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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2011-09-19

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2011-09-19

Wortprotokoll

Ich möchte Sie bitten, hier der Minderheit zu folgen.

Wenn Sie jetzt Artikel 11 des Entwurfes des Bankengesetzes anschauen, dann sehen Sie, dass wir mit drei Oberbegriffen in den Absätzen 1 und 2 alle denkbaren Varianten erfasst haben. Zum einen nennen wir das Vorratskapital und das Wandlungskapital. Hier gehören dann - im weiteren Sinn, mit der Mischform zusammen - auch die wandelbaren Vorzugsaktien hinein. Weiter werden die Anleihen mit Forderungsverzicht für alle Nichtaktiengesellschaften genannt. Wir haben ja die Möglichkeit vorgesehen, Vorrats- und Wandlungskapital jetzt auch für Gesellschaften zu schaffen, die Partizipationsscheine ausgeben, sofern das dann so in der Gesellschaftsform begründet wird. Sonst haben wir Vorrats- und Wandlungskapital, Anleihen mit Forderungsverzicht und Mischformen. Bei den Mischformen können Sie vollständig abschreiben, bis zu 100 Prozent wandeln, Sie können also hier alle möglichen Formen wählen. Damit haben Sie auch dem Antrag der Mehrheit Rechnung getragen. Ich sehe nicht, was Sie hier noch mehr machen können, als drei Gruppen aufzunehmen, unter die dann alle diese Einzelheiten, die Herr Nationalrat Kaufmann erwähnt hat, subsumiert werden können.

Ich denke, es ist richtig, auf Gesetzesstufe generelle Regelungen und in der Verordnung dann die Details zu haben. Ich möchte Sie bitten, der Minderheit zu folgen.