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AB 120414

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2011-09-14

Wortprotokoll

Hier geht es also um einen allfälligen Streit zwischen dem Nachrichtendienst und einer anderen Abteilung des Bundes, also sozusagen um die Frage, wer im Hause Recht hat. Gemäss Antrag der Minderheit Leutenegger Oberholzer würde in diesem Fall die Streitigkeit vor das Bundesverwaltungsgericht getragen. Wir sind der Meinung, dass das zu hoch angesiedelt ist. Wenn sich zwei Abteilungen in der Bundesverwaltung nicht einig sind, dann [PAGE 1383] ist das Problem innerhalb der Bundesverwaltung durch die vorgesetzten Behörden zu lösen und nicht durch das Bundesverwaltungsgericht.

Ich bitte Sie also, den Antrag der Minderheit Leutenegger Oberholzer abzulehnen.

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