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Loepfe Arthur · Nationalrat · 2011-09-14

Loepfe Arthur · Nationalrat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-09-14

Wortprotokoll

Im letzten Frühjahr hat das Parlament den sicherheitspolitischen Bericht des Bundesrates zur Kenntnis genommen. Dieser Bericht deckt die ganze Breite der Sicherheitspolitik unseres Landes ab. Im Rahmen der Sicherheitspolitik unseres Landes ist die Armee ein wesentliches Instrument. Die Armee ist die strategische Sicherheitsreserve unseres Landes. Der Bundesrat hat deshalb zusätzlich einen Armeebericht erarbeitet und im Oktober 2010 verabschiedet. Es ist dies ein Bericht über den Stand und die Weiterentwicklung der Armee, basierend auf der Bundesverfassung und in Übereinstimmung mit dem sicherheitspolitischen Bericht.

Es geht bei der Weiterentwicklung der Armee darum, das sicherheitspolitisch Notwendige mit dem finanziell Tragbaren in Übereinstimmung zu bringen. Zur Ausgangslage hält der Bundesrat in einem Standbericht unter anderem Folgendes fest: "Die aktiven Formationen sind nicht vollständig ausgerüstet." So kann zum Beispiel von den zwanzig Infanteriebataillonen nur ein Viertel voll ausgerüstet werden. Weiter wird festgestellt, dass die Armee nicht genügend finanzielle Mittel hat, um die benutzten Immobilien zu sanieren und instand zu halten. Die erwarteten Leistungen und die verfügbaren finanziellen Mittel stimmen nicht überein. Das Verhältnis von Betriebs- zu Investitionsausgaben hat sich laufend verschlechtert, dies auf heute 70 Prozent Betriebsausgaben zu 30 Prozent Investitionsausgaben. Das Ziel wäre mindestens ein Verhältnis von 60 zu 40 Prozent.

In Kapitel 4 schildert der Armeebericht die aktuellen Bedrohungen und Gefahren für unser Land wie Katastrophen, Versorgungsstörungen, elektronische Angriffe, Nötigung und Erpressung, Terrorismus, Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen und Trägersystemen, Pandemien und militärische Angriffe, um nur einige der wichtigsten Bedrohungen zu nennen. Unsere Bevölkerung und die riesige Infrastruktur in unserem Land müssen in Krisenzeiten geschützt werden können. Wenn die zivilen Mittel unserer Behörden nicht mehr ausreichen, bleibt zum Schützen und Helfen nur noch die Armee.

In Kapitel 5 des Armeeberichtes wird das Leistungsprofil der Armee definiert. Die Hauptaufträge der Armee sind: Erhaltung und Weiterentwicklung der Kernkompetenz Verteidigung; Unterstützung der zivilen Behörden auf deren Ersuchen durch subsidiäre Einsätze; Wahrung der Lufthoheit durch Luftraumüberwachung und Luftpolizei; Verteidigung des Luftraums mit luft- und bodengestützten Systemen; Unterstützung der zivilen Behörden mit Lufttransporten und Aufklärung aus der Luft; humanitäre Hilfe und internationale Friedensförderung. Die Armee muss also unterstützen und helfen, aber auch kämpfen können. [PAGE 1391]

In Kapitel 6, "Grundmodell der Armee", finden wir die wichtigen Grundsätze der bewaffneten Neutralität, des Milizprinzips und der Militärdienstpflicht. Bei den Leistungen der Armee wird auf die Fähigkeitslücken der Luftwaffe und auf ihre mangelnde Durchhaltefähigkeit hingewiesen.

In Kapitel 7 legt der Bundesrat die Eckwerte für die Weiterentwicklung der Armee dar. Der Bestand der Armee soll auf 80 000 Angehörige der Armee verringert werden; dies ist weniger als die Hälfte des heutigen Bestandes. Es wird angestrebt, alle aktiven Verbände vollständig auszurüsten. Der mehrjährige Ausgabenplafond für die Armee soll gemäss Bundesrat - ohne Teuerung - vorderhand bei 4,4 Milliarden Franken bleiben.

Die SiK-NR hat den Armeebericht an ihren Sitzungen vom 20. und 21. Juni, vom 15. und 16. August und vom 26. August behandelt. Bei ihren Beratungen hat sie auch die von der SiK-SR verlangten Zusatzberichte, die Entscheide des Ständerates und den Mitbericht der FK-NR mit einbezogen. Sie beriet auch die Beschaffung und Finanzierung neuer Kampfflugzeuge, wie sie von Bundesrat, Nationalrat und Ständerat beschlossen worden sind.

Die SiK-SR hatte das VBS damit beauftragt, vier Varianten auszuarbeiten: für einen Bestand von 60 000, 80 000, 100 000 und 120 000 Dienstpflichtigen. Zudem wurden für die einzelnen Varianten die jährlichen Kosten bei vollständiger Ausrüstung errechnet. Die Hauptunterschiede zwischen den Varianten zeigen sich im Leistungsvermögen der Armee, in der Effizienz, in der Durchhaltefähigkeit und in der Handlungsfreiheit der politischen und militärischen Entscheidungsträger.

Aufgrund der umfassenden Bewertung der Varianten kann festgehalten werden: je grösser der Bestand, desto grösser Leistung und Handlungsfähigkeit. Die jährlichen Ausgaben hingegen steigen unterproportional zum Bestand. Im Vergleich zur Variante mit 80 000 Dienstpflichtigen, wie sie der Bundesrat vorschlägt, kostet die Variante mit 60 000 Dienstpflichtigen 300 Millionen Franken weniger. Ebenfalls im Vergleich zur Bundesratsvariante mit 80 000 Dienstpflichtigen kostet die Variante mit 100 000 Dienstpflichtigen nur 200 Millionen mehr; die Variante mit 120 000 Dienstpflichtigen kostet 400 Millionen Franken mehr. Wir können feststellen, dass relativ mit geringen Mehrkosten für Varianten mit höheren Beständen die Leistungsfähigkeit und das Durchhaltevermögen enorm erhöht werden. Bei tieferen Beständen, wie z. B. 60 000 Dienstpflichtigen, werden auch die Milizverträglichkeit, die Kadergewinnung und die Ausbildungseffizienz infrage gestellt.

Die Mehrheit der SiK-NR beantragt Ihnen einen Armeebestand von 100 000 Dienstpflichtigen, wie ihn auch der Ständerat beschlossen hat. Diese sollen voll ausgerüstet und fähig sein, die Aufträge der Armee gemäss Bundesverfassung und Armeebericht zu erfüllen. Auch mit einem Armeebestand von 100 000 Dienstpflichtigen halbieren wir den heutigen Armeebestand; es ist also immer noch nur die Hälfte dessen, was wir jetzt haben.

Der Bundesrat hat, wie gesagt, einen Armeebestand von 80 000 Dienstpflichtigen vorgeschlagen. Die Überprüfung dieser Lösung anhand des Leistungsprofils gemäss Armeebericht, das auch vom Bundesrat definiert wurde, zeigt ein Missverhältnis von verlangter Leistung und verfügbaren Mitteln. Die heutigen Mängel würden weiterbestehen, wir hätten weiterhin eine schöne Armee auf dem Papier, aber eine ungenügende in der Realität.

Die Mehrheit der SiK beurteilt die Variante mit 100 000 Dienstpflichtigen bezüglich Umfang, Qualität, Durchhaltefähigkeit und Effizienz als befriedigend; auch bezüglich Milizsystem, Wehrgerechtigkeit, Kadernachwuchs und Ausbildungseffektivität ist die Variante 100 000 befriedigend. Die Variante mit 120 000 Dienstpflichtigen schliesst in der Beurteilung noch besser ab, und die Kosten wären lediglich um 200 Millionen Franken höher. Die Mehrheit der SiK beantragt Ihnen aber die Variante 100 000. Der Bestand von 100 000 Dienstpflichtigen teilt sich schwerpunktmässig wie folgt auf: 31 000 Dienstpflichtige für Basisdienstleistungen - z. B. Ausbildung, Logistik, Infrastruktur -, 11 000 für die Leistungen der Luftwaffe, 20 000 für traditionelle Verteidigungsaufgaben, 1000 für die Friedensunterstützung und 37 000 für die Unterstützung der zivilen Behörden.

Bei der Beurteilung des Bestandes ist weiter zu berücksichtigen, dass im Einsatz Ablösungen nötig sind. An einem Tag braucht es etwa drei Ablösungen; daraus ersehen Sie, dass die sowieso nicht sehr grossen Bestände im Einsatz dann nicht mehr so gross sind, wie das im ersten Moment aussieht. Zudem muss man wissen, dass in einer Milizarmee - das ist der grosse Vorteil - nur so viele Dienstleistende einberufen werden, wie man in einer bestimmten Situation braucht. Alle anderen bleiben zu Hause und arbeiten an ihrem zivilen Arbeitsplatz. In einer Krisensituation muss man aber genügend Leute aufbieten können, und das kann man bei einer Milizarmee mit einem genügenden Bestand.

Wie der Ständerat will auch die SiK des Nationalrates die bestehenden Ausrüstungslücken schliessen und 22 Kampfflugzeuge als Tiger-Teilersatz sofort beschaffen. Unterschiede zum Ständerat bestehen in der Finanzierungslösung: Gemäss Ständerat muss die Finanzierung die Einhaltung der Eckwerte sicherstellen. Die Eckwerte umfassen die Armeeaufträge, den Soll-Bestand von 100 000 Militärdienstpflichtigen mit höchstens 15 Prozent Durchdienern pro Rekrutenjahrgang. Der Bundesrat - das beschloss der Ständerat zusätzlich bezüglich Finanzierung - muss für die Beschaffung von 22 neuen Kampfflugzeugen im Betrag von höchstens 5 Milliarden Franken und für die Beseitigung der Ausrüstungslücken im Betrag von höchstens 1,2 Milliarden Franken ein besonderes Finanzierungsmodell vorlegen. Der Ständerat will also eine Sonderfinanzierung über ausserordentliche Ausgaben.

Die SiK des Nationalrates schlägt Ihnen hingegen folgende Finanzierungslösung vor: Die Finanzierung muss bei einem Ausgabenplafond von 5 Milliarden Franken ab 2013 die Einhaltung der Eckwerte sowie die Beseitigung der Ausrüstungslücken und die geplante Ersatzbeschaffung der Kampfflugzeuge sicherstellen. Die SiK hat vom VBS einen Bericht über die Machbarkeit dieser Finanzierung verlangt. Die Machbarkeit wird bejaht unter dem Vorbehalt der Verlässlichkeit des Ausgabenplafonds über die nächsten zehn Jahre. Im Gegensatz zum Ständerat will die SiK des Nationalrates diese Vorhaben über die ordentlichen Ausgaben finanzieren, also über den ordentlichen Haushalt. Im Mitbericht der Finanzkommission des Nationalrates wurde klar gesagt, man müsse die Schuldenbremse einhalten und solle das Ganze bitte über den ordentlichen Haushalt finanzieren. Die SiK des Nationalrates ist dieser Empfehlung gefolgt. Das würde heissen, dass die Flugzeugbeschaffung im Rüstungsprogramm 2012 enthalten wäre. Damit verbunden wäre ein Verpflichtungskredit, der vom Parlament mit dem Rüstungsprogramm zu beschliessen wäre; damit wäre natürlich der Bundesrat dann frei, die Verträge für die Flugzeugbeschaffung abzuschliessen. Er würde dann die Bezahlung der Beträge mit den Lieferanten aushandeln und schauen, dass sie gestaffelt werden können, dass die Sache aufgeht, und müsste das dann auch in die Finanzplanung ab 2013 einfügen.

Als zusätzliche Finanzierungsmassnahme beantragt die Mehrheit der SiK eine Änderung des Finanzhaushaltgesetzes. Danach sollen die Erträge aus Verkäufen oder Vermietungen von Armeeliegenschaften und Armeematerial sowie aus den von der Armee erbrachten Dienstleistungen für die Erneuerung der Armee eingesetzt werden können. Mit dieser Zusatzfinanzierung erwartet die SiK über die nächsten Jahre etwa 100 Millionen Franken Mehreinnahmen. Hierzu gibt es einen Einzelantrag Zuppiger als Ergänzung, der der SiK nicht vorgelegen hat, aber es geht darum, dass man hier eine Ergänzung anbringt, eine Präzisierung, eine Korrektur - Herr Zuppiger wird das ja später erläutern.

Die SiK-NR erwartet von ihrem Finanzierungsmodell insbesondere eine raschere und kostengünstigere Abwicklung der Beschaffung der neuen Flugzeuge. Sie ist überzeugt, dass damit die Gesamtausgaben für die Armee mit einem Soll-Bestand von 100 000 Angehörigen für die Schliessung der Ausrüstungslücke und die Flugzeugbeschaffung geringer sind als mit dem Entscheid des Ständerates. Man muss [PAGE 1392] beim Entscheid des Ständerates auch Folgendes sehen: Wir wollen ordentliche Ausgaben. Also müssen die natürlich im Budget Platz haben. Bei der Lösung des Ständerates mit der Sonderfinanzierung ist es genau das Gleiche: Sie können diese beschliessen, müssen aber über die Jahre diese ausserordentlichen Ausgaben wieder im ordentlichen Budget abtragen. Also gibt es im Prinzip keine Unterschiede. Aber wir sind uns einig; alle wollen die Flugzeuge: der Bundesrat, der Ständerat, der Nationalrat. Also muss man diese Erhöhung auch in Kauf nehmen, auf die eine oder die andere Art.

Ich bitte Sie im Namen der SiK, den Anträgen der Kommissionsmehrheit zuzustimmen und alle Minderheitsanträge abzulehnen.