Hany Urs · Nationalrat · 2011-09-28
Hany Urs · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-09-28
Wortprotokoll
Ich benutze die Gelegenheit, unter dem Titel dieser Sondersession wieder einmal zur Personenfreizügigkeit zu sprechen. Folgende Grundsätze sollen hier wieder einmal festgehalten werden:
1. Das Abkommen zwischen der Schweiz und der EU über die Personenfreizügigkeit ist eines der bedeutendsten und wichtigsten Abkommen des bilateralen Vertragswerks.
2. Die Einwanderung folgt der konjunkturellen Entwicklung.
3. Die Schweizer Wirtschaft ist auf gut qualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer angewiesen; ohne Ausländer wäre es nie möglich, das heutige Bruttoinlandprodukt zu erarbeiten.
4. Kontingente für EU-Staatsangehörige schaden unserem flexiblen Arbeitsmarkt. Kontingente behindern den Arbeitsmarkt und schaffen einen unnötigen bürokratischen Aufwand. Es gilt jedoch, die Migration so zu steuern, dass die Zuwanderung unsere wirtschaftlichen, gesellschaftlichen, sozialen und kulturellen Interessen berücksichtigt.
Das heisst, dass die Integration auf der Basis des Ausländer- und des Asylgesetzes erfolgt und weiter gefördert wird. Das heisst, dass Missbräuche konsequent bekämpft werden. Das heisst, dass die internationale Migrationszusammenarbeit aufrechterhalten und weiter verstärkt wird. Das heisst, dass wir die internationalen Abkommen einhalten, und das heisst, dass eine Kündigung der Abkommen im Bereich Migration und Zuwanderung so ziemlich das Dümmste wäre, was wir tun könnten. Die Zuwanderung richtet sich in erster Linie nach der Nachfrage unserer Wirtschaft, unserer Unternehmen, und reagiert auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung. Bei einem Konjunkturaufschwung nimmt die Nettozuwanderung zu, bei einem Abschwung verkleinert sich der Wanderungssaldo umgehend.
Das durchschnittliche BIP-Wachstum fiel in den acht Jahren nach Inkrafttreten der Personenfreizügigkeit mit 1,7 Prozent höher aus als in den elf Jahren zuvor mit 1,1 Prozent. Somit orientiert sich die Zuwanderung am Arbeitsangebot in der Schweiz und hat zu keinem generellen Anstieg der Arbeitslosigkeit geführt. Wir haben in Europa eine der tiefsten Arbeitslosenquoten, und dies nicht nur in konjunkturell guten, sondern auch in schlechten Zeiten. Letzte Woche hat der Bundesrat richtigerweise eine Verschärfung der flankierenden Massnahmen gegen Missbräuche in die Vernehmlassung geschickt. Missbräuchen müssen wir selber entgegentreten, wir dürfen nicht meinen, dass der Vertrag über die Personenfreizügigkeit mit der EU ungenügend sei.
Ich fasse zusammen: Das Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU steht nicht zur Diskussion. Missbräuche zu bekämpfen ist in unserem ureigensten Interesse und hat mit den flankierenden Massnahmen zu geschehen.