt sicher höher als solche bei Auslandprojekten. Die Höhe dieses notwendigen Kompensationssatzes ist von der Wirkung der anderen Massnahmen abhängig. Sie sehen, dass auch im Kontext dieser Bestimmung der Kompensationssatz eben nach Massgabe der Zielerreichung durch den Bundesrat festgelegt werden soll.

Wenn wir die heutigen Einnahmen aus dem Klimarappen - das sind jährlich rund 100 Millionen Franken - im Zusammenhang mit Ihrem Reduktionsziel gemäss Artikel 3 und den Erwartungen analysieren, so gehen wir davon aus, dass dieser Kompensationssatz bei rund 3 bis 4 Rappen liegen dürfte. Insofern liegt das, was Herr Nationalrat Lustenberger beantragt, auf dieser Linie. Es ist einfach aus meiner Sicht formaljuristisch ein Bruch, denn bisher hat man gesagt, die Pflicht orientiere sich am Ziel, der Bundesrat müsse den Kompensationssatz gemäss dem Ziel festlegen. Wenn Sie natürlich jetzt im Gesetz einen fixen Betrag festschreiben, mag das in diese Richtung gehen, aber es ist nicht kongruent mit der Anknüpfung an das Ziel.

Aber ich kann hier auch - zuhanden der Materialien und zur Beruhigung der Einzelantragsteller - klar darlegen, dass es nicht um 30 bis 40 Rappen geht, sondern sicher um eine Verdoppelung des heutigen Klimarappens: Nach unseren Berechnungen dürften pro Liter Treibstoff maximal 3 bis 4 Rappen nötig sein.