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Thanei Anita · Nationalrat · 2001-06-06

Thanei Anita · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2001-06-06

Wortprotokoll

Wie bereits in der Eintretensdebatte ausgeführt wurde, handelt es sich bei der Neuordnung des Sanktionensystems um einen Schwerpunkt dieser Revision.

Kurze Gefängnisstrafen sollen durch Geldstrafen im Tagessatzsystem und gemeinnützige Arbeit ersetzt werden. Entsprechend dem Verschulden wird die Zahl der Tagessätze festgelegt und nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit die Höhe. Mit dieser gerechten Art der Strafe haben bereits andere europäische Länder, z. B. Deutschland, sehr gute Erfahrungen gemacht. Die Horrorszenarien, welche Herr Stamm und Herr Alexander Baumann heraufzubeschwören [PAGE 550] versuchen, sind zumindest in unseren europäischen Nachbarländern nicht eingetreten.

In Artikel 34 geht es nun um die wichtige Frage der Bemessung dieses Tagessatzes. Die SP-Fraktion unterstützt überall die Mehrheit und lehnt selbstverständlich sämtliche Anträge von Herrn Stamm ab. Die Mehrheit will den Tagessatz auf 3000 Franken begrenzen, möglich sind insgesamt 360 Tagessätze, d. h., es gibt im Extremfall Maximalbussen bis zu einer Million Franken. Das gibt es übrigens bereits heute im Rahmen des Betäubungsmittelgesetzes, es ist also keine Neuheit.

Bemessungsgrundsätze sind nicht nur Einkommen und Vermögen, sondern auch der Lebensaufwand, allfällige Familien- und Unterstützungspflichten sowie das Existenzminimum. Niemandem wird also das gesamte Vermögen oder das gesamte Einkommen entrissen.

Dieses System ist äusserst gerecht. Anstatt dass jemand ins Gefängnis muss und dadurch sein Berufs- und allenfalls Privatleben gefährdet, arbeitet er, weshalb es nur logisch ist, wenn sein Tageseinkommen grundsätzlich bei der Bemessung des Tagessatzes berücksichtigt werden muss und kann. Mitberücksichtigt werden auch - wie bereits erwähnt - seine laufenden Kosten und sein Vermögen.

Das damit angestrebte und auch erzielte Ergebnis bewirkt, dass eine Strafe jeden gleich treffen soll, d. h. sowohl die Millionärin wie auch den Verkäufer. Diese Regelung entspricht dem Prinzip der Opfergleichheit, da damit der wirtschaftlich Stärkere nicht minder hart getroffen wird als der oder die wirtschaftlich Schwächere.

Aus diesem Grund unterstützen wir auch den Maximalansatz von 3000 Franken und wollen ihn nicht auf 1500 Franken reduzieren, weil man sonst mit dem Ansinnen dieser Revision auf halbem Weg stehen bleiben würde.

Zum Antrag Stamm zu Artikel 33bis: Herr Stamm will mit diesem Antrag den gesamten Bereich des SVG aus dem neuen System herausnehmen und die bisherige Regelung beibehalten. Er begründet das widersprüchlich: Auf der einen Seite hat er Angst, dass jemand zu stark bestraft wird, und auf der anderen Seite befürchtet er, dass jemand, z. B. ein Student, eine Studentin, infolge einer fahrlässigen Tötung im Strassenverkehr zu gering bestraft wird. Ich möchte Sie daran erinnern, Herr Stamm, dass diese Strafen im Tagesansatz nicht die einzigen Strafmöglichkeiten sind. Es gibt weitere Massnahmen wie Führerausweisentzug, es gibt auch die Möglichkeit der gemeinnützigen Arbeit. Man muss das ganze System ausnützen und sich nicht auf diese Tagesansätze fixieren.

Zum Ordnungsbussensystem hat die Kommissionssprecherin bereits Stellung genommen: Es ist ein anderes System, das einfach und effizient ist. Wenn Ihnen das ungerecht erscheint, beispielsweise im Bereich von Parkbussen, dann müssen Sie dort ansetzen und nicht beim neuen Sanktionensystem im Strafrecht.

Im Übrigen scheint es auch systemwidrig zu sein, einen ganzen Bereich, und zwar einen wichtigen Bereich, von diesem Sanktionensystem auszunehmen. Ich möchte Sie - wenn Sie zufälligerweise einmal zuhören würden! - darauf hinweisen, dass Sie einmal mehr die Tatsache verkennen, dass es gerade im Bereich des SVG Vergehen gibt, die nicht einfach als Kavaliersdelikte abgetan werden können, sondern, weil sie andere Menschen gefährden, strafrechtlich entsprechend behandelt werden müssen.

Ich bitte Sie deshalb, überall der Mehrheit zu folgen.