Leuthard Doris · Bundesrat · 2011-09-26
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2011-09-26
Wortprotokoll
Die Herren Nussbaumer und Bischof haben sich beide mit dieser Vertriebspartnerschaft der SBB mit Konsumkredit-Anbietern beschäftigt. Als Antwort darauf gemeinsam: Die Ausgangslage bildet das SBB-Gesetz. Die SBB sind demnach nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zu führen. Sie dürfen im Rahmen ihrer unternehmerischen Freiheit eigenständig entscheiden und Geschäftspartnerschaften eingehen.
Zurzeit führen die SBB mit der GE Money Bank eine Pilotphase für die Vermittlung von Kassenobligationen durch. Diese werden an Geldwechselschaltern und im Internet angeboten. Vertragspartner ist jedoch immer die Bank. Die SBB schliessen keine Kreditgeschäfte ab. Die aus der Vermittlungstätigkeit erzielten Provisionen leisten einen Beitrag zur Ertragsverbesserung beim Personenverkehr. Vor diesem Hintergrund sieht der Bundesrat keine Notwendigkeit, die SBB dazu zu verpflichten, die Schuldenberatungsstellen der Schweiz zu unterstützen.