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Jositsch Daniel · Nationalrat · 2011-09-13

Jositsch Daniel · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-09-13

Wortprotokoll

Angesichts der einmütigen Haltungen der verschiedenen Fraktionen erlaube ich mir, mich hier kurzzufassen. Es geht um die Änderung des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen, es geht um die Neuregelung der Wirkung einer Beschwerde. Der Rechtsweg, wenn er eingeschlagen wird, kann ein Verfahren verzögern; das ist so, und das ist manchmal ärgerlich.

Der Bundesrat schlägt vor, im Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen zur Beschleunigung des Beschaffungswesens bei öffentlichen Bauten, die im Landesinteresse erstellt werden sollen, auf die aufschiebende Wirkung zu verzichten und diese generell zu entziehen. Das Problem ist folgendes: Wer die aufschiebende Wirkung entzieht, schränkt auch die Möglichkeiten des Rechtsstaates und des Beschwerdeführenden ein, sein Recht zu erlangen. Das ist der Grund, warum die Kommission der Ansicht ist, auf diese Vorlage sei nicht einzutreten. Wenn das so ausgestaltet würde, wären die Folgen in der Tat sehr gravierend. Derjenige Bieter, der unterliegt und sich dann im Rechtsverfahren Gehör verschaffen kann, kann lediglich mit Schadenersatzzahlungen rechnen. Das ist aber nicht unbedingt das, was er will. Auf der anderen Seite besteht innerhalb der Kommission die Ansicht, dass auch das geltende Recht bereits entsprechende Möglichkeiten zur Beschleunigung des Verfahrens offeriere. Deshalb ist auch die SP-Fraktion der Ansicht, auf diese Vorlage sei nicht einzutreten.