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Kaufmann Hans · Nationalrat · 2011-09-15

Kaufmann Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-09-15

Wortprotokoll

Schon fast hätte ich im Zuge dieser Vorlage für einmal Frau Leutenegger Oberholzer zugestimmt, aber sie hat selber gemerkt, dass sie hier mit ihrem Minderheitsantrag eigentlich genau das Gegenteil von dem gefordert hat, was sie wollte.

Es geht hier um drei Minderheitsanträge. Ich versuche, sie möglichst rasch zu behandeln, damit wir noch abstimmen können.

Bei Artikel 10 Absatz 3 geht es ja eigentlich um die Unterscheidung, ob die Finma Rabatte geben kann oder geben muss, wenn man gewisse Voraussetzungen erfüllt. Wir sind der Meinung, dass man sie gewähren muss. Wir schreiben allerdings nicht vor, wie viel sie gewähren muss. Insofern bleibt natürlich doch ein Ermessensspielraum für die Finma, und darum habe ich auch keine Bedenken, dieser [PAGE 1458] Bestimmung zuzustimmen. Vielleicht könnte der Ständerat hier dann noch etwas präzisieren und vielleicht maximal 50 Prozent des Rabatts oder maximal 80 Prozent oder etwas Ähnliches bestimmen.

Bei der Minderheit Fässler bzw. bei Absatz 3bis möchte ich aber doch auf dem Wortlaut der Mehrheit beharren. Wenn eine Schweizer Grossbank die für die Schweiz systemrelevanten Bereiche ausgliedert, dann muss der maximale Rabatt gewährt werden. Ich kann nur bestätigen, was Frau Kollegin Fässler gesagt hat. Auch ich bin der Meinung, dass der Sockelbetrag, dieses eine Prozent, natürlich bleibt. Aber es ist ja das Ziel dieser Vorlage, dass wir die systemrelevanten Bereiche ausgliedern, damit wir sie im Notfall retten können. Wir wollen nicht unbedingt die Bank retten, sondern für die Schweiz notwendige systemrelevante Teile.

Was den Eigenhandel anbetrifft, verstehe ich Herrn Fehr, dass er diesen als gefährlich einschätzt, aber ich muss sagen, nur mit einem Risikosteuerungs- und Überwachungssystem haben wir nicht die Gewissheit, dass die Risiken dann wirklich zurückgenommen werden. Es bleibt eine Grauzone, vor allem, was geschäftsnotwendige Eigenhandelsaktivitäten betrifft. Es geht hier beispielsweise um die Abwicklung von Kundenaufträgen, die man nicht vollständig abschliessen kann, weil eben noch ein kleiner Teil fehlt. Dann nimmt eine Bank selber noch etwas auf das eigene Buch, um den Auftrag abzuschliessen. Viel besser ist es doch so, wie es effektiv in der Kompetenz der Finma liegt. Da wurden im Zuge der Diskussion heute auch falsche Informationen verbreitet: Es ist nicht so, dass die Grossbanken die Risikogewichtung und die Sätze festlegen, sondern es ist die Finma, die das macht. Deshalb bin ich der Meinung, das muss über die Eigenmittelvorschriften gesteuert werden und nicht durch diesen Zusatz zu Artikel 10, den neuen Buchstaben d der Minderheit Fehr Hans-Jürg.

Ich bitte Sie deshalb, alle drei Minderheitsanträge abzulehnen.