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preparatory:AB 121505

Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-09-12

Wortprotokoll

Vorweg: Weshalb beantragt Ihnen Ihre Kommission, an dieser Bestimmung festzuhalten? Was hat der Nationalrat beschlossen? Der Nationalrat sieht für Abgangsentschädigungen, für Antrittsprämien und Vergütungen im Voraus ein neues Konzept vor. Abgangsentschädigungen und Vergütungen im Voraus sind grundsätzlich nach wie vor nicht zulässig, aber gemäss Nationalrat können auf zwei Arten Ausnahmen genehmigt werden; nämlich einerseits durch eine Bestimmung im Vergütungsreglement und andererseits durch einen Beschluss der Generalversammlung - und jetzt kommt das Entscheidende -, wobei ein solcher Beschluss der Generalversammlung die Bestimmung von Artikel 704 nicht mehr erfüllen muss; es braucht also kein Zweidrittelquorum. Wir sind der Meinung, dass der Nationalrat hier im Zusammenhang mit den grundsätzlich unzulässigen Vergütungen eine massive Aufweichung vorgenommen hat. Wir haben Ausnahmen geschaffen, aber mit ganz strengen Auflagen. Die nationalrätliche Fassung würde hier eine Aufweichung bewirken, und das ist der Grund, weshalb wir Ihnen beantragen, an unserer strikteren Lösung festzuhalten.

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