AB 120381
Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-09-14
Wortprotokoll
Es geht um die Frage, inwieweit die Sozialversicherungsinstitutionen dem Nachrichtendienst Informationen liefern sollen. Aufgrund dessen, was bis jetzt beschlossen worden ist, müssen alle Behörden, und zwar ohne Anfrage und ohne Konkretisierung des Nachrichtendienstes des Bundes, Informationen liefern. Bezüglich Sozialversicherungen zumindest scheint mir ganz wichtig zu sein, dass wir angesichts des Systems, dem Sie leider in Artikel 13 bzw. 13a zugestimmt haben, daran festhalten, dass Informationen dann geliefert werden, wenn eine konkrete Anfrage des Nachrichtendienstes des Bundes vorliegt und wenn auch klargemacht wird, welche Informationen eingefordert werden und zu welchem Zweck sie verwendet werden sollen. Die Auskunftspflicht der Sozialversicherungseinrichtungen soll also in dem Sinne eingeschränkt werden, dass diese nicht einfach Teil eines allgemeinen Schnüffelsystems werden, wie das hier eigentlich stipuliert ist.
Ich bitte Sie also, dem Systemwechsel zuzustimmen und als Mindestgehalt zu verlangen, dass der Nachrichtendienst des Bundes klarmachen muss, welche Informationen er will und wozu er sie will. Das sichert auch qualitativ höherstehende Informationen als nur eine generelle Informationspflicht. Bitte folgen Sie der Minderheit.