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Fehr Hans-Jürg · Nationalrat · 2011-09-19

Fehr Hans-Jürg · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-09-19

Wortprotokoll

Ich rede zu den ungefähr fünfzehn Vorstössen, die sich mit der Personenfreizügigkeit und den flankierenden Massnahmen zum Schutz der schweizerischen Löhne und Arbeitsbedingungen beschäftigen.

Wir wissen ja, dass die ungefähr 125 000 Kontrollen, die letztes Jahr gemacht wurden, einen massenhaften Missbrauch zutage gefördert haben. Von den 125 000 kontrollierten Arbeitsverhältnissen waren über 40 Prozent mit missbräuchlichen Löhnen verbunden. Es haben sich vor allem zwei Problembereiche herausgeschält: zum einen die sogenannte Scheinselbstständigkeit und zum andern die Normalarbeitsverträge. Hier gibt es ganz offenkundig Handlungsbedarf. Die Scheinselbstständigkeit, das ist in der Zwischenzeit auch ziemlich klar, wird teilweise von ausländischen Entsendebetrieben organisiert. Hier könnte man aber sehr einfach wirksame Gegenmittel finden. Man müsste nämlich einfach dem Scheinselbstständigen oder demjenigen, der behauptet, er sei selbstständig, die Beweislast auferlegen, dass er selbstständig ist. Jeder wirklich Selbstständige hat z. B. eine Mehrwertsteuernummer. Jeder wirklich Selbstständige zahlt als Selbstständigerwerbender Steuern, hat entsprechende Unterlagen oder eine Sozialversicherungsnummer. Wir brauchen gesetzliche Grundlagen, die das festlegen. Dann kann man solche Scheinselbstständige leicht erkennen und wieder wegweisen.

Der Bereich der Normalarbeitsverträge, die von den Kantonen zum Schutz von empfindlichen Bereichen erlassen werden können, zeigt drei Probleme: Entweder gibt es gar keine Normalarbeitsverträge, in vielen Kantonen gibt es leider gar keine, oder die Minimallöhne, die in Normalarbeitsverträgen enthalten sind, sind viel zu tief. Ich sage Ihnen, z. B. in Normalarbeitsverträgen der Landwirtschaft ist es normal, dass es Minimallöhne von unter 3000 Franken pro Monat gibt. Davon kann niemand leben. Oder im Normalarbeitsvertrag für die Hauswirtschaft sind Stundenlöhne von 18 bis 20 Franken festgehalten. Davon kann auch niemand leben. Wir brauchen hier also die Festlegung höherer Minimallöhne.

Vor allem, und das ist das Wichtigste, müssen die Kantone Verstösse gegen die Normalarbeitsverträge auch sanktionieren können. Sie haben bis heute keine Möglichkeit und kein Recht, solche Verstösse zu sanktionieren. Das muss dringend geändert werden. Dann wird auch der Normalarbeitsvertrag zu einem wirksamen Mittel zum Schutz der tiefen Einkommen.

Ich bitte Sie daher, alle Vorstösse, die sich mit diesen beiden Themen beschäftigen, zu unterstützen.