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Bosshard Walter · Nationalrat · 2001-06-06

Bosshard Walter · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-06-06

Wortprotokoll

Es gibt wahrscheinlich kein anderes Rechtsgebiet, in dem die Rechtsstaatlichkeit des Gemeinwesens derart gefordert wird wie im Strafrecht. Die Geschichte des Strafrechtes - dies wurde heute wiederholt gesagt - ist gleichsam ein Spiegel der Entwicklung unserer Gesellschaft. Stand beispielsweise Ende der Sechziger-, [PAGE 536] Anfang der Siebzigerjahre die Verbesserung der Resozialisierung der Straftäter im Vordergrund, so wurde in den Neunzigerjahren vom Strafrecht die Gewährung von mehr Sicherheit für die Allgemeinheit gefordert.

In diesem Spannungsfeld zwischen Täter und Opfer steht auch die jetzige Revisionsvorlage, die ja eine lange Vorgeschichte hat. Sie positioniert sich nach Meinung der FDP-Fraktion im Wesentlichen richtig, auch wenn wir bei einigen Bestimmungen ebenfalls Vorbehalte anbringen werden. Auf der einen Seite wird ein griffiges, zugleich aber auch differenziertes Strafrecht geschaffen, das zugegebenermassen sehr kompliziert ist. Auf der anderen Seite sollen aber neue Sicherheitsmassnahmen die Öffentlichkeit besser vor gefährlichen Straftätern schützen. Gerade hier besteht aus unserer Sicht Handlungsbedarf.

Mit der Gesamterneuerung der allgemeinen Bestimmungen des StGB wird zu Recht eine umfassende Revision eines für unsere Gesellschaft wichtigen Gesetzes in Angriff genommen. Die FDP-Fraktion steht hinter der Stossrichtung dieser Gesetzesrevision. Sie erachtet es als richtig, dass klar zwischen einerseits dem Jugendstrafrecht und anderseits dem Erwachsenenstrafrecht unterschieden wird. Ein zentraler Punkt der Revision ist zweifellos die Neuordnung des Sanktionensystems. In unseren Nachbarländern, beispielsweise Deutschland oder Österreich, sollen kurze Freiheitsstrafen nur noch ausnahmsweise zur Anwendung gelangen und an ihre Stelle Geldstrafen im Tagessatzsystem und gemeinnützige Arbeit treten. Diesen Schritt befürwortet die FDP-Fraktion grundsätzlich. Kurze Freiheitsstrafen sind sinnlos, oft sogar kontraproduktiv. Unterschiedlich sind bei uns die Meinungen zur Höhe der Tagessätze. Der Erfolg der Neuordnung des Sanktionensystems wird sehr stark davon abhängen, wie konkret die Kantone den Strafvollzug in Form der gemeinnützigen Arbeit umsetzen.

Die FDP-Fraktion befürwortet schlussendlich auch die Ausdehnung des Geltungsbereiches des StGB, damit bestimmte im Ausland begangene Straftaten in der Schweiz verfolgt werden können. Schlussendlich befürwortet eine Mehrheit der FDP-Fraktion die Einführung einer subsidiären strafrechtlichen Haftung für Unternehmen. Eine differenzierte Betrachtungsweise ist aber nötig.

Minderheitsanträge, die über den entsprechenden Mehrheitsantrag hinausgehen, werden von der FDP-Fraktion klar abgelehnt.

In diesem Sinne ist die FDP-Fraktion für Eintreten auf die Vorlage.

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