Bürgi Hermann · Ständerat · 2011-09-12
Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-09-12
Wortprotokoll
Das Bundesgerichtsgesetz, das auf den 1. Januar 2007 in Kraft getreten ist, bestimmt, dass das Bundesgericht aus 35 bis 45 ordentlichen Bundesrichtern oder Bundesrichterinnen besteht. Ausserdem können nebenamtliche Richterinnen und Richter gewählt werden. Deren Zahl beträgt jedoch höchstens zwei Drittel der Zahl ordentlicher Richterinnen und Richter.
Mit diesem Geschäft haben wir uns bereits einmal beschäftigt, und zwar im Hinblick auf die Inkraftsetzung des neuen Bundesgerichtsgesetzes. Damals hat sich die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates sehr intensiv mit der Frage der richtigen Anzahl Richterinnen und Richtern am Bundesgericht auseinandergesetzt. Unsere [PAGE 735] Berichterstattung war umfangreich. Die Ausgangslage war damals so: Das Bundesgericht wollte den Status quo behalten, nämlich 41; die Mehrheit der Kommission hat sich für eine Reduktion auf 38 entschieden; eine Minderheit der Kommission wollte zusammen mit dem Bundesrat 35; schlussendlich hat man sich in dieser Verordnung für 38 ordentliche und 19 nebenamtliche Richterinnen oder Richter entschieden.
Weil wir damals eine etwas ungefestigte Ausgangslage hatten, haben wir einen klugen Entscheid gefällt, indem diese Verordnung befristet wurde. Man hat gesagt, man lege das jetzt einmal fest. Wir haben die Verordnung befristet, sie trat am 1. Januar 2007 in Kraft, und sie gilt bis 31. Dezember 2011. So hatte man Gewähr, dass die Frage noch einmal aufgerollt wird, wenn eine gewisse Erfahrung da ist.
Da nun die Gültigkeit dieser Verordnung ausläuft, haben sich die beiden Kommissionen für Rechtsfragen entschieden, mittels einer parlamentarischen Initiative diese Frage aufzunehmen. Wir haben entschieden, dass der Nationalrat federführend sein soll. Wir haben uns dann an das Bundesgericht gewandt und haben gesagt: Bundesgericht, sag uns einmal, was du von dieser Richterzahl hältst. Das Bundesgericht ist darauf eingegangen, hat uns eingehend dokumentiert. Das Bundesgericht ist zum Schluss gekommen, dass die Zahl an Richterinnen und Richtern, die wir für die Zeit ab 2007 festgelegt haben, richtig sei. Allerdings möchte ich hier festhalten, dass das Bundesgericht auch gesagt hat, es seien parlamentarische Vorstösse hängig, die möglicherweise zu einer Mehrbelastung führen. Aber das Bundesgericht sagt, man solle keine Stellen auf Vorrat schaffen. Es ist damit einverstanden, dass wir bei dieser Zahl bleiben, wie wir sie ursprünglich verabschiedet haben: 38 ordentliche und 19 nebenamtliche Richterinnen und Richter.
Der Bundesrat hat zum Bericht der RK-NR Stellung bezogen und kurz und bündig erklärt, er sei damit auch einverstanden. So viel zum Eintreten. Ich habe dann noch eine kleine Bemerkung zu Artikel 2.
Wir sind einstimmig für Eintreten.