preparatory:AB 121607
Inderkum Hansheiri · Ständerat · Uri · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-09-27
Wortprotokoll
1. Bundesgesetz über Massnahmen zur Abfederung der Frankenstärke und zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit
1. Loi fédérale sur les mesures visant à atténuer les effets du franc fort et à améliorer la compétitivité
[VS]
Präsident (Inderkum Hansheiri, Präsident): Die Ausgangslage ist die folgende: Unser Rat am 14. September 2011 das Bundesgesetz über Massnahmen zur Abfederung der Frankenstärke und zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit verabschiedet. Der Nationalrat hat sich am 21. September 2011 angeschlossen. Dieses Gesetz wird nach Artikel 165 Absatz 1 der Bundesverfassung als dringlich erklärt und untersteht gemäss Artikel 141 Absatz 1 Buchstabe b der Bundesverfassung dem fakultativen Referendum. Nach Artikel 77 Absatz 1 des Parlamentsgesetzes wird die Dringlichkeitsklausel von der Gesamtabstimmung ausgenommen. Über die Dringlichkeitsklausel wird gemäss Absatz 2 dieser Bestimmung erst nach erfolgter Differenzbereinigung beschlossen. Diese Differenzbereinigung ist erfolgt; deshalb können wir nun über die Dringlichkeitsklausel abstimmen. Die Dringlichkeitserklärung von Bundesgesetzen bedarf gemäss Artikel 165 Absatz 1 der Bundesverfassung der Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder jedes Rates. Nach Artikel 80 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes stimmt der Ratspräsident mit.
[VS]
Abstimmung - Voten
Für Annahme der Dringlichkeitsklausel ... 30 Stimmen
Dagegen ... 2 Stimmen
(0 Enthaltungen)
[VS]
Das qualifizierte Mehr ist erreicht
La majorité qualifiée est acquise