preparatory:AB 120446
Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-09-14
Wortprotokoll
Im Gegensatz zur ersten Vorlage sind wir bei dieser Vorlage für Eintreten, denn die zwei wesentlichen Kritikpunkte, die wir damals bei der ersten Vorlage vorgebracht haben, sind jetzt nicht mehr vorhanden. Es ging um die besonderen, sehr umstrittenen Massnahmen der Informationsbeschaffung; diese sind hier nicht mehr enthalten. Es ging um die präventive Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs, um die Überwachung privater Räume und um das geheime Durchsuchen von Datenverarbeitungssystemen. Diese drei Punkte, die bei der letzten Vorlage unter den umstrittenen besonderen Massnahmen aufgeführt wurden, sind in der aktuellen Vorlage ebenfalls gestrichen. Deswegen sind wir für Eintreten, weshalb ich Sie bitte, der Mehrheit zu folgen.
Ein anderer Punkt, den wir kritisierten, war das Zusammenspiel Bund/Kantone. Auch das ist jetzt einfacher gestaltet, indem nämlich die Schaffung des Nachrichtendienstes des Bundes erfolgt ist.
Wir haben aber trotzdem ein paar Punkte, die wir diskutieren möchten. Es geht einerseits um die Frage, welche Instanz terroristische Aktivitäten verbieten kann. Diese Frage möchten wir diskutieren. Es geht uns andererseits auch um Fragen des Zugangs zum System bei der Lagebeurteilung, darum, ob es tatsächlich sinnvoll ist, dass private und ausländische Sicherheitsdienste Zugang haben. Unser Anliegen ist es auch, bei dieser Vorlage noch die besondere [PAGE 1374] Erwähnung der Auskunftspflicht von Steuerbehörden zu diskutieren.
Ein wesentlicher Punkt ist Artikel 18, darauf möchte ich bereits jetzt aufmerksam machen. Ich bitte Sie, den Systemwechsel in Artikel 18 jetzt nochmals zu überprüfen. Wir stellen dort einen Minderheitsantrag. Wir möchten keinen Systemwechsel; wir sind überzeugt, dass das geltende System richtig ist. Die Minderheit möchte nicht einfach den Artikel streichen und dann nichts haben, sondern wir möchten beim geltenden System bleiben. Das heisst ganz klar, dass eben nicht jede Person Auskunft bekommen muss. Der Bundesnachrichtendienst sollte auch in Zukunft nicht jeder Person Auskunft geben müssen. Das ist im geltenden Recht genau geregelt. Wenn wir einen Systemwechsel von der indirekten zur direkten Auskunftspflicht machen, kann jeder Auskunft verlangen, und der Bundesnachrichtendienst muss dann argumentieren, wieso eine Person keine Auskunft bekommt. So entscheiden am Schluss die Gerichte. Diesen Systemwechsel möchten wir hier nicht. Artikel 18 ist ein sehr wesentlicher Punkt; darum mache ich jetzt schon darauf aufmerksam. Ich bitte Sie dringend, diese Bestimmung bis zum Zeitpunkt, in dem wir sie diskutieren, noch intensiv anzuschauen.
Alles in allem sind wir also für Eintreten und Zustimmung zu dieser Vorlage, weil eben die umstrittenen besonderen Massnahmen der Informationsbeschaffung herausgestrichen wurden und in einer späteren Vorlage kommen werden.