David Eugen · Ständerat · 2011-09-15
David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-09-15
Wortprotokoll
Die Aussenpolitische Kommission hat diesen Bericht geprüft. Das Parlament hat im Rahmen dieses Berichtes zu überprüfen, ob der Bundesrat bei seiner Kompetenz, Verträge abzuschliessen, die Gesetzgebung und die Vorgaben unserer Finanzbeschlüsse eingehalten hat. Die Kommission hat die Möglichkeit, einzelne Verträge herauszunehmen und dem Rat zur Genehmigung vorzulegen, wenn sie der Meinung ist, bei einem Vertrag müsse das Parlament mitsprechen. Das ist die Ausgangslage nach dem Gesetz. Wir haben die Zusammenstellung der Verträge geprüft und sind zum Schluss gekommen: Alle Verträge, die Ihnen vorliegen, halten sich im Rahmen der Vorschriften, die das Gesetz vorgibt. Deshalb ist in der Kommission kein Antrag gestellt worden, ein Abkommen herauszunehmen und dem Rat zur Genehmigung vorzulegen.
Ich gestatte mir, noch ein paar wenige allgemeine Bemerkungen zu diesen Verträgen zu machen. Wenn Sie die Zusammenstellung ansehen, die im Übrigen nach unserer Überzeugung sehr gut gegliedert ist, dann stellen Sie fest, dass sich ein grosser Teil dieser Verträge auf die Kohäsionsbeiträge der Schweiz an die EU bezieht. Diese Verträge sollen erreichen, dass die Mittel, die wir seinerzeit beschlossen haben und die das Volk auch bestätigt hat, in den Oststaaten richtig verwendet werden. Eine weitere grosse Zahl der Verträge betrifft die Entwicklungszusammenarbeit der Deza und des Seco. Auch diese Verträge entsprechen eigentlich dem üblichen Standard, wie wir ihn im Jahr 2008 in unseren Beschlüssen vorgegeben haben. Eine dritte Kategorie Verträge, die ich erwähnen möchte, sind die Ergänzungsverträge zu Schengen, die anzahlmässig natürlich immer mehr zunehmen, und die entsprechenden Notenaustausche mit der EU über die Änderungen, die im Bereich des Besitzstandes Schengen/Dublin stattfinden. Wenig vertreten sind in dieser Zusammenstellung die Rückübernahmeabkommen. Es wurden in diesem Jahr drei Rückübernahmeabkommen abgeschlossen, nämlich mit Kosovo, Moldawien und Benin.
In der Kommission wurden auch Fragen zu den verschiedenen Arten von Verträgen gestellt, die ich Ihnen jetzt dargestellt habe. Die Antworten sind zur Zufriedenheit der Kommission ausgefallen. Herr Stähelin hat noch eine Frage gestellt: Wie verhält es sich mit der Aufhebung der Verträge? Werden sie aufgehoben, wenn sie ausgelaufen sind, wenn sie also ihren Zweck erfüllt haben? Wir haben vom Departement eine Zusammenstellung erhalten, die aufzeigt, dass die ausgelaufenen Verträge regelmässig aufgehoben werden.
In diesem Sinne empfehle ich Ihnen namens der Kommission, von diesem Bericht Kenntnis zu nehmen. Ich bitte Sie, auch davon Kenntnis zu nehmen, dass Ihnen die Kommission keinen dieser Verträge zur separaten Genehmigung unterbreitet.