Kaufmann Hans · Nationalrat · 2011-09-19
Kaufmann Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-09-19
Wortprotokoll
Natürlich ist es das Allerwichtigste, dass mit den Zwangswandelanleihen oder Cocos, wie sie genannt werden, zuerst einmal Geld in die Bank fliesst. Wenn dann eine Umwandlung erfolgt, dann ist das gewissermassen nur noch eine Umetikettierung auf der Passivseite der Bilanz; aus Fremdkapital wird dann einfach Eigenkapital. Es fliesst nicht mehr neues Kapital hinein, es kommen keine anderen Kapitalflüsse zum Zug.
Ich bin natürlich der Meinung, dass die Grossbanken nicht in der Lage sein werden, die Gelder für diese Cocos im erforderlichen Ausmass in der Schweiz zu beschaffen. Sie werden zum Teil auch im Ausland Gelder holen müssen, allenfalls auch in Fremdwährung. Das heisst, dass man beispielsweise eine Euroanleihe ausgibt, aber gleichzeitig erfolgt ja am Ausgabetag eine Umwandlung in Franken, und das Geld fliesst in die Bank. Die Bank hat also in dem Sinne auf diesem Geld, das hereingeflossen ist, nicht mehr das Währungsrisiko. Aber sie hat ein Risiko, weil sie im normalen übrigen Fall eben diese Cocos zurückzahlen muss. Nun, wir wissen, dass unsere Grossbanken gegen 80 Prozent ihrer Erträge ohnehin in Fremdwährung haben. Es ist dann - wie etwa bei einem Industrieunternehmen - ein Vorteil, wenn man sich auch in Fremdwährung verschuldet. Steigt der Euro- oder der Frankenkurs, dann hat man zwar mehr Schulden, aber gleichzeitig auch mehr Erträge; das ist also eine ganz natürliche Absicherung.
Ich sehe keinen Nutzen, wenn man die Verkaufsmöglichkeit bei diesen Cocos so eng fasst. Da wird man keine ausländischen Grossinvestoren finden, vor allem auch nicht aus Ländern, mit denen wir kein Doppelbesteuerungsabkommen haben; da schaden wir eigentlich nur, wir erschweren die Kapitalbeschaffung.
Was die gerichtliche Anfechtung bei der Wandlung anbelangt: Ich glaube, dafür hat man ja den Emissionsprospekt; da steht alles drin, ich sehe kein Problem wegen des Gerichtsstands.