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preparatory:AB 120427

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2011-09-14

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, hier der Mehrheit zu folgen und den Minderheitsantrag abzulehnen.

Der Minderheitsantrag hat im Vergleich zum Mehrheitsantrag einen Mangel, denn der Mehrheitsantrag und die neue Fassung des Bundesrates legen eine klare Begrenzung der Beobachtungstätigkeit auf ein Jahr fest. Nach einem Jahr muss entschieden werden, was weiter passiert. Das ist beim Minderheitsantrag und bei der bisherigen Lösung nicht der Fall.

Wir haben diese Formulierung auch aufgrund des Gutachtens des Bundesamtes für Justiz gewählt. Es bemängelt an der bisherigen Fassung, dass es unklar ist, ob entsprechende Informationen bestätigt sein müssen, bevor sie personenbezogen erschlossen werden dürfen, oder ob die Informationen beschafft und so lange personenbezogen erschlossen werden dürfen, bis sich der Verdacht auf strafbares Verhalten bestätigt. Auch aus dieser Sicht ist der Entwurf des Bundesrates und der Mehrheit Ihrer Kommission eine Verbesserung, insbesondere auch für den Betroffenen.

Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen.

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