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Gross Jost · Nationalrat · 2001-06-07

Gross Jost · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2001-06-07

Wortprotokoll

Ich bitte Sie namens der SP-Fraktion, die Minderheit I (Jutzet) zu unterstützen und die Minderheit II (Cina) abzulehnen.

Der bundesrätliche Antrag auf Einführung teilbedingter Strafen, des so genannten "sursis partiel", der vom Ständerat übernommen wurde, ist aus unserer Sicht eine schwer verständliche, systemwidrige Konzession an die Anhänger des Sühnegedankens und kann das Ziel der Vermeidung kurzer Freiheitsstrafen nicht erfüllen.

Frau Bundesrätin Metzler, ich möchte aus Ihrer eigenen Botschaft, aus der Botschaft des Bundesrates zitieren, wo es auf Seite 74 heisst: "Gegen den 'sursis partiel' spricht, dass er dem bedingten Vollzug seinen reinen spezialpräventiven Charakter nimmt. Der bedingte Strafvollzug verliert seine Eigenart als Warnstrafe und folgt nicht mehr dem Prinzip, demzufolge sich jeder durch Bewährung oder Versagen selber qualifiziert. Zu erkennen, ob ein Verurteilter wirklich der scharfen Einwirkung durch einen zu verbüssenden Teil der Strafe bedarf, ist ausserordentlich schwierig. Es ist fraglich, ob diese heikle Prüfung im Alltag durch die mit kleinerer und mittlerer Kriminalität beschäftigte Strafrechtspflege mit der gebotenen Sorgfalt vorgenommen werden kann."

Frau Bundesrätin Metzler, man kann kein perfekteres Plädoyer für die Minderheitsposition und gegen das abgeben, was der Bundesrat und der Ständerat hier vorschlagen.

Bedeutende Strafrechtsexperten haben denn auch im Zusammenhang mit der Einführung des "sursis partiel" harte Kritik geäussert. Beispielsweise schreibt Professor Stratenwerth in einem Artikel: "Das hat nichts mit irgendwelchen Bewährungsaussichten, sondern allein mit Vergeltungsbedürfnis zu tun."

Vor allem deshalb, weil gestern ein meines Erachtens falscher und fataler Entscheid gefällt worden ist, indem die Möglichkeit, bedingte Strafen auszusprechen, auf maximal 24 Monate beschränkt wurde, weise ich Sie darauf hin, Frau Bundesrätin, dass jetzt hier eine Korrektur stattfinden muss. Wenn ein bedingter Strafvollzug bei maximal drei Jahren möglich wäre, hat Stratenwerth berechnet, dass durch die Einführung des "sursis partiel" ökonomisch in Bezug auf den Vermeidungseffekt kurzer Freiheitsstrafen praktisch ein Nullsummenspiel resultieren würde.

Durch den gestrigen Entscheid ist dieses Gleichgewicht noch zu Ungunsten der Möglichkeit, bedingte Strafen auszusprechen, zusätzlich verschlechtert worden. Es braucht jetzt eine Gegenposition: Wenn Sie das Ziel, das Sie hier sehr zentral ansteuern, wirklich erreichen wollen, nämlich kürzere Freiheitsstrafen zu vermeiden, die nach der Meinung aller Experten keine spezialpräventive Wirkung haben, und wenn Sie die Lage gegenüber dem Status quo nicht verschlechtern wollen, müssen Sie nach dem gestrigen Entscheid jetzt korrigieren.

Ich bitte Sie deshalb, Frau Bundesrätin, dass Sie hier ein Zeichen setzen im Sinne der Botschaft, die ganz klar für die Ablehnung des "sursis partiel" spricht.

Natürlich ist auch der Antrag der Minderheit II (Cina), welcher die Möglichkeit der bedingten Entlassung beim zu vollziehenden Strafteil beim "sursis partiel" eliminiert, eine zusätzliche Verschlechterung und deshalb abzulehnen.

In diesem Sinne bitte ich Sie um Unterstützung des Antrages der Minderheit I (Jutzet) und um Ablehnung der Minderheit II (Cina).