Leuthard Doris · Bundesrat · 2011-09-19
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2011-09-19
Wortprotokoll
Wie jeder Radio- und Fernsehveranstalter hat auch die SRG eine grosse Autonomie bei der Berichterstattung über aktuelle Ereignisse. Diese Autonomie ist ein Ausfluss der Medienfreiheit, die für unseren demokratischen Staat von entscheidender Bedeutung ist. Das Radio- und Fernsehgesetz enthält Rahmenbedingungen für die Programminhalte sowie Programmvorschriften, an die sich auch die SRG halten muss. Es gelten in erster Linie die Gebote der Sachgerechtigkeit und der angemessenen Vielfalt bei der Darstellung von Ereignissen und Ansichten.
Es ist aber nicht Sache des Bundesrates, die Einhaltung dieser Programmvorschriften zu überprüfen oder bei der SRG zu intervenieren. Mit diesen inhaltlichen Fragen befasst sich auf Beschwerde hin die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI). Wer an die UBI gelangen will, muss sich vorher an die zuständige Ombudsstelle der SRG wenden.