Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2011-09-19
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2011-09-19
Wortprotokoll
Ich möchte noch zu den Absätzen 3bis und 4 sprechen.
Bei Absatz 3bis geht es um den vollständigen Rabatt bei der Umsetzung des Notfallplans. Ich möchte Sie hier bitten, die Minderheit zu unterstützen, die den Entwurf des Bundesrates unterstützt.
Worum geht es? Der Bundesrat hat in seiner Botschaft von zwingenden organisatorischen Vorgaben an die Banken abgesehen, die über die Sicherstellung der Weiterführung der systemrelevanten Funktionen hinausgehen. Wir sind der Auffassung, dass mit der Rabattierung den Banken Anreize gesetzt werden, sich so zu organisieren, dass sie ihre globale Sanier- und Liquidierbarkeit verbessern - also nicht nur den systemrelevanten Teil - und dadurch letztlich auch den Vollzug des Notfallplans vereinfacht ermöglichen. Wir gehen davon aus, dass die Umsetzung des Notfallplans sichergestellt wird, jedoch nicht bereits vollzogen ist; das ist unsere Annahme gemäss Botschaft. Entsprechend haben wir auch die Rabattierung gestaltet und richten sie nicht nur am systemrelevanten Teil einer Bank aus, sondern auch an ihrer globalen Sanier- und Liquidierbarkeit. Es ist richtig, dass man dann abstufen kann; richtig ist auch, dass in aller Regel, wenn ein Notfallplan umgesetzt wird, ein vollständiger Rabatt gewährt werden kann.
Aber es muss auf Verordnungsstufe geregelt werden, wie die Rabattierung in allen Stufen ausgestaltet ist. Ich denke, es ist richtig, das nicht im Gesetz festzuhalten, auch nicht die erste Stufe - und dies hier wäre eine erste Stufe -, sondern das alles auf Verordnungsebene zu tun.
Es wurde hier zu Recht gesagt, dass es auch beim Mehrheitsantrag und beim Minderheitsantrag so ist: Wegen der Systemrelevanz bleibt bei der progressiven Komponente ein minimaler Sockel von 1 Prozent bestehen. Er soll dafür sorgen, dass eine Weiterführung der "bridge bank", also der Übergangsbank, überhaupt möglich ist. So viel zu Artikel 10 Absatz 3bis.
Ich möchte Sie bitten, im Sinne des Minderheitsantrages und des Bundesrates zu entscheiden, weil es hier wirklich um eine zentrale Bestimmung dieser Vorlage geht. Es geht nämlich nicht allein - zwar auch, aber eben nicht allein - um die systemrelevanten Teile, sondern um die ganze Bank, um die ganze Gruppe, um ihre Sanier- und Liquidierbarkeit.
Dann noch zu Artikel 10 Absatz 4: Da geht es um die Frage der Einschränkung des Eigenhandels. Auch darüber haben wir schon diskutiert. Wir sind, das hat Herr Philipp Müller zu Recht gesagt, bei unserer Zielrichtung davon ausgegangen, dass wir das Organisationsmodell nicht festlegen wollen. Das wäre beim Trennbankensystem ja ein erheblicher Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit. Wir möchten die Organisationsfreiheit an sich bestehen lassen, ausser wenn es dann zu Schwierigkeiten kommt. Wir haben auch bereits darauf hingewiesen, dass die Frage, was denn Eigenhandel ist und wie die Abgrenzung des Eigenhandels vorgenommen werden soll, enorm schwierig ist. Denken Sie nur an Währungsabsicherungsgeschäfte für Bankkunden. Da haben Sie eine sehr schwierige Diskussion zu führen. Wenn Sie den Eigenhandel zu regeln versuchen, bewirken Sie auch eine Abwanderung in weniger regulierte Bereiche, sodass Sie letztlich nichts gewonnen haben.
In diesem Sinne bitte ich Sie, dem Antrag der Mehrheit und des Bundesrates zu folgen.