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Fluri Kurt · Nationalrat · 2011-09-28

Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-09-28

Wortprotokoll

Die Kommission hat mit relativ knapper Mehrheit, mit 14 zu 11 Stimmen, beschlossen. Der Grund dafür war ein gewisses Verständnis für das Anliegen des Minderheitssprechers. Ausschlaggebend für die Mehrheit war nicht die Frage der Verfassungskonformität dieser Detailregelung; das ist kein Argument gegen diesen Antrag der Minderheit. Die Tatsache, dass es bereits andere Detailbestimmungen in der Verfassung gibt, ist aber auch kein Argument dafür; das ist vielleicht eher ein Problem für Juristinnen und Juristen. Aber für die Mehrheit der Kommission war die Systematik dieses Gegenentwurfes ausschlaggebend.

Insbesondere auf Verfassungsstufe sollen nicht einzelne Spiele, sondern Gruppen von Spielen geregelt werden, und deswegen wäre die vorgeschlagene Erweiterung nicht zweckmässig. Poker gehört nun einmal gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung zur Gruppe der Glücksspiele, die vornehmlich in Spielbanken angeboten werden dürfen. Für die Definition der Glücksspiele ist nicht die Höhe des Spieleinsatzes entscheidend, sondern der Anteil an Zufallselementen. Die Regelung der Zuständigkeit wäre mit dem vorliegenden Gegenvorschlag klar formuliert, sie ist Bestandteil des Kompromisses zwischen den Casinos, den Lotteriegesellschaften, den Kantonen, dem Bund und dem Initiativkomitee. Jassen fällt ohnehin nicht unter diese Bestimmung; dieses Spiel wird in Buchstabe c desselben Absatzes geregelt.

Wenn die Minderheit obsiegen sollte, würden daraus konzeptionelle und inhaltliche Inkonsistenzen der Geldspielgesetzgebung resultieren, und jede Veränderung, auch eine Änderung des Einsatzes von 100 Franken, würde - dessen müssten Sie sich bewusst sein - wieder die Mehrheit von Volk und Ständen erfordern. Bereits daraus kann man gewisse Rückschlüsse auf die Tauglichkeit dieses Vorschlages für die Verfassungsstufe ziehen.

Wie gesagt, die Mehrheit Ihrer Kommission empfiehlt Ihnen, diesen Antrag der Minderheit abzulehnen.