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Ingold Maja · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-09-28

Wortprotokoll

Das Konzept für die Namensgebung ist sehr einfach: Jeder Mensch behält seinen Namen lebenslänglich. Das heisst, Frauen sollen beim Namen den Männern gleichgestellt werden. Der Frauenname ist gleich viel wert. Das hat die Kommission für Rechtsfragen mit 14 zu 5 Stimmen beschlossen, und sie hat damit die vom Ständerat gutgeheissene Revision des Namens- und Bürgerrechts unterstützt, weil diese Gesetzesänderung nach langen Diskussionen eine verfassungs- und menschenrechtskonforme Lösung ist und weil sie diskriminierungsfrei, einfach und transparent ist.

Zum Stichwort "einfach" werden manchen sofort etwelche Schwierigkeiten einfallen, komplizierte Abläufe rechtlicher oder administrativer Art. Es ist so: So einfach, wie es einst war, wird es auch mit dem neuen Recht nicht mehr. Auch Familienchronisten und Familienforscher werden es weiter schwer haben, hinter die Familienstrukturen zu kommen. Aber dieses Rad können und wollen wir nicht mehr zurückdrehen, diese Zeiten sind vorbei. Dreissig Jahre nach der Verankerung des Gleichstellungsartikels in der Bundesverfassung ist es Zeit, dass die Gesetzgebung nun auch im Namensrecht die Gleichstellung der Geschlechter verwirklicht.

Die partnerschaftliche Verantwortung in Ehe und Familie ist heute selbstverständliches Rechtsgut, ebenso selbstverständlich sollte es sein, die überholten patriarchalen Positionen im Namensrecht aufzugeben und ein modernes, gleichberechtigendes Namensrecht zu realisieren. Diese Neufassung ist nicht nur eine Konzession im Hinblick auf die Anforderungen der EMRK, sondern bietet eine gerechte Lösung im Spannungsverhältnis zwischen Einheit der Familie und Individualinteressen. Sie eröffnet aber auch Gestaltungsspielraum für Brautleute, ihrer zukünftigen Familie eine ihnen gemässe Identität zu geben, und dabei ist an die jungen Paare der Gegenwart und nicht an die Eltern von gestern zu denken.

Bei der Heirat müssen Braut und Bräutigam bestimmen, ob die künftigen Kinder den Namen der Mutter oder jenen des Vaters tragen sollen. Sie haben aber auch die Möglichkeit, einen der beiden Ledignamen als gemeinsamen Familiennamen zu wählen, der dann auch für die Kinder gilt. Sie können die Namenswahl offen und familienfreundlich angehen. Die Befürchtungen, durch den Verlust der bewährten Familiennamensregeln werde die Identität der Familie noch mehr gefährdet, als sie heute schon ist, teile ich gar nicht. Ich glaube, das Gegenteil ist wahr: Die Familie wird gestärkt.

Dass die Kinder nicht mehr von Gesetzes wegen den Namen ihres Vaters tragen, wird vor allem von Vätern bedauert. Aber es kann ja nicht sein, dass die Rolle des Vaters in der Familie von der Übernahme des Namens abhängt. Es ist eine Chance, das Familienleben mit der Namenswahl zu gestalten. Ich glaube, man darf annehmen, dass zwei Menschen, die miteinander den Bund fürs Leben eingehen und eine Familie gründen wollen, davon gerne Gebrauch machen werden - partnerschaftlich.

Die CVP/EVP/glp-Fraktion will diesen Schritt machen. Als Familienparteien für Familien von morgen wollen wir nun grünes Licht geben für eine zukunftstaugliche Lösung, die der gesellschaftlichen Entwicklung Rechnung trägt.

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