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Fluri Kurt · Nationalrat · 2011-09-14

Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-09-14

Wortprotokoll

Bei der Frage der Zuständigkeit, die in Absatz 1 umstritten ist - es gibt eine Mehrheit und eine Minderheit -, ging es in der Kommission auch um die Frage, ob bei einer Bundesratskompetenz der in Absatz 3 vorgesehene Rechtsmittelweg weiterhin möglich ist oder nicht. Wir haben vom BJ die Auskunft erhalten, dass der vorgesehene Rechtsmittelweg auch dann möglich ist, wenn die Verfügungskompetenz an den Bundesrat delegiert wird und nicht an die Vorsteherin oder den Vorsteher des EJPD. Diese rechtlichen Bedenken sind also ausgeräumt.

Der politische Entscheid, den Sie zu treffen haben, betrifft die Frage, ob die Stufengerechtigkeit eher mit der Zuständigkeit des Departementsvorstehers bzw. der Departementsvorsteherin erreicht wird oder mit der Zuständigkeit des Gesamtbundesrates. Ihre Kommission stimmte mit 16 zu 9 Stimmen für die Bundesratskompetenz.

Den Streichungsantrag der Minderheit II (Vischer) lehnte die Kommission mit 20 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung ab. Wir sind der Meinung, dass die Bedrohungen, die in Absatz 1 umschrieben sind - terroristische Umtriebe usw., kumulativ mit einer konkreten Gefährdung der inneren oder äusseren Sicherheit unseres Landes -, es rechtfertigen, dass hier der Bundesrat die Verfügungskompetenz erhält, allerdings mit dem Rechtsmittelweg gemäss Absatz 3.

Ich muss die Minderheit II auf Folgendes aufmerksam machen: Wenn wir Absatz 1 oder den gesamten Artikel streichen, bleibt es bei einer Regelung, wie wir sie in einer der letzten Sessionen beim Notverordnungs- und Notverfügungsrecht des Bundesrates, direkt gestützt auf Artikel 185 Absatz 3 der Bundesverfassung, getroffen haben. Dort gibt es keinen Rechtsmittelweg, dort hat eine betroffene Organisation oder Person kein Rechtsmittel, sondern es gibt nur den politischen Weg via Bundesversammlung. Ich bitte die Minderheit II, zur Kenntnis zu nehmen, dass hier die Rechtssituation für die Betroffenen wesentlich besser ist als in der generellen Formulierung, wie wir sie - ich glaube, in der letzten Wintersession - unter dem Titel "Wahrung der Demokratie und des Rechtsstaates auch in Notlagen" beschlossen haben.

Die Kommission ist also grossmehrheitlich der Meinung, diesen Artikel brauche es und die Zuständigkeit des Bundesrates sei gerechtfertigt.