Schmid-Federer Barbara · Nationalrat · 2011-09-28
Schmid-Federer Barbara · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-09-28
Wortprotokoll
Auch der Mehrheit unserer Kommission ist bewusst, dass in diesem Zusammenhang auch sehr viele Ängste vorhanden sind, Ängste, dass Traditionen kaputtgehen, Ängste, dass Familien nicht mehr so sein werden, wie sie es einmal waren. Wenn Sie der Meinung sind, Familien kränkeln, dann sage ich Ihnen aber, dass sie höchstens unter dem heutigen Namensrecht kränkeln; ich wage allerdings zu bezweifeln, ob das überhaupt etwas mit dem Namen zu tun hat. Wenn Sie Angst haben, dass Traditionen verlorengehen, erinnere ich Sie noch einmal daran, dass im 17. Jahrhundert kein Namensrecht da war - und es gab auch damals stabile Ehen.
Drei Aussagen möchte ich gerne noch korrigieren:
Erstens wurde gesagt, wenn die Eltern nicht verheiratet seien, dann könne der Mann in Zukunft dem Kind den Namen nicht geben. Das ist ja genau falsch, denn das neue Gesetz sieht eben genau auch das vor.
Zweitens wurde behauptet, ein Kind könne heutzutage ohne Namen auf die Welt kommen. Das stimmt nicht: Es steht im neuen Gesetz geschrieben, dass die Eltern bei der Geburt den Namen noch festlegen können.
Drittens noch zum Psychiater: Im Gegensatz zu vielen von Ihnen habe ich in Spanien und in Frankreich gelebt, wo das, was wir heute vorschlagen, längst Gesetz ist, und ich kann Ihnen versichern, nicht alle spanischen Kinder haben den Psychiater aufsuchen müssen.
Der erste Anstoss für dieses neue Gesetz kam wirklich von liberaler Seite, von einer liberalen FDP-Nationalrätin, und es war ein liberaler Ständerat, der gesagt hat, es brauche endlich ein liberales Gesetz, wo nicht mehr der Staat bestimmt, wie die Eheleute heissen, sondern die Eheleute selber.
Was das Urteil des Ständerates angeht: Ich bin nicht die Sprecherin des Ständerates, aber ich glaube mich daran erinnern zu können, dass es ein SVP-Sprecher war, der das so gesagt hat.
Wer in Zukunft heiraten und alles wie bisher tun will, nämlich den Namen des Mannes annehmen und diesen auch den Kindern geben, der kann das auch mit dem neuen Gesetz tun. Wir sind jetzt auf der Zielgeraden; es ist das erste Mal, dass der Ständerat, ohne Gegenstimme, der Bundesrat und die grosse Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates hier das Gleiche wollen.
Ich bitte Sie deshalb, der Mehrheit zu folgen.