Fehr Hans-Jürg · Nationalrat · 2011-09-15
Fehr Hans-Jürg · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-09-15
Wortprotokoll
Die SP-Fraktion kann diesen Minderheitsantrag nicht unterstützen, und zwar aus folgenden Gründen: Herr Schelbert strebt ja, wie er selber gesagt hat, ein Trennbankensystem an. Das heisst, er will das hochriskante Investmentbanking vom übrigen Bankengeschäft abtrennen. Aber, Herr Schelbert, was in Ihrem Minderheitsantrag steht, ist eben nicht das, sondern Sie verlangen in Ihrem Minderheitsantrag die generelle Trennung des Spar- [PAGE 1446] und Leihgeschäfts von allem anderen, vom Wertpapierhandel. Das heisst, jede Bank, nicht nur die systemrelevanten, um die es im Prinzip ja geht, wäre nachher entweder eine Spar- und Leihkasse oder eine Bank, die im Wertschriftenhandel tätig ist. Das würde auch für die Kantonalbanken gelten, es würde auch für die Raiffeisenbanken gelten, es würde auch für die Regionalbanken gelten - alles Gebilde, die wir nicht im Hochrisikobereich ansiedeln.
Ich glaube, dass Sie in der Formulierung Ihres Minderheitsantrages die Trennlinie nicht am richtigen Ort ziehen. Das Totalverbot des Wertschriftenhandels für eine Spar- und Leihkasse ist nicht nötig. Das geht zu weit. Es muss auch einer kleinen Bank, einer Regionalbank, einer Kantonalbank, möglich sein, für ihre Kunden Aktiengeschäfte zu tätigen.
Das Problem haben Sie in der Begründung schon richtig benannt. Das Problem ist der Eigenhandel der Banken mit Wertschriften, nicht der Handel für Kunden auf deren Risiko, sondern es ist der Eigenhandel auf das Risiko der Bank selbst. Aber das treffen Sie mit dem Wortlaut Ihres Minderheitsantrages nicht.
Darum empfehle ich, diesen Antrag abzulehnen, aber später dann, bei Artikel 10d - wo es um den Eigenhandel geht, wo wir vorschlagen wollen, mit Ihrer Unterstützung, Herr Schelbert, den Eigenhandel besser in den Griff zu bekommen -, den Schritt zu machen, den Sie hier anstreben. Also, wir können da nicht mitmachen. Aber später gibt es eine Gelegenheit, in dieser Zielsetzung eine Massnahme zu beschliessen, die Wirkung hat.